360 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. (Westf.) 2 u. in Riga 1 Drahtwalzstrasse. Verausgabt wurden für Grunderwerb, Neubauten u. Masch. 1905/06–1913/14: M. 493 933, 350 338, 455 184, 262 372, 391 633, 1 086 210, 1 299 485, 704 306, 3 549 075. Seit 1899/1900–1913/14 wurden für Neubauten, Masch. etc. zus. M. 10 187 856 verausgabt, die Abschreib. in dem gleichen Zeitraum betrugen M. 4 489 722. 1913/14 be- deutende Neu- u. Umbauten. Die unter der Firma „Rigaer Draht-Industrie in Riga“ betriebene Zweigniederlassung arbeitet, den russischen Vorschriften entsprechend, seit 1901 mit einem bestimmten Grund- kapital, welches mit Rbl. 1 700 000 = M. 3 672 000 zu Buche steht. Thr Grundbesitz liegt an der schiffbaren kleinen Düna. Vom April bis Juli 1914 fand in dem Rigaer Werk ein Streik statt; seit Aug. 1914 infolge des Kriegszustandes ohne Nachricht von Riga. Im Zusammenhange mit dem Eintritt von Eduard Hobrecker in den Vorstand der Ges. erwarb dieselbe per 1./7. 1910 M. 250 000 Stammanteile der Ges. Eduard Hobrecker G. m. b. H. in Hamm mit der Berechtig., auch die zweite Hälfte des M. 500 000 betragenden St.-Kapitals bis 30./6. 1912 al pari zu erwerben; geschehen per 2./1. 1911. Beteiligt ist die Westfäl. Drahtindustrie bei dem Drahtseilverband Gan.b I in Essen a. d. R. Die russische Filiale ist an dem Preiskonventionsverband „Prowoloka“ beteiligt. Produktion: 1907/08 1908/09 1909/10 1910/11 1911/12 1912/13 1913/14 Fabrikate kg 252 876 002 226 316 903 260 897 547 220 940 375 250 511 786 9 Umsatz M. 21 712 801 19 220 247 22 428 835 21 495 884 22 102 911 25 246 497 19 203 402 Löhne 3 757 757 3 498 885 3 871 446 3 771 505 3 808 126 4 137 115 3 472 098 Arbeiterzahl 2 789 2 738 2 831 2 747 2 889 2 986 2 214 Kapital: M. 16 000 000 in 13 333 Aktien à Tlr. 200 = M. 600, 1999 Aktien à M. 1000 u. 1 Aktie à M. 1200 (Nr. 1–15 333) u. 6000 Vorrechts-Aktien auf Namen à M. 1000, diese mit 25 % eingez. Urspr. M. 6 000 000, erhöht 1882 um M. 1 999 800 (auf M. 7 999 800), begeben zu 110 %. Durch Beschluss der G.-V. v. 20./11. 1909 ist das A.-K. zwecks Verstärkung der Betriebs- mittel u. zur Erweiterung der Anlagen um M. 2 000 200 auf M. 10 000 000 durch Ausgabe von 2000 neuen ab 1./7. 1909 div.-ber. Aktien u. zwar 1999 Stück über je M. 1000 u. 1 Stück über M. 1200 erhöht worden. Diese neuen Aktien sind der Berliner Handels-Ges. s. Z. zu 150 % mit der Verpflichtung überlassen worden, einen Betrag von M. 1 481 000 den alten Aktionären derart zum Bezuge anzubieten, dass sie auf alte Aktien im Nennwerte von M. 5400 eine neue Aktie über M. 1000 zum Kurse 157.50 % beziehen konnten sowie die Kosten der Erhöhung, der Aktienausgabe u. Börseneinführung zu tragen hatten. Das Angebot an die alten Aktionäre ist v. 25./11.–10./12. 1909 erfolgt. Das erzielte Aufgeld ist mit M. 1 000 100 dem R.-F. zugeführt worden. Interessengemeinschaft mit Firma Fried. Krupp in Essen. Die a. o. „ 7./4. 1911 genehmigte einen mit Fried. Krupp A.-G. in Essen abgeschlossenen Vertrag und beschloss in Folge dessen die Erhöh. des A.