Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 407 40.83, 40.83, 26.23, 20.416, 16.03, 17½, 17½, 23, 23¼, 25¼2, 22.16, 16.03, 21, 23.33, 30.33, 30.33, 10.50 % (M. 195 für alte Aktien u. M. 31.50 für neue Aktien). Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Direktion: Gen.-Dir. Ernst Fromm, Rosenberg. Prokuristen: Hans Krugmann, Alfr. Peiffer, Aug. Haas. Aufsichtsrat: (6–9) Vors. Reichsrat Hugo Ritter von Maffei, Stellv. Bank-Dir. Dr. Kasimir Keller, Kgl. Kämmerer Max von Klenze, Justizrat Dr. Eisenberger, München; Alfons Neef, Henri Peltzer, Brüssel; Bergrat Losch, Kohlscheid. Zahlstellen: Rosenberg: Ges.-Kasse; München: Bayer. Vereinsbank, Bayer. Hypoth.- u. Wechselbank, Merck, Finck & Co. Sociétée anonyme des Hauts-Fourneaux et Aciéries de Rumelange-Saint-Ingbert, Rümelinger und St. Ingberter Hochöfen und Stahlwerke in Rümelingen (Luxemburg). Gegründet: 21./4. 1888. Zweck: Betrieb der Hochöfen von Rümelingen (gegenwärtig 3 jeder mit 150 t tägl. Produktionskraft), der Minen von Hutberg, Muhlenberg, Differdingen u. Heidenfeldgen. 27./10. 1894 Verlängerung der Pacht der Minen- und Hüttenwerke von Oettingen auf 41 Jahre, so dass der Ges. ab 1894 auf 50 Jahre die Ausbeutung von 100 ha, Minen-Terrains zusteht. In Oettingen sind jetzt 3 Hochöfen im Betrieb, nachdem ein dritter Mitte 1909 angeblasen wurde. Von den 6 Hochöfen der Ges. arbeiten 5 für das Stahlwerk in St. Ingbert, 1 für den Roheisenverkauf. 1907 beteiligte sich die Ges. an einer Konzess. von 700 ha in französ.-Lothringen, etwa 12 km von Oettingen entfernt. Über die Verschmekz. mit dem Eisenwerk Kraemer A.-G. in St. Ingbert s. unter Kapital. In St. Ingbert kam im Nov. 1905 eine neue Feineisen-Strasse in Betrieb. Die weitere Ausgestaltung der St. Ingberter Anlagen, besonders des Stahlwerkes u. der neuen Walzstrecken wurde 1907/10 vorgenommen. Die Fertigstellung des ersteren erfolgte Ende 1907, der Walzstrecken im Frühjahr 1908. Soeben ist eine grosse Drahtverfeinerungsanlage in St. Ingbert im Bau, die dieses Jahr in Betrieb kommt. Sämtl. Neuanlagen erforderten 1906/07–1912/13: frs. 3 283 331, 3 124 600, 5 948 740, 1 201 381, 1 628 066, M. 2 257 209, 2 818 877, wovon 1908/09–1911/12 frs. 5 527 416, 996 429, 1 395 130, M. 1 758 583, 2 217 543 auf das Stahlwerk St. Ingbert entfallen. Das Neu- bauten-Kto stand ult. Juni 1913 mit M. 232 127 zu Buch. Produktion v. 1./5. 1911 bis 30./6. 1912 (14 Mon.), sowie 1912/13 (12 Mon.): Minette-Förderung: 1 026 390, 959 658 t, Herstell. von Roheisen 308 296, 273 817 t, von Rohstahl etc. 224 754, 210 268 t, Versand von Fertigprodukten 191 144, 185 569 t. Beteiligung beim Stahlwerksverband und dem lothringisch-Iuxemburg. Eisensyndikat. Das Rümelinger Werk wurde nach Kriegsausbruch stillgelegt. Die G.-V. v. 24./6. 1911 beschloss das Eingehen einer Interessengemeinschaft mit der Deutsch-Luxemburg.-Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. in Bochum-Differdingen ab 1./7. 1911 auf 30 Jahre. Nach dem Vertrage arbeiten die beiden Werke zus. unter Aufrechterhalt. ihrer Selbständigkeit; jedes bleibt Eigentümer seines Vermögens. Der Verkauf von Eisenerz- Konz. oder Erzbergwerken oder von ganzen Werksanlagen, die für den Betrieb notwendig sind oder einen wesentlichen Bestandteil desselben ausmachen, bedarf des Einverständnisses von Rümelingen. Kohlenzechen oder Anteile daran können für Rechnung von Rümelingen ohne Einverständnis des V.-R. von Rümelingen nicht erworben werden. Die notwendigen Gelder werden Rümelingen von D.-L. vorgeschossen. Ohne Zustimmung des V.-R. von Rümelingen sollen die von D.-L. vorgeschossenen Betrüge einschl. der fundierten Schulden frs. 20 000 000 nicht übersteigen. Rümelingen erteilt eine während der Vertragsdauer un- widerrufliche Generalvollmacht zur Geschättsführung u. Vertretung dergestallt, dass D-L. auch im Namen von Rümelingen mit sich selbst kontrahieren kann. Die Vertretung Rümelingens in allen Verbänden liegt bei D.-L. Die Zahl der Mitglieder des Conseil d'Administration wird auf 5 festgesetzt. Die jährl. Betriebsüberschüsse werden bei beiden Unternehm. getrennt festgestellt. Die Höhe der Abschreib. wird vom Administrationsrat Rümelingen im Einvernehmen mit D.-L. vorgeschlagen. Die Verteil. der Überschüsse ge- schieht folgendermassen: Der Reinüberschuss von Rümelingen wird zugunsten oder zu Easten des Reingewinns von D.-L. so gekürzt oder ergänzt, dass Rümelingen nach Berücksichtig. der Abschreib. der Gen.-Unk. u. der Oblig.-Zs. eine Summe verbleibt, die der Div. entspricht die für M. 12 000 Aktien à M. 1000 = M. 12 000 000 von D.-L. zur Verteil. kommt. Wenn Rümelingen keine Betriebsüberschüsse erzielt oder die Überschüsse für Abschreib. etc. nicht ausreichen, so muss D.-L. den Fehlbetrag ergänzen. Sollte die für Rümelingen zur freien Verfüg. stehende Summe in den ersten zehn Jahren nicht jährl. mind. frs. 80 = 16 % pro Aktie, insges. also frs. 1 200 000 betragen, so ist die Summe auf frs. 1 200 000 zu ergänzen. Die Verteil. der beiderseitigen Überschüsse findet erstmalig mit Ablauf des am 30./6. 1912 endenden Geschäftsjahres statt. Nach Ablauf des Vertrages nimmt Rümelingen sein als- dann vorhandenes Vermögen nach dem Stande der Schlussbilanz wieder in seine Verwalt. zurück. Auch kann D.-L. das gesamte Vermögen von Rümelingen übernehmen u. zahlt hierfür ausser den zu übernehmenden Passiven insges. frs. 30 000 000. Will Rümelingen diese Offerte annehmen, so hat es frühestens zwei Jahre u. spätestens ein Jahr vor Ablauf dieses Vertrages die Annahme notariell zu erklären. D.-L. hat das Recht. jederzeit während der Vertragsdauer das Gesamtvermögen von Rümelingen für frs. 37 500 000 ausser den zu übernehmenden Passiven zu erwerben. Der Erwerbspreis wird unter die Aktionäre Rümelingens verteilt. Rümelingen darf während der Vertragsdauer ohne Zustimmung von