2130 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von elektr. betriebenen Strasseneisenbahnen in u. bei Braunschweig, sowie Abschluss darauf bezügl. Geschäfte. Erricht. u. Betrieb von elektr. Stromlieferungsanlagen. Zurzeit sind in Betrieb in Braunschweig Stadt u. Umgebung die Linien: Richmond-Schützenhaus, Hauptbahnhof-Nordbahnhof, Friedrich Wilhelm-Platz- Gliesmarode, Madamenweg-Friedhof, Augustthor-Oelper, Hauptbahnhof-Stadtpark, West- bahnhof-Kastanienallee, ferner die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie Linien in Wolfenbüttel selbst; Streckenlänge aller Linien 34,84 km, Gleislänge 52,53 km, Betriebslänge 38,04 km. Spurweite 1,1 m. Oberirdische Stromzuführung. Konzessionen: 1) Die Strassen-Eisenbahn in Braunschweig bis 31. März 1934. Die Stadt ist berechtigt, die Strassenbahnanlage bei Ablauf der Koncession zu einem dem derzeitigen Zustand entsprechenden, jedoch ohne Rücksicht auf die Rentabilität des Unternehmens festzusetzenden Taxwert zu übernehmen, insofern sie die Ausübung dieses Rechtes ein Jähr vor Ablauf der Konzession ankündigt. Geschieht dieses nicht, und erfolgt ein Jahr vor Ablauf der Erlaubnis keine Kündigung des Vertragsverhältnisses von der einen oder anderen Seite, so gilt der Vertrag als um weitere 5 Jahre verlängert und tritt je nach Ablauf dieser Frist dasselbe Verhältnis wieder ein. Findet jedoch im Fall der Kündigung keine Einigung über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses statt, und lehnt der Stadtmagistrat den vorbehaltenen Ankauf der Gesamtanlage ab, so muss die Ges. die Bahnanlagen auf eigene Kosten beseitigen. Ausser den durch Statuten oder Gesetze eingeführten Steuern, Wegebaukosten oder sonstigen Gefällen hat die Ges. be- sondere Abgaben an die Stadt nicht zu zahlen. Der Prozess der Ges. gegen den Magistrat wegen Wiedereinführung des Streckentarifs anstelle des jetzigen billigen Einheitstarifs wurde am 30./10. 1906 vom Reichsgericht in letzter Instanz zu Ungunsten der Ges. entschieden. 2) Elektrische Eisenbahn (Verbindungsbahn) zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie in Wolfenbüttel, koncessioniert auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an, d. i. bis 27. Okt. 1947. Die Gesamtgeleis- länge beträgt 14.819 km. Bei Ablauf der Koncession greifen für die in der Stadt Wolfen- büttel belegene Bahnanlage von 743 m Geleislänge dieselben Bestimmungen Platz, welche mit der Stadt Braunschweig für die zu 1 gedachten Bahnen vereinbart und ad 1 an- gegeben sind. Für die übrigen Strecken besteht dagegen die Bestimmung, dass nach Ablauf der Koncession die Herzogl. Staatsregierung berechtigt ist, den Erwerb der Bahn, soweit sie auf Staatsstrasse erbaut ist, in einer Geleislänge von 10,019 km samt Neben- anlagen (Depot in Wolfenbüttel) für sich oder einen Dritten in Anspruch zu nehmen. Weiteres hierüber siehe Jahrg. 1913/14 dieses Handb. 3) Der Ges. ist unter den gleichen Bedingungen, wie für die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, eine elektr. Strassenbahn nach dem Dorfe Oelper konz. auf 50 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung, d. i. 8./4. 1899, Geleisanlage: 0,637 km. Statistik: 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912 1913 Bahnlänge . . m 47 316 47 316 47 494 51 050 51 050 51 050 52 530 52 530 Betriebseinnahmen M. 948 206 983 767 1 007 301 1 074 987 1 123 733 1 205 577 1 275 326 1 308 876 Wagenpark Ende 1913: 78 Motorwagen, 81 Anhängewagen, 6 Güter- u. Transportwagen und 22 sonstige Wagen (Arbeitswagen etc.). Die Konzession einer elektrischen Zentrale zur Licht- und Kraftabgabe für das Gebiet der Stadt Braunschweig wurde der Ges. lt. Vertrag mit dem Stadtmagistrat vom 16. Juni 1898 auf die Dauer von 35 Jahren, vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet, erteilt. die Stadt ist jedoch berechtigt, die gesamte Anlage des Elektricitätswerkes einschliesslich des Grundstückes nach dem Schlusse des achten Rechnungsjahres nach vorher erfolgter drei- jähriger Anzeige zu übernehmen. Im Mai 1913 erfolgte die Verlängerung der Konzession bis mind. 1930 anlässlich der Anlage eines neuen grossen Drehstromwerkes, mit dessen Bau Ende 1913 begonnen wurde; Kosten einschl. des zugehörigen Kabelnetzes ca. M. 2 500 000. Die Abgabe an die Stadt, welche bisher aus der Bruttoeinnahme und dem Reingewinn ge- trennt geleistet werden musste, ist in eine reine Abgabe aus der Bruttoeinnahme umge- wandelt worden. Dabei hat die Ges. die Garantie für eine vertraglich festgesetzte, mit den Jahren steigende Mindesthöhe dieser Abgabe übernehmen und in erhöhte Abschreibungs- sätze für die Elektrizitätswerksanlagen willigen müssen. Demgegenüber ist der Ges. Tariffreiheit bewilligt worden. Wegen des alten Vertrages siehe dieses Handb. 1913/14. Die Betriebseröffnung des Elektrizitätswerks in der Wilhelmstr. fand am 1./4. 1900 statt. Bis 31./12. 1913 waren angeschlossen: 147 803 Glühlampen, 1198 Bogenlampen von 2–10 Amp., 1465 Motore = 4500 PS., 1073 Heiz- u. Kochapparate, medizinische Apparate, Ven- tilatoren etc. = 636 K.-W. Eigenbedarf 60,44 K.-W., Hausanschlüsse 4983, Gesamtanschluss- wert Ende 1913: 11 337,10 K.-W., abgegeben 1913 zus. 5 776 846 K.-W. Im Jahre 1908 fand eine Vergrösserung des Elektrizitätswerkes statt. An die Unterstation Oelper waren am 31./12 1913 angeschlossen: 1471 Glühlampen, 11 Motore mit 44,3 P8, 26 Heizapparate mit 11,400 K.-W., 6 Ventilatoren 0,390 K.-W. Sternhaus: An der Bahnlinie Braunschweig-Wolfenbüttel, im Lechlumer Holz. errichtete Gie Ges. das Wirtschaftsunternehmen Sternhaus, Anlagekosten ca. M. 300 000 welches von der Ges. bis Ende 1900 in eigener Regie betrieben wurde; ab 1./1. 1901 verpachtet: 1909–1913 erhaltene Pacht je M. 6000. Kapital: M. 6 000 000 in 1200 Aktien (Nr. 1––1200) à M. 500 und 5400 Aktien (Nr. 1201 bis 6600) à M. 1000. Urspr. M. 600 000 in 1200 Aktien à M. 500, erhöht 1896 um M. 1 400 000 7*