* 2124 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. ist auf die Dauer der erteilten Genehmig. gewährleistet. Im Weichbild der Stadt Berlin sind 3699 m, darunter 911 m eingleisig, auf Lichtenberger Gebiet 1115 m u. auf Hohen- schönhauser Gebiet 2455 m gelegen. Die beiden letzteren Vorortsstrecken sind eingleisig ausgebaut. Der Betrieb ist elektr. u. erstreckt sich auf Personen- u. Güterverkehr. Er wird ausgeführt durch Motorwagen mit Anhängewagen. Der erforderl. Strom wird für die Vorortsstrecken aus der eigenen Zentrale in Hohenschönhausen, für die Strecke innerhalb des Weichbildes Berlin von den Berliner Elektrizitätswerken bezogen. Der Ausgangspunkt der Kleinbahn liegt in unmittelbarer Nähe des Alexanderplatzes. Die Stadt Berlin hat sich ein Rückkaufsrecht nach Ablauf der Zustimmungsdauer (1920) ausbedungen gegen Entricht. eines auf den 25fachen Reinertrag gegründeten Kaufpreises. Nach 192 0 bis Ende der Konzession (1950) besteht ein Rückkaufsrecht nicht mehr. Auch nicht mit Ablauf der Kon- zession. Ebensowenig ein unentgeltl. Heimfall. Ausser dem Kleinbahnbetriebe hat die Kleinbahn die Abgabe von Licht u. Kraft in ihrem Interessengebiete mit gutem Erfolge aufgenommen. Der Absatz ist in stetem Steigen begriffen u. hat z. Z. einen Jahresumsatz von über M. 50 000 erreicht. Der Wagenpark umfasst 14 „. 18 Anhängewagen 1 Turmwagen u. 1 Sprengwagen. Konz.: Die zum Betrieb der Bahn erforderliche Genehmigung des preuss. Staates ist durch Urkunde vom 16./6. 1900 nebst Nachträgen dazu vom 4./4. 1903, 4./3. 1906 und 7./12. 1906 von der zuständigen Behörde, dem Königl. Polizeipräsidenten von Berlin, erteilt und erstreckt sich bis 31./12. 1949. Sie ist laut Nachtrag vom 20./3. 1907 auf die Ges. über- tragen worden. Mit den Gemeindeverwaltungen von Berlin, Lichtenberg und Hohen- schönhausen, deren Strassengebiet für den Betrieb der Bahn in Anspruch genommen wird., sind Verträge über die Benutzung der öffentlichen Strasse abgeschlossen, und zwar mit dem Magistrat zu Berlin unter dem 29./6., 8./7. 1898, mit der Gemeinde Hohenschönhausen unter dem 20./1., 29./1. 1896 und mit Gemeinde Lichtenberg auf Grund des Ergänzungs- beschlusses des Kreisausschusses von Niederbarnim vom 17./1. 1895. Diese Verträge ge- währleisten der Ges. das Recht auf Benutzung der in dem betreffenden Gemeindegebiet gelegenen, für den Bahnbetrieb in Anspruch genommenen Strassen auf die in den Verträgen festgesetzte Zeit, welche bei Berlin mit dem 31./12. 1919, bei Hohenschönhausen mit dem 31./12. 1925 u. bei der Gemeinde Lichtenberg mit dem 31./12. 1925 abläuft. Zur endgültigen Beilegung der Unstimmigkeiten mit der Stadtgemeinde Berlin ist von der Ges. in derselben Weise wie mit der Grossen Berliner Strassenbahn am 18./8. 1911 ein Vergleich abgeschlossen worden. Nach diesen Verträgen hat die Ges. für ordnungsgemässe Instandhalt. der von ihr mit- benutzten Strassenzüge in der üblichen Form hinschtl. der Pflasterung zwischen den Gleisen u. der sogenannten Schutzstreifen zu sorgen, auch ist sie verpflichtet, auf Erfordern der be- treffenden Gemeinde nach Ablauf des Vertrages den früheren Zustand wieder herzustellen, wobei jedoch das hergestellte Pflaster kostenlos in das Eigentum der betreffenden Gemeinde übergeht. Die Stadtgemeinde Berlin hat sich überdies für die Einräumung des Benutzungs- rechtes ihrer Strassen eine Abgabe ausbedungen, welche sich auf 8 % der Bruttoeinnahme beläuft und bei einem Reinertrag über 6 % sich noch um 50 % des 6 % übersteigenden Betrages je im Verhältnis der im Weichbild von Berlin gefahrenen Wagenkilometer erhöht. Bei Berechnung dieses Gewinnanteils darf das in der Bilanz enthaltene Konc.-Kto und die darauf bewirkten Abschreib. nicht in Ansatz gebracht werden. Mit Ablauf der Vertrags- dauer oder beim Erlöschen der staatlichen Genehmigung gehen der Bahnkörper nebst Zubehör sowie den etwa vorhandenen Warteräumen unentgeltlich in das Eigentum der Stadtgemeinde Berlin über. Diese hat aber das Recht, statt der Übernahme die Wieder- herstellung des früheren Zustandes der von der Ges. benutzten Strassen zu verlangen oder auf Kosten der Ges. ausführen zu lassen. Im übrigen enthalten die Strassenbenutzungs- verträge keinerlei die Ges. besonders belastende Bedingungen. Die Rechte aus diesen Strassenbenutzungsverträgen, welche sämtlich mit den Rechtsvorgängern der Ges. abge- schlossen sind, sind auf die neue Ges. seitens der betreffenden Gemeindeverwaltungen übertragen worden, und zwar für Berlin durch Urkunde vom 2./1. 1907, für Lichtenberg unter dem 23./1. 1907 und für Hohenschönhausen unter dem 25./1. 1907. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000. Aktien nicht notiert; das gesamte A.-K. ging 1910 in den Besitz der Grossen Berliner Strassenbahn-Ges. zu 120 % 1 über. Anleihe: M. 600 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1906, rückzahlbar zu 102 %. 300 Stücke à M. 1000 u. 600 à M. 500 „„ auf den Namen des Bankhauses Philipp Elimeyer in Dresden oder dessen Order. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1./1. 1911–1937 durch jährl. Auslos. von 2 % nebst ersp. Zs. Sicherheit: Sicherungs-Hypoth. von M. 630 000, „ im Bahngrundbuch zur I. Stelle. In Umlauf Ende 1913: M. 562 500. Coup.-Verj.: 7. (K.) der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst.: Berlin: Ges.-Kasse; Dresden: Phil. Elimeyer. Kurs in Dresden Ende 1907–1913: 101, 100.40, –, 102, 101.50, 100.25, 97.50 %. Aufgelegt am 26./6. 1907 zu 101.25 9%. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst., bis 4 % Div., vom Übrigen 5 % Tant. an A.-R., Rest weitere Div., soweit nicht die G.-V. anders beschliesst. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Bahnkörper 719 793, Grundstück 84 487, Gebäude 245 928, Wagen 362 562, Konz. nach Abschreib. 332 700, Dampfmasch. u. Kessel 224 229, elektr. Masch. u. Apparate 143 268, Kontakt- u. Speiseleitung 193 458, Mobil. u. Utensil. 16 093, Betriebsmaterial. 8630, Debit. 12 898, Kassa 1674, Wertp. 39 671. – Passiva: A.-K. 1 200 000,