6 Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Justizrat Stadtrat Albert Mosse, I. Stellv. Stadtkämmerer Gust. Böss, II. Stellv. Stadtverordn. Komm.-Rat Georg Liebermann, Komm.-Rat Stadtrat Arthur Francke, Stadtverordn. Rich. Goeroldt, Stadtverordn. Hugo Heimann, Stadtverordn. Dr. Rud. Knauer, Berlin; Präsident Dr. Rich. van der Borght, B.-Wilmersdorf; Komm.-Rat Georg Haberland. Architekt Max Bissing, Berlin; Justizrat Georg Baumert, Spandau. Centralbank für Eisen bahnwerthe in Berlin-Dahlem. Werderstr. 20. Gegründet: 5./12. 1898 mit Nachtrag v. 15./16./12. 1898. Eingetr. 21./12. 1898. Sitz bis 1./10. 1910 in Berlin. Gründer s. Jahrg. 1901/02. Zweck: 1) Erwerb u. Veräusserung von Prior.-Aktien der nachstehend aufgeführten ungar. Eisenbahnen: Westungar. Lokalbahn-A.-G., Steinamanger-Pinkafelder Lokaleisenb.- A.-G., Zalathalbahn, Budapest-Gran-Füzitöer Lokaleisenb.-A.-G.; 2) Erwerb, Beleihung u. Veräusserung solcher Aktien (Prior.- u. St.-Aktien) in Deutschland oder Osterreich-Ungarn belegener Eisenbahnen, welche für die beiden letzten Geschäftsj. vor dem Erwerb eine Div. von mind. je 4 % schon bezogen haben; 3) die Ausgabe von Oblig. (Schuldverschreib.), welche auf Ordre lauten. Die Ges. übernahm kurze Zeit nach ihrer Gründung von der Münchener Localbahn-A.-G. u. der Dresdner Bank für den Pauschalpreis von M. 31 000 000 das damalige gesamte Prior.-A.-K. obengenannter Ungar. Eisenbahnen mit Div.-Ber. ab 1./1. 1899, sowie mit sämtl. an den Prior.-Aktien haftenden Div.-Rückständen. Jetzt besitzt die Ges.: K 22 421 600 Westungar. Lokalbahn-Ges. (Div. 1902–1913: 4½, 4½, 4.8, 5½, 5 ¾, 6½¼, 6.35, 6.35, 6.35, 8, 7½, 7.8 %); K 1 648 000, Steinamanger-Pinkafelder- Lokal- bahn (Div. 1902–1913: 5, 5, 5, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½, 5½ %); K 15 908 000 Budapest-Gran-Füzitöer Lokal-Eisenbahn (Div. 1902–1913: 4.10, 4.15, 4½, 5¼, 5½, 5¾, 6, 6½, 7.1, 7.4, 7.72, 5¼ %); K. 1 114 000 Keszthelyvidéker Lokalbahn-Prior.-Aktien (Div. 1911–1913: 6, 6, 5 %). Der Betrieb auf sämtlichen ungar. Lokalbahnen, deren Prior.-Aktien die Bank besitzt, wird vertragsmässig auf die ganze Konz.-Dauer von der ungar. Staats- bahnverwalt. geführt. Als Vergütung hierfür erhält die Staatsbahnverwaltung einen be- stimmten Anteil an den Frachten, der sich nach den bisherigen Erfahrungen durchschnittl. auf etwa die Hälfte der Bruttoeinnahmen stellt, u. womit sämtl. Betriebskosten, also sowohl jene für den ganzen Bahnbetrieb, als auch jene für die lauf. Unterhaltung des Bahnkörpers u. der Betriebsmittel, sowie jede weitere Betriebsauslage zu decken sind. Wenn das Er- trägnis der Bahnen die Höhe einer 5 % Div. auf die Prior.-Aktien übersteigt, muss mit der Abzahlung der Div.-Rückstände begonnen werden, welche mit dem Erwerbe der Prior.- Aktien auf die Bank übergegangen sind. Diese Rückstände sind inzwischen zurückbegzahlt. Von dem Effektenbestande ult. Juni 1914 ruhten K 18 237 400 Westungar. Lokalbahn-Prior.- Aktien bei der Bayer. Vereinsbank in München, während K 4 184 200 dergl. Aktien, K 1 648 000 Steinamanger Pinkafelder Prior.-Aktien, K 15 908 000 Budapest-Gran-Füzitöer Prior.- Aktien, K 1 114 000 Keszthelyvideker Lokalbahn- Prior.- Aktien bei der Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank in Budapest hinterlegt sind. Kapital: M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 29./8. 1905 um M. 1 500 000, begeben zu pari plus Stempel, übernommen von dem gleichen Konsortium, das die alten Aktien besitzt. Die neuen Aktien dienten zum Erwerb von K 1 611 000 junger Prior.-Aktien der Westungar. Lokalbahn-A.-G. u. von K 1 125 000 der Prior.-Aktien der Budapest-Gran-Füzitöer Lokal-Eisenbahn. Obligationen: Der Gesamtumlauf der Oblig. darf das Vierfache des eingez. A.-K. nicht übersteigen. es dürfen auch nicht mehr Oblig. zur Ausgabe gelangen, als durch 85 % des Ankaufswertes, u. wenn dieser den Nennbetrag der angekauften überstiegen haben sollte, durch 85 % des Nennwertes derselben gedeckt sind; auch muss, solange noch Oblig. der gegenwärtigen Anleihe in Umlauf sind, im Falle der Veräusserung von Effekten aus dem Portefeuille ein entsprechender Teil der Oblig. durch Rückkauf oder verstärkte Ausl. aus dem Umlaufe zurückgezogen u. vernichtet werden, es sei denn, dass an Stelle der veräusserter Aktien eine entsprechende anderweite Unterlage tritt. Ist die Deckung infolge von Veräusser., Amort. oder Ausl. von Eisenbahnwerten nicht mehr vorhanden, so ist der volle Gegenwert des Fehlbetrages in bar oder in Reichs- oder deutschen Staatsp. bei einem der Bankinstitute, welche lt. Beschluss des A.-R. als Aufbewahrungsstelle der Wertp. fungieren, zu hinterlegen. Die Wertp., auf Grund welcher Oblig. ausgegeben werden, sind bei einem oder mehreren Bankinstituten, welche sich mit Aufbewahrung fremder Wertp. befassen u. alljährlich ihre Bilanzen veröffentlichen, im Deutschen Reiche oder in Österreich-Ungarn zu hinterlegen. Bei welchen Bankinstituten die Hinterlegung erfolgt ist, ist in den Geschäftsberichten der Ges. alljährlich mitzuteilen. Die Zurückziehung hinterlegter Effekten darf ausser im Falle von Auslos. nur durch einstimmigen Beschluss des A.-R. oder im Falle der Nichteinigung des A.-R. mit Genehm. der G.-V. erfolgen. Bis zur vollständigen Tilg. vorgedachter Anleihe darf eine weitere Anleihe mit besseren Rechten auf das Vermögen der Ges. nicht aus- gegeben werden. Für die pünktliche Rückzahl. der Oblig. sowie für die Zahlung der Coup. haften: die an dritter Stelle deponierten Effekten, das A.-K. u. der R.-F. der Ges.