Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschätte. Monaten, die auf öffentl. Grunde befindl. Teile der Anlage zu entfernen u. die von denselbe in Anspruch genommenen Strassen, Flächen etc. wieder in ordnungsmässigen Zustand 3 versetzen. Der Gemeinde Dotzheim steht indessen das vorerwähnte Übernahmerecht ers mit Ablauf des 15. Betriebsjahres, ab 31./12. 1905 gerechnet, zu. Die Verträge mit Neudorf Niederwalluf, Oberwalluf, Rauenthal sehen das vorerwähnte Ankaufsrecht nicht vor, dagege müssen die Anlagen nach Ablauf der Konz., d. i. am 31./12. 1944, ebenfalls entfernt werden. Die Gemeinden Hallgarten, Kiedrich u. Schlangenbad besitzen ebenfalls kein Übernahmerecht, dagegen brauchen in diesen Ortschaften die Anlagen nach Ablauf der Konz. nicht entfernt zu werden. Der Vertrag mit der Gemeinde Frauenstein enthält weder eine Bestimmung betr. die Übernahme der Anlagen durch die Gemeinde, noch eine Verpflicht. der Rheingau- Elektrizitätswerke zur Entfernung der Anlagen nach Ablauf des V ertrages. Kapital: M. 1 500 000 in 1500 Aktien à M. 1000, üibernommen von der Bank für elektr. Unternehmungen zu pari. Hypoth.-Anleihe: M. 1 500 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. u. lt. Beschluss des A.-R. v. 30./3. 1911, rückzahlbar zu 103 %. Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Fil. der Bank für Handel u. Ind. in Frankf. a. M. oder deren Order u. dureh Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. lt. Plan ab 1917 durch jährliche Auslosung im Juli (zuerst 1916) auf 2./1. (erstmals 1917), ab 1917 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. vorbehalten. Sicherheit: Hypoth. zur 1. Stelle auf den Besitz der Ges. in Eltville, Erbach, Hattenheim, Oestrich, Geisenheim, Rauenthal, Niederwalluf u. Schierstein. Aufgenommen zur Ablös. der Bankschuld bezw. zur Deckung ausgeführter Erweiterungen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Bank für Handel u. Ind. Kurs in Frankf. a. M.: Ende 1911–1913: 100.50, 96.50, 92 %; aufgelegt am 3./7. 1911 zu 100.50 %. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), etwaige weitere Rückl., 4 % Div., 10 % Tant. an A.-R. (mind. aber eine feste Vergüt. von je M. 500 Ppro Mitgl.), Rest Super-Div. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Grundstücke 72 168, Gebäude 385 679, Kraftstation 932 370, Akkumulatoren 68 506, Strassenleitung 1 179 585, Elektrizitätsmesser 241 722, Inventar u. Werkzeuge 34 859, Transformatoren- u. Umformer-Kto 356 579, Debit. 341 432, Kassa 8916, Beisteueranlagen 84 778, Installation 55 062, Betriebsmaterial. 18 776, Versich. 4425, Steuern 470, Kaut. 19 063, Baulager 17 775, Disagio 49 000, Fahrzeuge 5908. – Passiva: A.-K. 1 500 000, Anleihe 1 500 000, do. Zs.-Kto 24 142, R.-F. 34 398 (Rückl. 5873), Tilg.-Kto 324 314, Ern.-F. 183 996, Kredit. 190 469, Div. 105 500, Tant. an A.-R. 5159, Vortrag 9598. Sa. M. 3 877 079. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 59 649, Anleihe-Zs. 67 500, Steuern u. Abgaben 11 570, Anlagetilg.-Kto 43 930, Ern.-F. 35 000, Abschreib. 27 762, Disagio-Abschreib. 6000, Gewinn 125 631. – Kredit: Vortrag 8160, Geschäftsgewinn 368 883. Sa. M. 377 043. Dividenden 1906–1913: 4 % p. r. t., 4, 5, 6, 6, 6, 6½, 7 0%. Direktion: Dipl.-Ing. Willy Schoder, Ing. Ernst Hüsselrath. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Paul Mamroth, Berlin; Stellv. Prof. Bernh. Salomon, 7 Frankf a. M.; Dr. Walther Rathenau, Baurat Rud. Menckhoff, Berlin; Dir. Alfred Loewe, 0 Strassburg; Ad. Müller-Gottschalk, Eltville; Dir. Carl Zander, Zürich. Elektricitätswerk IIlkirch-Grafenstaden A.-G. in Eschau i. Els. Gegründet: 14./2. 1900, 24./1. u. 7./3. 1901; eingetr. 23./3. 1901. Gründer s. Jahrg. 1901/02. Georg Gustav Stoskopf zu Wibolsheim-Eschau brachte folgende Vermögens- stücke in die Ges. ein: a) die ausschl. Konz. der Gemeinde IIlkirch-Grafenstaden vom 26./1. 1900; b) die Konz. der kaiserl. Kreisdirektion zu Erstein; e) das zum Ausbau sowohl der Turbinen wie auch überhaupt des Elektrizitätswerkes nötige Gelände je nach Bedarf, jedoch nicht in Eigentum, sondern zum blossen Niessbrauch nicht ohne Vergütung, während der Dauer der Ges. Das zum Ausbau der Turbinenanlagen nötige Gelände beträgt ca. 7 a 83 qm und bildet einen Teil des Mühlenwerkes des G. G. Stoskopf; d) das aus- drückliche Recht der Ausnutzung des Wasserrechtes resp. der Wasserkraft seines zu Wibols- heim geleg. besagten Mühlenwesens nach Massgabe des Vertrages, jedoch nicht in Eigentum, sondern zum blossen Niessbrauch mit Vorkaufsrecht. G. G. Stoskopf erhielt für seine Ein- lagen an Konz. 25 Aktien der Ges. à M. 1000 u. 15 Genussscheine (s. unten). Zweck: Errichtung einer elektr. Zentrale mit den dazu gehör. Leitungen zum Zwecke der Erzeugung u. Lieferung von elektr. Strom für Licht u. Kraft, überhaupt die gewerbsmäss. Ausnutz. der Elektrizität in der Gemeinde IIlkirch-Grafenstaden u. den umlieg. Gemeinden. Kapital: M. 190 000 in 190 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 200 000 in Oblig. Davon ungetilgt M. 146 000. Genussscheine: 15 Stück, übergeben an G. G. Stoskopf als weitere Entschädigung für die Ausnützung der Wasserkraft der Wibolsheimer Mühle, weshalb diese Scheine stets im Besitz des Eigentümers der Mühle verbleiben. Sie haften an der Mühle. Die Genussscheine be- rechtigen zu einem Anteile an dem Reingewinn nach Massgabe des Art. 28 der Statuten. Im Falle der Auflösung der Ges. erlischt jedes Recht der Genussscheine. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. .... qꝗ d ́qͤ d... ·.