368 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. u. zwar rund nom. M. 8 849 000, dergestalt anzubieten, dass auf je nom. M. 8400 alte Phoenix- Aktien eine neue von nom. M. 1200 u. auf je nom. M. 7000 Hoerder-Aktien eine neue Phoenix-Aktie von nom. M. 1000 bezogen werden konnte (geschehen 6.–19./11. 1906). Der Bezugspreis für die Phoenix-Aktionäre war hierbei auf 162 %, für die Hoerde-Aktionäre auf 167.50 % festgesetzt. Ferner hatte sich das Konsort. verpflichtet, sämtliche Kosten, die dem „Phoenix“ durch die in der G.-V. v. 10./10. 1906 beschlossenen Transakt. entstehen, mit alleinigem Ausschluss des Reichsstempels auf die übernommenen nom. M. 10 060 000 neuen Aktien, zu tragen, insbes. also die Kosten des Fusionsvertrages nebst Stempeln u. Steuern etc. Insoweit diese Kosten sich unter der hierfür vorgesehenen Summe von M. 2 250 000 hielten, war das Konsort. verpflichtet, den nicht gebrauchten Betrag dem „Phoenix“ zu vergüten. Der Erlös der vom Konsort. übernommenen und vollgezahlten nom. M. 10 060 000 neue Aktien diente zur Fertigstellung eines Schachtes, zur Erneuerung bezw. Erweiterung der Koks- öfenanlagen, zum Bau von Arbeiterhäusern, sowie zur Deckung des auch bei dem Hoerder Verein für die Erweiterung seiner Zechenanlagen und sonstigen Neubauten bestehenden Geldbedarfes. Das bei der Ausgabe dieser Aktien erzielte Agio ist nach Abzug der darauf ent- fallenden Kosten des Reichsstempels mit M. 2 262 688 dem gesetzl. R.-F. zugeführt worden. Gegen die bis 1./4. 1905 noch nicht in Phönix-Aktien Lit. A umgetauschten Aktien Eit. B u. die noch rückst. 2 Akt. der Westf. Union à M. 300 u. die 45 Akt. Westf. Union à M. 200 sind lt. G.-V. v. 26./11. 1904 die darauf entfallenden Phönix-Aktien verkauft worden. Der Erlös ist für die Besitzer hinterlegt, und zwar entfallen auf 1 ganze Phoenix-Aktie Lit. B M. 249.03, 1 viertel do. M. 62.26, 1 achtel do. M. 31.13, 1 Westf. Union-Aktie à M. 300 M. 560.32, 1 do. à M. 200 M. 373.54. Die Div.-Scheine sind inzwischen verjährt. Die a. o. G.-V. v. 27./2. 1907 des Phoenix beschloss I. Genehmig. eines mit der Akt.-Ges. Steinkohlenbergwerk Nordstern zu Essen-Ruhr abgeschlossenen Vertrages, laut Grund dessen der Nordstern sein Vermögen als Ganzes mit Wirkung v. 1./1. 1907 ab an den Phoenix übertrug und zwar unter Ausschluss der Liquidation. Die Aktionäre des Steinkohlen- bergwerks Nordstern erhielten für je nom. M. 1200 Aktien nebst Div.-Scheinen für 1907 ff. eine neue über nom. M. 1200 lautende, für 1906/07 zur Hälfte, von da ab voll gewinn- anteilberechtigte Aktie des „Phoenix' und ausserdem eine bare Zuzahlung von 200 % == M. 2400 auf den Nennbetrag ihrer Aktien à M. 1200. II: Erhöhung des A.-K. um nom. M. 28 000 000 durch Ausgabe von 23 908 auf den Inhaber lautenden, für 1906/07 zur Hälfte, von da ab voll gewinnanteilberechtigten Aktien, von denen 20 460 Stück über je nom. M. 1200 und 3448 Stück über je nom M. 1000 lauten. Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für sämtliche neu auszugebenden Aktien, jedoch mit der Massgabe, dass M. 8 000 000 Kktien von einem Konsort. zu 115 % mit der Verpflichtung übernommen wurden, diese Aktien den bisherigen Aktionären im Verhältnis von 9 zu 1 zum Bezuge anzubieten (geschehen 12.