„.... Telegraphen-Gesellschaften. . 2311 feste Vergüt. von jährl. M. 1 710 000. Diese Vergüt. ist 1905 um M. 90 000 gekürzt, minderte sich 1906 um M. 60 000 u. 1907 um M. 30 000, so dass zu zahlen waren 1905 M. 1 620 000, 1906 M. 1 650 000, 1907 M. 1 680 000. Von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Teilstrecke zwischen Borkum und den Azoren betriebsfähig hergestellt ist, erhält das Reich für jedes im Verkehr zwischen Deutschland und dessen Hinterländern einerseits und Nordamerika und dessen Hinterländern ander- seits beförderte vollbezahlte Wort einen Gebührenanteil von 16 Pfg. von der Kabelrate. Die nach Abzug dieses Anteile verbleibende Einnahme aus den ersten vollbezahlten 3 750 000 Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) fliesst der Ges. zu, welche hieraus die sonstigen Abgaben zu decken hat. Von der Einnahme aus dem diese Wortzahl über- steigenden, vollbezahlten Verkehr erhält das Reich ausser dem Anteil von 16 Pfg. noch einen weiteren Anteil von 50 Pfg. für das Wort, bis die Zahl von 7 170 000 vollbezahlten Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) erreicht ist; darüber hinaus kommt der be- sondere Anteil des Reiches von 50 Pfg. wieder in Wegfall. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, so findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Diäer Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902 zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes äbertragen worden. Die Kosten für die betriebsmässige Liefer. u. Verleg. einschl. der Lotungen, beliefen sich auf M. 20 084 000. —– Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mncel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Für die Herstell. weiterer überseeischer Kabel wurde in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabelwerke A.-G. am 29./5. 1899 eine Ges. gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.-G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 übernommen hat. Die Nordd. Seekabelwerke haben Okt. 1900 mit der Fabrikat. von Kabeln begonnen (Div. 1904–1913: 8, 15, 5, 0, 4, 10, 10, 10, 10, 5 %) u. auch das 2. Kabel nach New York verlegt. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A– zu je 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien D u. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie Fu. G), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien à M. 1000 ausgegeben, den Aktionären bisher. zu 101.25 % zur Verf. gestellt u. seit 1./0. 1904 voll eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit z. Z. M. 24 000 000, voll eingezahlt. Die Aktien Serie F nahmen an der Div. für 1904 bis 4 % für 7½ Mon., darüber hinaus voll teil, ab 1905 sind sie mit den übrigen Aktien ganz gleichberechtigt. Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000 000 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von / der bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. It. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, aufgenommen zur Legung des 2. Deutsch-Atlantischen Kabels (s. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) à M. 1000. lautend auf Namen des A. Schaaffh. Bankver. in Cöln, an Ordre gestellt und durch In- dossament übertragbar. Genannter Bankverein ist den Gläubigern aus den Oblig. aber nicht verpflichtet. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1906 in längstens 40 Jahren durch jährl. Ausl. von M. 210 470 zuzügl. ersp. Zs. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1.; ab 1./7. 1912 ver- stärkte Tilg. oder gänzliche Kündigung mit 6 Monate Frist vorbehalten. Die Ges. haftet für die Anleihe mit ihrem ganzen Vermögen. Behufs Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes der Anleihe ist mit dem Reichspostamte vereinbart worden, dass dasselbe von den der Ges. zu leistenden festen Vergütungen von M. 750 000 bezw. M. 1 710 000 (s. oben) 1904 einen Teilbetrag von M. 400 000 und in den folg. 40 Jahren alljährl. einen Teilbetrag von M. 1 010 470 an einen Treuhänder zahlt. Das Amt eines solchen hat die Kgl. Gen.-Dir. der Seehandlungs-Societät in Berlin übernommen. Zahlst. wie bei Div. Verj. der Coup. nach gesetzl. Bestimm., der Stücke 10 J. (K.). In Umlauf Ende 1913: M. 17 773 000. Kurs Ende 1902–1913: 101, 101.30, 101, 100, 100.30, 99.50, 98.50, 96.50, 98.70, 98, 94.20, 91.90 %. Zuge