10 Kredit-Banken und andere Geld-Institute. Norddeutsche Treuhand-Akt.-Ges. in Berlin-Wilmersdorf, Ahrweiler Strasse 32. Gegründet: 28./7. bezw. 2./9. 1913; eingetr. 22./9. 1913. Gründer: Rechtsanw. Dr. Ernst Zilligus, Berlin; Dipl.-Kaufm. Ludwig Ehlert, Berlin-Wilmersdorf; Privatier Baron Max von Grotthuss. Spandau; Kaufm. Adolf Neldert, Charlottenburg; Fabrikant Ernst Rau, Berlin. Zweck: Übernahme u. Ausführung von sämtl. Treuhand-Geschäften wie: Rechnungs- prüfungen aller Art, Prüfungen von Büchern u. Bilanzen, Begutachtungen, Vermögens- verwaltungen, Organisationen, Sanierung oder Liquidationen von Ges. oder Handels- geschäften, Übernahme von Generalvollmachten oder ähnl. Vertretungen u. dergleichen. Kapital: M. 50000 in 50 Nam.-Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Eingez. 25 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Kassa 974, Bankguth. 18 854, fehlende Aktien-Einzahl. 37 500, Debit. 1604, Einricht. 1, Treuhanddebit. 538. – Passiva: A.-K. 50 000, Treuhand- kredit. 7165, Kredit. 570, Gewinn 1738. Sa. M. 59 473. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 3061, Gewinn 1738. – Kredit: Gebühren 4682, Zs. 117. Sa. M. 4799. Dividende 1913: 0 %. Direktion: Rob. Ehlert, Ludw. Ehlert. Aufsichtsrat: Vors. Baron Max von Grotthuss, Spandau: Adolf Neldert, Charlottenburg; Fabrikant Ernst Rau, Rechtsanw. Dr Ernst Zilligus, Berlin. Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin, C. 2 Am Zeughaus 172. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates und wird durch ein Direktorium verwaltet, dem die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde innewohnt. Es besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mitglieder, welche auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt werden. Die Anstalt ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Ver- bandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die För- derung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen usw., welche sich an ihr mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, ebenso sonst. Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnurg der bezeichneten Vereinigungen usw. u. der zu denselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr oder Spar- einiagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Innern vom 17. Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31./3. 1914 mit 51 Vereinigungen u. Verbandskassen eingetragener Erwerbs- u. Wirtschafts-Genossenschaften in Geschäfts- beziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäftsjahres 1912/13 mit 13 für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen u. von den Provinzen (Landeskommunalverbänden)errichteten gleichartigen Instituten, sowie 1059 öffentlichen Kassen (Spar-, Kommunal- u. sonst. öffentl. Kassen), 660 einzelnen Genossenschaften, Firmen, Personen usw. u. 102 Kassen verschiedener Art, einzelnen Personen (Vormündern) etc. Geschäftsverbindung. Gesamtumsatz 1908/09: M. 11 215 905 952; 1909/10: M. 15 197 808 797; 1910/11: M. 15 946 569 853; 1911/12: M. 16 398 110 726; 1912/13: M. 17 279 374 551; 1913/14: M. 17 736 664 655. Kapital: Der Staat hat der Anstalt für die Dauer ihres Bestehens als Grundkapital eine Einlage von M. 75 000 000 überwiesen. Urspr. M. 5 000 000 in 3 % Schuldverschreib. nach dem Nennwert, erhöht lt. Ges. v. 8./6. 1896 um M. 15 000 000, lt. Ges. v. 20./4. 1898 um M. 30 000 000, wovon M. 20 000 000 20./5. 1898 und M. 10 000 000 1./4. 1899 zur Verf. gestellt