Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2225 von Buenos Aires abgeschlossenen Vertrags, der die definitive Genehmigung der Comision Municipal am 3./12. 1907 gefunden hat u. am 17./6. 1908 in eine öffentl. Urkunde verwandelt worden ist. Die wesentl. Bestimmungen sind die folgenden: Der Ges. wird das Recht ein- geräumt, zur Erzeug., Verteilung u. zum Verkauf elektr. Energie alle Strassen, Plätze u. Brücken im ges. Stadtgebiet in Buenos Aires zu benutzen. Diese Konzession wird auf 50 Jahre, d. i. bis zum 31. Dez. 1957 erteilt. An diesem Tage gehen die am 31./12. 1907 vorhandenen Gebäude u. Grundstücke, die maschin. Anlagen, das ges. Kabelnetz, die Unterstationen, sowie die sonst. im Betriebe befindl. Einrichtungen, soweit sie zur Versorg. des Stadtgebietes dienen, ohne jede Entschädigung in das Eigentum der Stadtverwaltung über. Die Ges. ist verpflichtet, Erweiterungen dem Konsumbedürfnis entsprechend vorzunehmen; solche Erweiterungen u. Ausdehnungen, sowie deren Kostenanschläge unterliegen der vorher. Genehmigung der Bürger- meisterei. Bei Ablauf der Konz. hat die Stadtverwaltung für diese Erweiterungen den Betrag der Kostenanschläge abzügl. 2 % für jedes Jahr, welches nach Beendigung des betreffenden Baues bis zum Ablauf der Konzessionsfrist verstrichen ist, zu zahlen. Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Zentralen, welche etwa ausserhalb des Stadtgebietes errichtet werden, insofern u. insoweit, als diese Zentralen zur Abgabe von Strom nach dem Stadtgebiete von Buenos Aires dienen. Die Ges. hat laut Vertrag einen ausreichenden Ern.-F. zu bilden, um die notwendigen Erneuer. u. Reparat. auszuführen, sowie alle Anlagen in tadellosem Zustande zu erhalten. Diesem Fonds, der bei der Argentin. Nationalbank für gemeinschaftl. Rechnung der Stadtverwaltung u. der Ges. hinterlegt wird, sind bis auf weiteres 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes zuzuführen. Bei Ablauf der Konz. geht ein etwa dann noch vorhandener Saldo aus diesem Fonds gleichfalls an die Stadtverwaltung über. Die Ges. hat als einzige städt. Abgabe 6 % der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes, mit Ausnahme der Eingänge aus Stromlieferung u. Bedienung der öffentl. Beleuchtung, an die Stadtverwaltung abzuführen. Die Konz. ist keine ausschliessliche. Die Ges. ist jedoch berechtigt, falls in Zukunft eine oder mehrere Konz. für die Erzeugung u. den Verkauf elektr. Energie zu günstigeren Bedingungen seitens der Stadtverwaltung erteilt werden sollten, die Bedingungen solcher neuen Konz. auch für sich in Anspruch zu nehmen. Im Laufe des Jahres 1912 ist seitens der Munizipalität der Compania Italo-Argentina de Electricidad eine der Konzession der Deutsch-Uberseeischen Elektricitäts-Ges. ähnliche Konzession erteilt worden; eine weitere Konzession hat die Compania Tranvias Lacroze de Buenos Aires Limitada bei der Munizipalität beantragt. Dem Betrieb der Ges. dienen: 1. Die auf einem in der Calle Paraguay belegenen Grundstück von 4850 qm erbaute Zentralstation für Gleichstrom mit einer Masch.-Leistung von 4800 KW. 2. Die auf einem Paseo de Julio, Ecke Calle Montevideo belegenen Grundstück von 4670 qm erbaute Zentralstation für Drehstrom mit einer Masch.-Leistung von 4400 KW. 3. Die an den Strassen Pedro Mendoza, Pinzon, Gabato u. Brandzen belegene Zentral- station Boca (10 350 qm) mit einer Masch.-Leistung von 23 250 KW. 4. Die von der Primitiva Gas- and Electric Lighting Company of Buenos Aires Limited in London gepachtete, auf einem 893 qm grossen Grundstück in der Calle Cuyo errichtete Zentralstation für Gleichstrom mit allem Zubehör u. Kabelnetz von 96 247 m Länge. Die Masch.-Leistung beträgt z. Z. 2440 KW. Die Ges. hat mit der Primitiva Gas- and Electric Lighting Company of Buenos Aires Limited, Sitz in London, unter dem 12./8. 1903 ein Abkommen getroffen, wonach sie das Elektricitäts-Unternehmen dieser Ges. mit allen Anlagen u. Material., mit Wirkung ab 1./6. 1903 auf die Dauer von 41 Jahren gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von £ 30 000 dergestalt pachtet, dass mit Zahlung der letzten Pachtrate die gesamten Anlagen ohne weiteres Entgelt in das Eigentum der Ges. übergehen. 5. Die von der Buenos Aires Grand National Tramways Company gepachtete, auf einem Paseo Colon gelegenen 1888 qm grossen Grundstücke ausschliesslich für den Zweck der Stromabgabe an Tramways erbaute Zentralstation für Gleichstrom mit allem Zubehör, deren Masch.-Leistung z. Z. 1500 KW. beträgt. 6. Eine in dem an die Hauptstadt angrenzenden, zur Provinz Buenos Aires gehörigen Industrieort Avellaneda auf einem 67 600 qm grossen am Dock-Sud gelegenen Grundstück erbaute Zentralstation für Drehstrom mit einer Masch.-Leistung von 30 000 KW. Hierzu kamen in den verschiedenen Zentralen u. Unterstationen 11 Akkumulatoren- Batterien von zus. 8370 KW. In den 23 bestehenden Unterstationen waren ult. 1912 70 rotierende Umformeraggregate mit einer Gesamtleistung von 40 380 K W. u. 41 statische Transformatoren mit einer Gesamtleistung von 24 200 KW. vorhanden. Um den an die Ges. herantretenden Ansprüchen wegen Stromlieferung auch fernerhin gerecht werden zu können, wurde die am Dock-Sud errichtete Zentralstation erweitert. Die Ges. hat deshalb die erforderlichen Anlagen für einen weiteren Ausbau von 35 000 K W. hergestellt. Dieselben haben im Laufe des Jahres 1912 den Betrieb aufgenommen. Weitere 15 000 KW. gelangten im Laufe des J. 1913 zur Aufstellung. Nach den verschiedenen Erweiterungsbauten stellte sich die Leistungsfähigkeit der Werke (Masch.- u. Batterieleistung) am 31./12. 1913 auf 121 690 KW. gegenüber 100 310 KW. am 31./12. 1912. Die Deutsch-Ueberseeische Elektricitäts-Ges. hat angefangen, ihren Wirkungskreis über das Weichbild der Stadt Buenos Aires hinaus auszudehnen. Die nicht ausschliessliche, aber Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1914/1915, I. 140