Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etec. 169 =– Passiva: A.-K. 2 000 000, Oblig. 2 000 000, R.-F. 82 000 (Rückl. 12 000), Spez.-R.-F. 4000, Amort.-F. 111 000, Ern.-F. 473 908, Hypoth. 219 300, Ausgleichs-F. für unentgeltlich er- worbenes Areal 76 934, Couponeinlös-Kto 45 166, Kredit. 149 771, Talonsteuer-Res. 10 000 (Rückl. 3000), Div. 120 000, Tant. 7793, Vortrag 19 984. Sa. M. 5 319 859. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Verwalt.-Kosten 42 804, Betriebsausgaben 309,230, Steuern u. Abgaben 16 647, Zs. 48 060, Oblig.-Zs. 90 000, Abschreib. 363, Amort.-F. 12 000, Ern.-F. 48 000, Kursverluste 1634, Oblig.-Disagio 12 000, Gewinn 162 778. – Kredit: Vortrag 32 829, Betriebseinnahmen 539 960, Betriebszuschuss 29 519, Zs. 135 199, Mieten 4332, kleine Einnahmen 1678. Sa. M. 743 519. Dividenden: 1900–1901: 4 % (Bau-Zs.); 1902–1913: 2, 2, 2, 2½, 3, 4, 4, 4 (junge Aktien 1 %), 4½, 5½, 6, 6 %. Direktion: Seeoffizier a. D. Otto Credner. Aufsichtsrat: Vors. Konsul Friedr. Jay, Leipzig; Stellv. Baurat Rud. Menckhoff, Berlin; Justizrat Dr. Ernst Weniger, Konsul Dr. Jos. Petersmann, Reg.-Baumeister P. Goetz, Oberst z. D. Dir. 0. Baumann (Grosse Leipziger Strassenbahn), Leipzig. Prokuristen: Ing. A. F. Hoefner, Kaufm. O. Weber. Zahlstellen: Leipzig: Ges.-Kasse, Allg. Deutsche Credit-Anstalt und deren Abteilung Becker & Co.; Berlin: Disconto-Ges. Leipziger Elektrische Strassenbahn in Leipzig. Gegründet: 3./4. 1895. Betriebseröffnung der ersten Linie am 20./5,. 1896, die übrigen sukzessive bis Ende 1897,. Zweck: Bau, Ausrüstung, Erwerb u. Betrieb elektr. Strassenbahnen u. Bahnen unterster OÖrd- nung in u. um Leipzig. Die Ges. hat bei der Errichtung die Rechte aus den Verträgen erworben, welche die Allg. Elektr.-Ges. in Berlin und der Hauptmann a. D. Lehfeld in Leipzig unterm 28. Febr. 1895 mit dem Rate der Stadt Leipzig und unterm 20., 28. und 29. März 1895 mit den Gemeinderäten zu Grosszschocher, Mockau und Schönefeld mit Genehm. des Minist. des Innern vom 12. Okt. 1894 bezw. 9. März 1895 geschlossen haben, und ist gleichzeitig in alle aus jenen Verträgen den urspr. Konzessionären obliegende Verpflichtungen eingetreten. Der Bau der Gesamtanlage ist durch die Allg. Elektricitäts-Ges. in Berlin erfolgt. Auch die Erweiterungsstrecken sind von derselben Ges. gebaut worden. Betriebslinien: Mockau-Bayer. Bahnhof- Connewitz, Schönefeld-Bayer. Bahnhof- Stötteritz, Eutritzsch-Hauptbahnhof-Grosszschocher, Möckern-Gohlis-Volkmarsdorf-Pauns- dorf, Schönefeld-Neustadt-Kleinzschocher, Gohlis-Stötteritz, Connewitz- Stötteritz (Papier- mühlenstrasse), Schönefeld-Hauptbahnhof-Schleussig, Hauptbahnhof-Thonberg, Hauptbahn- hof-Ausstellung. Gesamtlänge 109,933 km, Betriebslänge 94,592 km. Es besteht der Einheits- tarit von 10 Pf., doch wird Abänderung bezw. teilweise Erhöhung desselben angestrebt. Besitzstand Ende 1913: 235 Motorwagen, 170 Anhängewagen etc. Befördert 1901–1913: 18 894 682, 18 160 928, 19 164 524, 20 700 537, 22 496 846, 23 592 367, 26 327 792, 28 225 402, 30 688 786, 33 931 965, 36 593 481, 39 044 937, 43 313 784 Personen; Einnahmen; M. 1 665 788, 1 659 407, 1 792 809, 1 924 031, 2 086 945, 2 231 908, 2 495 518, 2 677 051, 2 909 118, 3 213 979, 3 473 214, 3 694 342, 4 123 822. Personal 1913: 1224. 8 An Immobil. gehören der Ges. das Depot-Grundst. Wittenbergerstr., sowie das Kraft- stationsgrundstück Ecke Kurprinzstrasse bezw. Brüderstrasse, ferner je 1 Depot-Grundst. in L.-Kleinzschocher u. Stötteritz, ein Hausgrundstück in Leipzig, Kurprinzstr. 20 u. ein Feldgrundstück in Pannsdorf. Zum Teil wird der elektr. Strom aus Kraftstation III der Grossen Leipziger Strassenbahn u. von der Stadt Leipzig bezogen. Konzession: Dauer 40 Jahre vom Beginn des Betriebes ab; endet sowohl für die urspr. als auch für die später errichteten und noch zu errichtenden Linien mit Ablauf dieses Termins. Es geht dann die gesamte Anlage in das Eigentum der Stadt über, mit Aus- nahme: a) der Grundstücke mit Gebäuden u. den in denselben befindl. masch. Einrrcht. sowie allem sonst. Zubehör; b) der in den letzten 5 Jahren neubeschafften Motorwagen. Die Stadt ist aber berechtigt, die Grundstücke und Gebäude und die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen zur Taxe zu übernehmen. Ausserdem ist die Stadt befugt, die gesamten Anlagen nach Ablauf von 20, 25, 30 bezw. 35 Jahren nach Taxwert zu erwerben. In diesem Falle hat die Stadt die vorher sub a gedachten Grund- stücke, Gebäude, sowie die in den letzten fünf Jahren angeschafften Motorwagen jeden- falls zur vollen Taxe zu übernehmen. Für die übrigen Anlagen zahlt die Stadt bei dem Erwerbe nach 20jähr. Betriebe den vollen Taxwert, nach 25jähr. , nach 30jähr. ½, nach 35jähr. des Taxwertes. Ausserdem hat sie noch ein Vielfaches des Reingewinnes, der nach dem Durchschnitts- Ergebnis der letzten fünf Jahre vor der Überlassung zu ermitteln ist, zu zahlen, und zwar wenn die berlassung der Anlage stattfindet: nach 20 jähr. Betriebe den 13 fachen Betrag, nach 25.jähr. den 10 fachen Betrag, nach 30 jähr. den 8 fachen Betrag, nach 35 jähr. den 4½ fachen Betrag des Reingewinnes, als welcher der Uberschuss der Betriebs- Einnahmen über die Betriebs-Ausgaben abzügl. 4½ % Zs. des Einlage-Kapitals einschl. der Abschreib. und Schuld-Zs. anzusehen ist. Ausserdem erlöschen die Rechte des Unternehmers, wenn derselbe den Betrieb ganz oder auch nur einzelner Teile ohne Genehm. der Stadt einstellt, oder wenn derselbe