66 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. platz-Bahnhof Zoolog. Garten; G: Grunewald, Roseneck-Brunnenstr. Ecke Demminerstr., II: Westring; I: Lichterfelde, Drakestr.-Bahnhof Zoolog. Garten; K: Lichterfelde, Drakestr.- Potsdamer Platz, Linkstrasse; L: Lichterfelde, Händelplatz-Stettiner Bahnhof; M: Lichter- felde, Händelplatz-Schöneberg-Bahnhof Zoolog. Garten. Spurweite 1,435 m. Beförderte Personen 1906–1913: ca. 23 570 000, 27 123 000, 28 930 000, 31 940 000, 37 110 000, 40 710 000, 46 600 000, 49 060 000; Einnahmen hierfür 1906–1913: M. 2 513 247, 2 833 421, 3 085 790, 3 391 169, 3 945 634, 4 351 481, 4776 695, 5 065 074. Grundbesitz der Ges.: a) Grunewald, Königs-Allee (Menzel-Hagenstr.) 5017 qm = 353.70 qR.; b) Königs-Allee (Caspar Theyssstr.-Bismarckplatz) 22 560 am = 1590.48 qR.; cà) Gr.-Lichter- felde, Chausseestr. 24 433 am = 1723.06 qR. u. d) Zehlendorf, Berlinerstr. 43 089 qm = 3038.71 qR. Die Zustimmung zur Strassenbenutzung hat die Ges. durch eine Reihe von Verträgen erlangt, welche mit den Gemeinden: Berlin, Charlottenburg, Friedenau, Grunewald, Lichter- felde, Schmargendorf, Steglitz, Wilmersdorf, sowie mit dem Provinzialverband für die Provinz Brandenburg, der Kgl. Regierung in Potsdam, der Kurfürstendamm-Ges. in Liqu. u. mit dem Betriebsamt der Stadt- u. Ringbahn abgeschlossen wurden. Durch das am 1./4. 1912 in Kraft getretene Zweckverbandsgesetz wird die Zustimmung des Wegeunter- haltungspflichtigen durch die des Verbandes Gross Berlin ersetzt. Auf Grund des Gesetzes v. 28./7. 1892 hat der Polizei-Präsident in Berlin unterm 17./9. 1900 der Ges. die Betriebs- genehmigung bis zum 31./12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass Unternehmerin verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde die Verlänger. derjenigen kleinbahngesetzlichen Zustimm.-Erklärungen der zur Unterhalt. der mitbenutzten Strassen u. Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die zur Zeit auf einen kürzeren Zeitraum lauten, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzlichen Ergänzung rechtzeitig herbeizuführen. Zur end- gültigen Beilegung der Unstimmigkeiten mit der Stadtgemeinde Berlin ist von der Ges. in derselben Weise wie von der Grossen Berliner Strassenbahn am 18./8. 1911 ein Vergleich abgeschlossen worden. An Entgelt für die Benutzung der Verkehrswege zum Bahnbetriebe erhalten nach den Verträgen: I. die Stadtgemeinde Berlin: a) jährl. 8 % von den Bruttoeinnahmen auf den- jenigen Bahnstrecken, die in der Unterhalt.-Pflicht der Stadtgemeinde Berlin stehen; b) in den Jahren, in welchen der Reinertrag 6 % des aufgewendeten Kapitals übersteigt, die Hälfte des übersteig. Betrages als Gewinnanteil. II. Charlottenburg: für die Zeit bis 31./3. 1906: 2 %, V. 1./4. 1906 bis 31./3. 1912: 4 %, v. 1./4. 1912 bis 31./3. 1920: 5 %, v. 1./4. 1920 bis 30./3. 1937: 6 % derjenigen Brutto-Einnahme, welche im Charl. Weichbilde aus der Beförderung von Per- sonen und Gütern erzielt wird. III. Schöneberg: 6 % desjenigen Teiles des erzielten Reinge- winnes des ganzen Unternehmens, welcher der Länge der Bahnstrecken innerhalb der Ge- markungsgrenzen Schönebergs zur Gesamtlänge der Bahnstrecken entspricht, mind. jedoch jährl. M. 2000. IV. Wilmersdorf: v. 1./4. 1901 bis 31./3. 1906: ½ %, v. 1./4. 1906 bis 31./3. 1912: 1 %, v. 1./4. 1912 bis 31./3. 1920: 1¾ %, v. 1./4. 1920 bis 30./9. 1937: 2 % der Bruttoeinnahme welche im Wilmersdorfer Weichbilde aus der Beförderung von Personen und Gütern er- zielt wird. V. Die Gemeinde Friedenau: jährl. M. 915. Beträgt die Nettoeinnahme des ganzen Unternehmens mehr als 6 % des Anlagekapitals, so sind ausserdem 25 % des nach dieser Verzinsung des Anlagekapitals verbleib. Überschusses an die Gemeinde zu entrichten. Der auf die Gemeinde Friedenau entfallende Teil des Überschusses wird berechnet nach dem Verhältnis der Länge der im Gemeindegebiet Friedenau benutzten Gleise zur Länge der Gleise des Gesamt-Unternehmens. Ausserdem sind geringe Abgaben an die Kgl. Regierung (Forstfiskus) für Benutzung des Hundekehlenweges, sowie ferner für Benutzung der früheren Provinzial-Chaussee zu zahlen. An die Gemeinde Schmargendorf wird ein Entgelt nicht gezahlt. Kapital: M. 6 600 000 in 6600 Aktien à M. 1000; nicht notiert. Sämtliche Aktien be- finden sich im Besitze der Grossen Berliner Strassenbahn, welche der Ges. auch M. 2 065 000 geliehen hat. Anleihe: M. 5 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1905, rückzahlbar zu 103 %, 1000 Stücke à M. 2000, 2000 à M. 1000 u. 2000 à M. 500, auf Namen gestellt; Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1915 bis 1945 durch Auslos. im April auf 1./10., verstärkte Tilg. u. Gesamtkünd. mit 6 monat. Frist ab 1915 zulässig. Aufgenommen zur Deckung der schwebenden Schuld, welche durch den Umbau des Bahnkörpers für elektr. Betrieb, die Erweiterung des Bahnnetzes sowie Neubeschaffung von Betriebsmitteln entstanden ist. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt. Die Ges. ist nicht berechtigt, vor vollständ. Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche den Inhabern derselben ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. einräumt, als den Inhabern der gegenwärt. Anleihe zusteht. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., A. Schaaffh. Bankverein, S. Bleichröder, Nationalbank f. Deutschl. Kurs Ende 1905–1913: 103.75, 101.75, 100, 100.50, 100.80, 99.90, 99.60, 95.75, 94.50 %. Zulassung zur Notiz an der Berliner Börse im Juni 1905 Aufgel. 22./6. 1905 zu 101.50 % plus 4 % Stück-Zs. ab 1./4. 1905. Hypotheken: M. 832 365 (Stand Ende 1913). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. Sondexrücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst. oder Beamte, dann bis 4 % Div., vom verbleib. Überschuss 5 % Tant. an A.-R., Rest nach