7 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitung von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues, eine jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. pro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 000 jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Im Mai 1913 kam ein neuer Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hannover zustande, danach stellte die Stadt der Strassenbahn das erforderl. Kapital in Höhe von M. 1 500 000 zu mässigem Zinsfuss zur Verfügung als Entschädigung dafür, dass die Strassenbahn auch Linien, wie die nach der Rennbahn u. nach der Stadthalle, baut, die für den tägl. Verkehr noch vorläufig keine Bedeutung haben. Mit dem Bau der Linie nach der Rennbahn wurde 1913 begonnen; das ganze Bauprogramm soll innerhalb 2 Jahren durchgeführt werden. Kapital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, It. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. v. 21./2. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000, über- nommen von einem Konsort. zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 zu 107.50 %,. Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover (hierzu ca. M. 1 500 000 erforderlich) sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. überhaupt beschloss dann die ausserord. G.-V. v. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M. 250 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den Namen lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M. 250 ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Auf jeden Gewinnanteilschein werden aus dem Reingewinn vom 1./1. 1902 ab vorweg ohne Verpflicht. zur Nachzahlung jährlich bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird des verbleib. Reingewinnes zur Tilg. von Gewinnanteil- scheinen verwendet, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, erhielten die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-Aktien beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Nachzahlung). Die G.-V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. Reingewinn ganz oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein darüber hinaus verteilbarer, Reingewinn wird auf jede Vorz.-Aktie und St.-Aktie gleichmässig verteilt. Frist zur Übernahme von Gewinnanteilscheinen unter Umwandlung ihrer Aktien in Vorz.-Aktien 21./11.–12./12. 1901. Die G.-V. v. 15./5. 1902 ge- stattete bis 31./7. 1902 (verlängert bis 12./9. 1902) nachträgl. Zuzahl. u. Konvert., erhöhte aber den zuzuzahlenden Betrag auf M. 300 plus M. 1.80 für Stempel ohne Erhöhung des Nennwerts des Gewinnanteilscheins. Im J. 1914 waren noch M. 16 203 Stück im Umlauf. Auf M. 22 569 000 A.-K. wurden pro Aktie M. 250 = insgesamt M. 5 642 250 eingezahlt, sodass nach Abzug der Unkosten im Betrage von M. 95 648 der Ges. M. 5 546 601 zuflossen. Bis Ende Sept. 1902 wurden auf weitere M. 431 000 St.-Aktien die Zuzahlung von M. 300 pro Aktie = M. 129 300 geleistet, sodass die Zuzahlung im ganzen auf M. 23 000 000 St.-Aktien erfolgte. Es existieren also 23 000 Gewinnanteilscheine à M. 250 = M. 5 750 000, wovon aus dem Gewinn von 1906–1911 418, 665, 839, 875, 1012, 984 Stück = M. 104 500, 166 250, 209 750, 218 750, 253 000, 246 000 zur Rückzahlung ausgel. wurden, somit noch ungetilgt M. 4 551 750. Am 30./9.1902 wurde handelsgerichtl. eingetragen, dass das A.-K. jetzt M. 24 000 000 beträgt in 23 000 Vorz.- Aktien u. in 1000 St.-Aktien à M. 1000. Die oben erwähnten, durch Zuzahl. eingegangenen Be- träge von M. 5 546 601 bezw. M. 129 300, ebenso der Amort.-F. von M. 779 034, sowie der Ern.-F. von M. 391 052, also in Sa. M. 6 845 987 wurden zu ausserord. Abschreib. verwendet. Die G.-V. v. 3./4. 1914 beschloss den St.-Aktionären anzubieten ihre Aktien durch Zuzahl. von 10 % = M. 100 für jede Aktie in Vorz.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 umzuwandeln. (Frist 12./6. 1914). Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 2000, 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1897 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1897) auf 2./1.; beliebige Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ende 1913 noch M. 1 902 000. Zahlst.: Hannover: Ges.-Kasse, Hannov. Bank, Herm. Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Dresdner Bank Filiale. Kurs in Hannover Ende 1896–1913: 105, 105.25, 104, 100, 96, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 102.50, 101, 99.50 %.