Telegraphen-Gesellschaften. 231, Konzession Monrovia-Kamerun: Diese Konz. für die Strecke Monrovia-Togo- Kamerun wurde 1912 erteilt; der Kabelbetriebsvertrag mit dem Reichspostamt beruht im allgemeinen auf den gleichen finanziellen u. sonstigen Grundlagen wie der Betriebsvertrag für die bereits bestehende Kabelverbindung Borkum-Teneriffa-Monrovia-Pernambuco. Das Reichspostamt zahlt für die neu zu erbauende Strecko Teneriffa-Duala auf 40 Jahre eine jährliche Subvention von M. 850 000, die auf M. 915 000 jährlich erhöht wird, sobald auf dieser Strecke der Duplexbetriesb eingeführt wird. Der Betrieb Monrovia-Lome-Duala wurde am 20./1. 1913 eröffnet und damit eine unabhängige deutsche Kabelverbindung zwischen Deutschland und seinen Schutzgebieten Togo u. Kamerun über Teneriffa-Monrovia geschaffen. Die Länge des Kabels Monrovia-Lome beträgt 970 Seemeilen, die des Kabels Lome- Duala rund 585 Seemeilen. Compania Telegrafico-Teleföönica del FPlata in RBuenos Aires. Ende des J. 1911 hat zauf Anregung der Ges. hin die dem Unternehmen nahestehende Bankengruppe ca. 80 % des gesamten A.-K. dieser Ges. erworben u. damit die Kontrolle über das mit einem X.-K. von rd. $ m. n. 500 000 arbeitende Unternehmen gesichert. Die genanate Ges. besitzt Telegraphen- u. Telephonkabel zwischen Buenos Aires u. Montevideo. Sie ist ferner durch Aktienbesitz an der Compania Telegräfico-Telefonica Nacional in Buenos Aires hälftig be- teiligt, welche letztere Telegraphen- u. Telephonverbindungen zwischen Buenos Aires u. Rosario unterhält. Gemäss dem mit der Bankengruppe der Ges. getroffenen Abkommen ist dieselbe be- rechtigt u. verpflichtet, von ihr bis spät. 1914 die erworbenen Aktien zum Gestehungspreise zu übernehmen. Bis zum Zeitpunkt des Überganges der Aktien auf die Ges. hat dieselbe dem Konsort. garantiert, dass die vereinnahmte Div. einer Verzins. der Geldaufwendungen von mindestens 6 % P. a. entspricht. In den 5 Geschäftsj. (1907–1911) hat die Buenos-Ges. durchschnittlich ca. 13 % Div. verteilt, für 1912 wegen umfangreichen u. kostspieligen Instandsetzungs- u. Erneuer.-Arbeiten nur 5 % u. für 1913 gar keine Div. ausgeschüttet. Der Ankauf der Aktien der Compafia Telegräfico-Telefonica del Plata ist für die deutsche Ges. insofern von besonderer Bedeutung, als sie sich damit die wichtige Verbindung zwischen Uruguay und Argentinien gesichert hat, und sich nunmehr die Erwerbung einer Kabelkonzession in Argentinien und Uruguay für eine Verbindung zwischen diesen beiden Ländern erübrigt. Die Gesamtaufwendung für den Erwerb der Aktien und die von der Ges. durchgeführten tech- nischen Verbesserungen werden sich auf etwa M. 2 500 000 stellen. Wegen Deckung dieses Bedarfes werden zu gegebener Zeit geeignete Vorschläge unterbreitet. Anleihen: I. M. 7 800 000 (Emission 1909) in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 9./1 1. 1908, rückzahlbar zu pari. 7800 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankvereins in Berlin oder dessen Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2. 1. u. 1./7. Tilg. ab 1911 bis spät. 1950 durch jährl. Auslos. von M. 72 899.25 plus ersp. Zs., im Okt. (erstmals 1910) auf 2./1. (zuerst 1911); ab 1916 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Borkum- Teneriffa. Sicherheit: Hinsichtlich des Zs.- u. Amort.-Dienstes sichergestellt durch Verträge mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt (s. unten). In Umlauf Ende 1913: M. 7 572 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1911–1913: 100.40, 99, 97.50 %. Aufgelegt am 5./5. 1911 zu 100.50 %. Notiert in Berlin. II. M. 4 750 000 (Em. 1910a) in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. vom 4./2. 1910, rückzahlbar zu pari. 4750 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankvereins in Berlin oder dessen Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1912 bis spät. 1951 durch jährl. Auslos. von M. 44 400.80 plus ersp. Zs., im Okt. (erstmals 1911) auf 2./1. (zuerst 1912); ab 1917 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Teneriffa- Monrovia. Sicherheit: Hinsichtlich des Zs.- u. Amort.-Dienstes sichergestellt durch Verträge mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt (s. unten). In Umlauf Ende 1913: M. 4 660 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs; Mit obiger Anleihe I zus. notiert: Aufgelegt am 5./5. 1911 zu 100.50 %. Notiert in Berlin. In betreff der Sicherstellung des Zs.- u. Tilg.-Dienstes beider Anleihen, Em. 1909 u. 1910 a, ist gemäss § 9 der Anleihebedingungen u. a. folgendes festgesetzt: Die Zahlung der Zs. und Tilg.-Raten ist durch die Ges. auf Grund des mit dem Reichs-Postamt geschlossenen Ab- kommens v. 24./12. 1908 bezw. 15./1. 1909 und 1./10. 1910 bezw. 4./10. 1910 bezw. der nach- stehend erwähnten Konz. und des ebendaselbst bezeichneten Kabelbetriebsvertrages in nach- folgender Weise sichergestellt. Der Ges. ist vom Deutschen Reich unter dem 9./8. 1908 bezw. 31./3. 1910 die Konz. für ein Kabel von Deutschland über Teneriffa bezw. Liberia nach Südamerika für die Dauer von 40 Jahren nach Beginn des Betriebes auf der gesamten Strecke erteilt worden. Die Ges. besitzt ferner die erforderlichen Konz. der spanischen Regierung (vom 6./6. 1907), der Republik Liberia (vom 1./5. 1907) und der Verein. Staaten von Brasilien (vom 30./6. 1908). Das Reichs-Postamt übernimmt den Betrieb des Kabels an dessen deutschem Endpunkte. Die Ges. hat für einen regelmässigen Betrieb des Kabels, sowie für die hierzu erforderlichen Apparate u. Einricht. auf eigene Rechnung zu sorgen, Für die Benutzung des Kabels zahlt das Reich der Ges. auf Grund des mit derselben unter dem 11./14. Aug. 1908 abgeschlossenen Kabelbetriebsvertrages ausser einem bestimmten Ge- bührenanteil für jede Teilstrecke des Kabels gewisse feste, in vierteljährl. Nachzahlungs- beträgen zahlbare Jahresvergütungen. Dieselben werden jeweils auf die Dauer von 40 Jahren gewährt, und zwar für jede Teilstrecke beginnend mit dem Tage der Betriebseröffnung auf *