2132 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. bezw. Anfang 1901 zur Einführung; neue Linien wurden 1903 eröffnet. Befördert 1905 bis 1911: 22 573 084, 24 614 012, 26 712 656, 27 492 435, 29 011 822, 29 875 270, 33 079 914 Personen; (für 1912 u. 1913 nicht veröffentlicht). Gesamteinnahmen 1905–1913: M. 2 179 787, 2 373 319, 2 603 643, 2 674 173, 2 822 792, 2 900 800, 3 220 214, 3 606 200, 3 909 461; Personal inkl. Arb. Ende 1913: 936. Die Ges. besitzt 160 Motorwagen, 156 Anhängewagen u. 4 Pferdebahn-Wagen. Linien: 1. Ringbahn, 2. Gröpelingen-Sebaldsbrück, 3. Hochwisch-Holzhafen, 4 Horn-Börse, 5. Arsterdamm-Wachmannstr., 6. Pappelstr.-Bürgerpark, Parkallee, 7. Woltmershausen- Bürgerpark, 8. Gröpelingen-Burg, 9. Industriehafenbahn; zus. 59,140 km (Streckenlänge 48,353 Km). Spurweite 1,435 m; neue Linien im Bau. Es fand bis 1900 auch Abgabe elektr. Energie für Licht u. Kraft an Dritte statt, doch übernahm nach dem neuen Vertrag 1899 der Bremer Staat das Elektricitätswerk der Ges. zum Preise von M. 155 000. Neuer Vertrag mit dem Staate Bremen v. 5./6. Juni 1899 mit Abänderung v. Dez. 1913: Konz. der Ges. bis Ende Dez. 1950. Die Ges. verpflichtet sich, den für ihren gesamten Betrieb erforderl. elektr. Strom aus dem städt. Elektrizitätswerk zu entnehmen. wofür seit 1914 die Kosten von 19 Pfg. für eine Kilowattstunde angesetzt sind. Alle Pflasterarbeiten, welche durch Anlegung neuer Gleisstrecken, Neulegung, Umlegung oder Reparat. von Gleisen erforderlich werden, hat die Ges. auszuführen; alle übrigen Pflasterarbeiten auf den von der Bremer Strassenbahn benutzten Strassen beschafft der Staat. Dieser übernimmt ferner die ganze Unterhalt. des Pflasters zwischen u. neben den Gleisen, sowie die Reinigung des Bahnkörpers mit Ausnahme der Gleise. Die Reinigung des Bahnkörpers von Schnee hat die Bremer Strassenbahn zu besorgen. Für die vorstehenden vom Staate übernommenen Pflichten hat die Ges. jährl. 2 % ihrer Brutto-Fahrgeldeinnahmen zu zahlen. Der Gewinn- anteil des Staates betrug 1909–1913: M. 175 728, 167 025, 164 942, 182 775, 295 201. Hierzu kam die konzessionsmässig zu zahlende Pflastersteuer mit M. 56 417, 57 986, 64 358, 71 972, 78 058. Im Falle der Zurücknahme der Konz., sowie beim Ablauf der Konzessionszeit haben Senat u. Bürgerschaft das Recht, die Bahn (ausschl. des Pflasters) u. das Betriebsmaterial gegen den Verkaufswert zur Zeit der Übernahme zu übernehmen. Erfolgt eine Einigung über den Verkaufswert nicht, so wird derselbe von dem bezeichneten Schiedsgerichte fest- gesetzt. Macht der Staat beim Ablauf der Konzessionszeit von diesem Rechte keinen Gebrauch, so läuft die Konz. von 10, zu 10 Jahren zu den bisherigen Bedingungen so lange weiter, bis der Staat sich zur Übernahme des Unternehmens bereit erklärt. Wird dagegen die Konz. vor Ablauf der Konz.