2318 Telegraphen-Gesellschaften. derselben. Die Zahlung dieser Vergütungen erfolgt auch im Falle der Unterbrechung des Kabelbetriebes, sofern die Ges. für die Beförderung der Telegramme auf ihre Kosten auf einem nach Ansicht des Reichs-Postamtes ausreichenden Ersatzwege Sorge trägt. Für die Teilstrecken Borkum-Teneriffa u. Teneriffa-Monrovia, zu deren Fertigstellung der Erlös der oben erwähnten Anleihen dient, ist die vom Reich in vierteljährl. Nachzahlungsbeträgen zu leistende Jahresvergüt. auf M. 1 289 100 und 882 650 festgesetzt. Von diesen Vergütungen wird der für die Verzinsung u. Amort. der Anleihen erforderliche Betrag bei einem Treu- händer hinterlegt. Das Amt eines solchen hat die Königl. Seehandlung (Preuss. Staatsbank) in Berlin übernommen. Dieselbe hat sich verpflichtet, die von dem Reichs-Postamt an sie gezahlten Beträge ausschl. zur Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes dieser Anleihe zu ver wenden. Die Ges. hat die ihr gegen das Reich nach Massgabe des Kabelbetriebsvertrages zustehenden Forder. in Höhe der jährl. Verzins. u. Amort. der Teilschuldverschreib. er- forderlichen M. 423 899.25 und 258 150.80 dem A. Schaaffhaus. Bankverein in Berlin als dem ersten Inhaber der Teilschuldverschreib. bezw. dessen Rechtsnachfolgern im Besitze der Teilschuldverschreib. verpfändet. Die Konz. kann für erloschen erklärt werden: 1) wenn die Teilstrecken des Kabels oder das ganze Kabel nicht während der vorgesehenen Fristen (für Borkum-Teneriffa bis 30./12, 1909, Teneriffa-Brasilien direkt oder über Monrovia bis 31./12. 1911) in betriebsfähigem Zustande hergestellt sind; 2) wenn sich das Kabel länger als ein Jahr ununterbrochen in nicht betriebsfähigem Zustande befindet; 3) wenn die Unternehmerin nicht die erforderl. Einricht. u. Abmachungen für die prompte Weitergabe u. Bestell. der Telegramme auf den an das Kabel anschliessenden Linien in Südamerika trifft. Diese Rechtsnachteile treten jedoch nicht ein, wenn die Unternehmerin in der Erfüllung der erwähnten Verpflichtungen durch unabwendbare Naturereignisse oder sonst durch höhere Gewalt oder durch einen all- gemeinen Ausstand gehindert wird. Ausserdem haftet die Ges. mit ihrem ganzen Vermögen den Inhabern der Teilschuldverschreib. beider Emissionen für Kapital, Zs. und Kosten. III. M. 5 100 000 (Em. von 1910b) in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 4./2. 1910, rückzahlbar zu pari. 5100 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankver. in Berlin oder dessen Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1913 bis spät. 1952 durch jährl. Auslos. von M. 47 673.75 plus ersp. Zs., im Okt. (erstmals 1912) auf 2./1. (zuerst 1913); ab 1918 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Monrovia- Brasilien. In Umlauf Ende 1913 M. 5 053 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Zulassung in Berlin erfolgte Ende Okt. 1912. Kurs wie bei obigen Anleihen I u. II. IV. M. 3 850 000 (Em. 1912) zu 4½ %, lt. Beschluss des A.-R. v. 2./7. 1912. Stücke à M. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Der Erlös diente zur Fertigstell. der Strecke Monrovia-Togo-Kamerun. Diese Anleihe wurde von den Nordd. Seekabelwerken in Anrechnung auf den Preis für die Herstell. u. Legung des Kabels der Strecke Monrovia-Togo-Kamerun übernommen. Sie ist unter Zugrundelegung eines jährl. Tilgungsbetrages von rund M. 36 000 zuzügl. ersp. Zs. ab 2./1. 1914 binnen 40 Jahren im Wege der Auslos. zu tilgen. Verstärkte Tilg. oder Künd. bis 2./1. 1919 ausgeschlossen. Die Verzinsung u. Tilg. dieser Anleihe-Ausgabe ist in der gleichen Weise wie bei den Ausgaben 1909 u. 1910a u. b durch Abkommen mit dem Reichs-Postamt u. der Bankengruppe der Ges. mit der Massgabe sichergestellt, dass der hierfür jährlich erforderliche Betrag der vom Reichs-Postamt zu leistenden Jahresvergütung für die Strecke Monrovia-Togo-Kamerun zu entnehmen ist. Eingeführt in Berlin im Juni 1914. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1St. Gewinn-Verteilung: Von dem Bruttogewinn Abschreib. u. Amort., Dotation des Kabel- Ern.-F. etc.; dann von dem Reingewinn 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom übrigen 5 % Tant. an A.-R., Rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Kabel 30 990 675, Kabelvorräte 195 132, Grundstücke 172 488, Gebäude 729 931, Masch. 52 760, Werkzeuge u. Geräte 1. Mobil. 1, Apparate 231 639, Fernsprechanlage Monrovia, 1, Debit. 2 799 131, Bankguth. 1 956 059, Kassa 8434, Effekten 2 889 298, Kaut.-Effekten 83 500. – Passiva: A.-K. 12 500 000, Teilschuldverschreib: Em. 1909 7 572 000, do. Em. 1910a 4 660 000, do. Em. 1910b 5 053 000, do. Em. 1912 3 850 000, R.-F. 195 200 (Rückl. 56 200). Kabelern.-F. 1 006 527, Kabelinstandhalt.-F. 1 692 613, Kredit. 669 984, Amort. des Kabelnetzes 582 000, Teilschuldverschreib.-Zs. 475 537, nicht eingelöste Zinsscheine 1215, do. Div. 195, ausgeloste Teilschuldverschreib. 14 000, Disp.-F. 550 000 (Rückl. 150 000), Pens.-F. 200 000 (Rückl. 50 000), Talonsteuer-Res. 110 000 (Rückl. 20 000), Div. 812 500, Tant. 31 254, Vortrag 133 025. Sa. M. 40 109 053. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 879 098, z. Kabelerneuer.-F. 312 500, z. Kabel- instandhalt.-F. 622 430, Kabelinstandsetzung 9751, Abschreib. 153 794, Amort. des Kabelnetzes 217 000, Verzins. der Teilschuldverschreib. 936 637, Kursverlust auf Effekten 2875, Rein- gewinn 1 252 979. – Kredit: Vortrag 129 511, Einnahme 4 125 053, Zs. 132 502. Sa. M. 4 387 067. Kurs Ende 1911–1913: 112, 109, 110.25 %. Zugelassen in Berlin Ende April 1911 M. 7 000 000 Aktien (Serie A–0): aufgelegt am 5./5. 1911 zu 110 %; M. 5 500 000 (Serie H=–L) im Juni 1914 zugelassen, davon aufgelegt M. 4 000 000 am 25./6. 1914 zu 110 %. Dividenden: 1908: 0 % (Baujahr); 1909–1913: 6, 6, 6, 6½, 6½ %. Für das II. Geschäftsj. (1909), in welchem die Ges. vom Tage der Betriebseröffnung auf der Strecke Borkum-Teneriffa, ―