-K. von nom. M. 10 000 000 auf nom. M. 16 000 000 durch Schaffung von 6000 Vorrechtsaktien à M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, welche unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu pari begeben wurden. Die Vorrechtsaktien gewähren das Recht auf einen bevorrechtigten Gewinnanteil von 4 % mit Nachzahl.-Anspruch, und im Falle einer Liquidation das Recht auf Erstattung der eingezahlten Beträge nebst etwa rückständigen Gewinnanteilen und dem bis zum Tage der Erstattung lauf. Gewinn- anteil aus der Liquidationsmasse, bevor aus dieser etwas auf die St.-Aktien verteilt wird. Im weiteren Umfange nehmen die Vorrechtsaktien am Reingewinn oder an der Verteilung der Liquidationsmasse nicht teil. Zur Ausübung des Stimmrechts u. zum Empfange der Gewinnanteile sowie zur Ausübung der sonstigen Rechte sind nur die im Aktienbuche ein- getragenen Vorrechtsaktionäre berechtigt. Die Vorrechtsaktien haben die Eigenschaften von Namensaktien. Ihre Übertragung ist nur mit Zustimmung der G.-V. zulässig. Bei der Ab- stimmung über die Zustimmung haben die Vorrechtsaktionäre kein Stimmrecht. Der mit der Fried. Krupp Akt.-Ges. in Essen am 31./1. bezw. 10./2. 1911 auf die Dauer von 30 bezw. 40 Jahren ab 1./7.1911 abgeschloss. Vertrag, lautet im wesentlichen wie folgt: a) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. übernimmt die zu 1 gedachten M. 6 000 000 Vorrechtsaktien zum Nennwerte u. zahlt 25 % des Nennbetrages ein. Sie trägt die Stempel u. Herstellungskosten der Aktien. b) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, den Stammaktionären der Westfälischen Drahtindustrie event. aus eigenen Mitteln eine Div. zu gewähren, welche mindestens 50% beträgt u. bis zu 7 % mit der für das gleiche Geschäftsjahr von der Fried. Krupp Akt.-Ges. festgestellten Div. gleichmässig, darüber hinaus aber für jedes bei der Fried. Krupp Akt.-Ges. mehr gewährte Prozent Dividende um ein halbes Prozent steigt, wogegen ihr der etwaige Überschuss des Reingewinns zufällt; für 1911/12–1913/14 hatte die Krupp- Akt.-Ges. an die Westfäl, Draht-Ind. M. 590 605 bezw. 495 618 bezw. 1 043 728 zu vergüten, c) Der Fried. Krupp Akt.-Ges. wird das Recht eingeräumt, die gesamten Aktiva u. Passiva der Westfäl. Draht-Ind. gegen Zahlung von M. 18 600 000, bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 186 % zu erwerben. d) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, bei Ablauf des Vertrages die Aktiva u. Passiva der Westfäl. Drahtindustrie gegen Zahlung von M. 16 000 000 u. Amortisation der Vorrechtsaktien bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 160 % zu erwerben, insofern die Westf. Drahtindustrie es nicht vorzieht, den Betrieb ihres Unternehmens für eigene Rechnung fortzuführen. e) Der Fried. Krupp Akt.-Ges. wird das Recht eingeräumt, bis 15./12. 1911 die Rigaer Drahtindustrie (Filiale der Westfäl. Drahtindustrie) aus dem Vertrage auszuscheiden (nicht geschehen). f) Die G.-V. der Westf. Drahtindustrie wählt 7 von der Fried. Krupp A.-G. vorzuschlagende Personen in