3 HUlektrotechnische Fabriken, Elektrieitäts 3 3 7 ― * 5 * * werke und Hilfsgeschäfte. 7 3 . Erfahrungen, Grundstücke u. anderen Immobilien. Die Main-Kraftwerke wurden in den Vahren 1910/1911 erbaut. Sie bezweckten zunächst die Stromlieferungen aus ihrem in Höchst a. M. erbauten Elektr.-Werk an die Stadt Höchst als Grossabnehmerin, an die Frank- furter Fabrik der Felten- & Guilleaume-Lahmeyerwerke, jetzt Allg. Elektrizitäts-Ges. Fabrik Frankf. a. M., an die Frankf. Lokalbahn A.-G. zum Betriebe der elektr. Kleinbahn Heddern- heim-Oberursel u. Heddernheim-Homburg, sowie die Versorgung der Gemeinden des Kreises Hlöchst, Landkreises Wiesbaden u. des Untertaunuskreises, sowie diese nicht schon eigene Werke hatten bezw. von anderer Seite mit Strom versorgt wurden; ausserdem waren Ver- träge abgeschlossen mit einzelnen Gemeinden des Obertaunuskreises und verschiedenen hessischen Gemeinden. Ursprünglich umfasste dieses Stromversorgungsgebiet 40 Gemeinden mit 44 000 Einwohnern. Der Vertrag mit der Frankfurter Lokalbahn A.-G. ist inzwischen dahin erweitert worden, dass diese Ges. sich verpflichtet hat, nicht nur den gesamten Strombedarf für die vorerwähnten Bahnbetriebe, sondern auch für das von ihr kontrollierte Elektrizitätswerk Homburg u. den ihr konzessionierten Überlandbezirk des Obertaunuskreises bei den Main-Kraftwerken zu decken. Die Zentrale des Elektrizitätswerkes Homburg v. d. H. wurde hierbei stillgesetzt. Das Stromversorgungsgebiet der Frankfurter Lokalbahn A.-G. umfasst zurzeit 8 Gemeinden. Mit Wirkung vom 1./1. 1912 wurde das seither den Körtings- Elektrizitätswerken, A.-G., Berlin gehörige Taunus-Elektrizitätswerk in Soden seitens der Main-Kraftwerke erworben, welches 14 Gemeinden mit 19 069 Einwohnern des Kreises Höchst u. des Obertaunuskreises mit Strom versorgte. Die Stromerzeugungszentrale in Soden wurde ebenfalls stillgesetzt u. dient nur noch als Reserve, während das gesamte Stromversorgungsgebiet des früh. Taunus-Elektrizitätswerkes nunmehr aus dem Leitungsnetz der Main-Kraftwerke gespeist wird. Auch sind Verträge abgeschlossen mit dem Kreise Limburg, dem Unterlahnkreis, den Kreisen St. Gogrshausen u. St. Goar, während die Ver- handlungen mit dem Oberlahnkreis sich zurzeit noch in der Schwebe befinden. Ausserdem bestehen Konzessionsverträge mit den Städten Limburg, Ober- u. Niederlahnstein. Die G.-V. v. 21./12. 1912 beschloss das seither von der Elektrizitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. betriebene Elektrizitätswerk in Limburg a. L., das nur die Stadt Limburg mit Strom versorgte, mit Wirkung vom 1./4. 1913 zu erwerben. Schliesslich genehmigte die G.-V. v. 21./12. 1912 den durch Vermittelung der Elektrizitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co, ge- tätigten Ankauf des bei Friedrichssegen a. L. belegenen Elektrizitätswerks der Bergbau- A.-G. Friedrichssegen. Des weiteren haben die Main-Kraftwerke verschiedene kleinere Werke bezw. Leitungsnetze käuflich erworben u. zwar in Niedernhausen, Weisskirchen, Erbach (Kreis Limburg), Kirberg, Neesbach, Heringen, Oberbrechen u. Altendiez. Das gesamte Stromabsatzgebiet der Main-Kraftwerke erstreckt sich somit vom Main bis zur TLahn bezw. über den Rhein u. umfasst zurzeit 253 Städte u. Gemeinden mit rund 250 000 Einwohnern. Konzessionen: Die mit den vorerwähnten einzelnen Kreisen und Gemeinden abge- schlossenen Verträge geben den Main-Kraftwerken teils auf die Dauer von 25, teils auf 30 bezw. 37 bezw. 40 Jahren das ausschliessliche Recht zur Benutzung von öffentlichen Strassen, Wege, Brücken u. Plätzen zur Führung von ober- u. unterirdischen Leitungen, u. zwar sowohl zwecks Stromversorgung der betreffenden Kreise u. Gemeinden selbst, als auch zur Führung von Leitungen, die wegen des Anschlusses von Gemeinden u. Strom- abnehmern anderer Kreise u. Gemeinden erforderlich werden. Den Kreisen u. Gemeinden steht das Recht zu, die Ortsnetze einschl. Transformatorenstationen teils zum Taxwert teils zum Buchwert abzügl. fest vereinbarter Abschreibungssätze zu erwerben, wobei indessen im Falle der Erwerbung durch die Kreise und Gemeinden diese verpflichtet sind, noch auf 10 bezw. 12 bezw. 15 bezw. 20 Jahre Strom zu noch zu vereinbarenden Bedingungen von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Ebenso bleibt den Main-Kraftwerken in diesem Falle das Durchleitungsnetz bezw. die Versorgung der Grossindustrie noch auf eine bestimmte Reihe von Jahren gewahrt. Einzelnen Kreisen u. Gemeinden sind mässige Abgaben von ½% bis 1½ % von den Bruttoeinnahmen aus der Stromlieferung in den betreffenden Kreisen u. Gemeinden zugestanden, während in den Städten Limburg, Ober- u. Niederlahn- stein unter Berücksichtigung der grösseren Stromlieferung ent-prechend höhere Abgaben zu zahlen sind. Ausser mit den genannten Kreisen u. Gemeinden sind mit einer Reihe von Grossabnehmern Stromlieferungsverträge fest abgeschlossen, die eine Stromabnahme von 11.25 Mill. Kwst. zum Gegenstand haben. Die Zentrale in Höchst enthält 2 Dampfturbinen von je 2200 Kilowatt-Leistung. Die zugehörige Kesselanlage besteht aus 4 Dampfkesseln von je 375 qm Heizfläche mit Über- hitzern. Die Kohlenzufuhr erfolgt mittels Schiff auf dem Main. Das Elektrizitätswerk in Friedrichssegen a. L. nützt ein Gefälle der Lahn aus u. hat ausser der Wasserturbinen- leistung von rund 650 Kw. noch eine Dampfturbinenres. von 300 Kw. Die Zentrale ist modern eingerichtet, u. da reichlich Terrain u. Wasser vorhanden ist, leicht für eine grössere Dampfzentrale ausbaufähig. – Im J. 1913 haben die Main-Kraftwerke mit einer befreundeten Ges., die auf dem Westerwald eine grosse, die Ausnutzung umfangreicher Braunkohlen- gruben bezweckende Zentrale errichtet, einen langjährigen Vertrag abgeschlossen, gemäss welchem die Mainkraftwerke Strom hauptsächlich für die Bedienung der Lahnkreise zu angemessenen Bedingungen beziehen. Auf diese Weise ist es möglich, das Gesamtver- sorgungsgebiet von den beiden grossen Zentralen Höchst u. Westerwald, die durch Leitungen untereinander verbunden werden, zu speisen.