–26./3. 1907 zu 175 0%). III. Genehmig. zur Ausgabe von M. 20 000 000 zu 4½ % verzinsl. Schuldverschreibungen (s. unten). Das Konsortium trug sämtliche durch die Fusion und die Ausgabe der M. 28 000 000 neuen Aktien entstehenden Kosten, ins- besondere die Kosten des Fusionsvertrages nebst Stempeln u. Steuern, einschl. Umsatzsteuern, die Kosten der G.-V. u. der erforderlichen Eintragungen in das Handelsregister, alle Spesen der Aktienausgabe. wie besonders den Reichsstempel der Stücke, die Kosten der Börsen- einführung usw. Soweit die Gesamtkosten sich unter der geschätzten Höhe von M. 3 400 000 hielten, sollte das Konsort. dem Phönix die Differenz erstatten, während ihm umgekehrt im Falle einer Überschreitung die Differenz zu ersetzen war. Das durch die Ausgabe der M. 8 000 000 neuen Aktien erzielte Aufgeld floss, nach Abzug der von dem Phönix über M. 3 400 000 hinaus gezahlten Kosten der Kapitalserhöhung, dem gesetzl. R.-F. zu. Die Aktiva des ehemaligen Steinkohlenbergwerks Nordstern wurden auf Grundlage der Bilanz vom 31./12. 1906 in die Bilanz des Phönix zu einem um so viel höheren Betrage auf- genommen, als der Nennwert der zwecks Erwerbes des Nordstern-Vermögens ausgegebenen M. 20 000 000 Aktien nebst den zur baren Zuzahlung verwandten M. 40 000 000 die bisherigen Bilanzwerte des Nordstern überstieg, unter Abzug jedoch des Hauptteiles der seitherigen Nordstern-R.-F., der nicht in die Phönix-Bilanz übernommen wurde. Per ult. Juni 1907 u. 1908 wurden deshalb auf die Nordstern-Zechen je M. 1 000 000 extra abgeschrieben. Die G.-V. v. 29./10. 1910 des Phoenix beschloss die Anglieder. der Düsseldorfer Röhren- u. Eisenwerke vorm. Poensgen in Düsseldorf-Oberbilk (siehe oben), deren A.-K. M. 7 800 000 betrug (Div. 1903–1909; 6, 8, 8, 10, 9, 7, 0 %). Die G.-V. genehmigte zum Zwecke dieser Fusion Erhöh. des A.-K. um M. 6 000 000 (also auf M. 106 000 000) in 5000 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1./7. 1910, davon dienten M. 4 680 000 zur Erwerb. des Düsseldorfer Werkes, wobei dessen Aktionäre für nom. M. 6000 ihrer Aktien nom. M. 3600 Phoenix-Aktien er- hielten. Die restl. M. 1 320 000 Phoenix-Aktien wurden von dem Banken-Konsort. der Ges. zu 220 % übernommen; der Erlös diente zur Ablös. der Bankschuld, welche der Düsseldorfer Ges. infolge beträchtlicher Neubauten entstanden ist, sowie zur Deckung der Fusionskosten. Agio mit ca. M. 748 000 in R.-F. Anleihe Hoerde: M. 10 000 000 in 4 % Oblig. v. 15./12. 1895, rückzahlb. zu 103 %, Stücke à M. 1000. Zinsterm. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1902 mit mind. 2 % und ersparten Zinsen durch jährl. Ausl. im Aug. (zuerst 1901) auf 2./1.; seit 1901 verstärkte Tilgung u. gänzliche Kündig. mit 6 monat. Frist statthaft. Sicherheit: Hypoth. Kaut. zu 1. Stelle von M. 11 000 000 zu gunsten des X. Schaaffhaus. Bankvereins auf den gesamten Immobiliarbesitz von Hoerde mit allem An- u. Zubehör. Coup.-Verj.: 5 J. (F.). Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges.; Cöln