-Zeit oder nach ihrer eingetretenen Verlängerung zurückgenommen, so hat die Ges., falls der Staat alsdann von dem ihm zustehenden Ubernahmerechte keinen Gebrauch macht, auf ihre Kosten die Bahn aufzunehmen u. den Strassenkörper ordnungsmässig wieder herzustellen. Kapital: M. 8 800 000 in 750 Aktien (Nr. 1–750) à M. 1200 u. 7900 Aktien (Nr. 751 bis 8650) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 180 000, erhöht 1876 um M. 70 000, 1885 um M. 50 000 reduziert, erhöht 1888 um M. 199 600, 1891 um M. 200 400, 1895 um M. 300 000 u. 1899 um M. 2 500 000 zwecks Ankaufes der Grossen Bremer Pferdebahn. Behufs Ausbau des Bahn- netzes u. Vermehrung der Betriebsmittel 1902 fernere Erhöhung um M. 1 000 000, begeben an die Nordwestdeutsche Bank zu 100 %, angeboten den Aktionären zu 102 %. Nochmals erhöht 1904 um M. 1 100 000, übernommen von der Nordwestd. Bank zu 129 %%, angeboten den Aktionären zu 130 %. Der Erlös dieser Aktien diente zur Deckung der Ausgaben für den Ausbau u. die Ausrüstung verschiedener Strecken. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 23./11. 1908 um M. 1 100 000, übernommen von der Deutschen Nationalbank zu 108 %, angeboten den alten Aktionären zu 112 %. Die a. o. G.-V. v. 29./8. 1912 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 2 200 000 (also auf M. 8 800 000), übernommen von der Deutschen Nationalbank zu 423 %. angeboten den Aktionären zu 125 %. Erhöh. über M. 5 500 000 dürfen nur mit Zustimmung ddes Bremer Senats stattfinden. Anleihen: I. u. II. M. 600 000 in 4 % Oblig. von 1891 u. 1893 (bis 1./11. 1896 4½ %), Stücke à M. 1000 u. 500. Zs. 1./5. u. 1./11. Ausl. im März auf 1./11. Zahlst.: Bremen: Deutsche Nationalbank. Kurs Ende 1896–1913: 102.75, 103.25, 101.25, 100.50, 98, 100.50, 101 102, 101.75, 101 ¾, –, 98, 99, 99.25, 99.25, 100, 98, 96.50 %. Notiert in Bremen. III. M. 1 500 000 in 4 % Oblig. (Serie III) von 1899, Stücke à M. 5000, 1000, 500. Zs. 1./5. u. 1. 11. Tilg. ab 1904 mit jährl. 1 % unter Zinszuwachs, ab 1904 auch verstärkte oder Totalkünd. zulässig. Ausl. in der ord. G.-V. auf 1./11. Zahlst. wie bei Anleihe I u. II. Coup.-Verj.: 4 J. (F.), der verl. Stücke 10 J. (K.) Kurs in Bremen Ende 1899–1913: 100.50, 98, 100.50, 101, 102, 101.75, 1013, –, 98, 99, 99.25, 99.25, 100, 98, 96.50 %. Aufgel. 23./. 1899 zu 100.30 %. IV. M. 500 000 in 4 % Schuldverschreib. (Serie IV) von 1901, Stücke à M. 1000 u. 500. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg., Ausl., Zahlst., Kurs wie bei Serie III. Eingeführt im Mai 1901. In Umlauf von allen 4 Anleihen Ende 1913: M. 2 220 500. Hypoth. Sicherheiten wurden für sämtliche Anleihen nicht bestellt. Solange diese An- leihen nicht vollständig zur Rückzahl. gelangt sind, hat die Bremer Strassenbahn nicht das Recht, eine neue Anleihe aufzunehmen, welche den Inhabern einer solchen ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstell. als den Inhabern der bis- her aufgenommenen Anleihen einräumt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., dann zunächst 4 % Div., 10 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Wegen Gewinn-Beteil. des Bremischen Staates siehe oben. 7*