Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 811 3) Zentrale Barmbeck ist auf dem bereits im Geschäftsjahre 1897/98 erworbenen Grund- (10 000 am) an der Osterbeckstrasse und Flotowstrasse errichtet. Das Werk wurde anm 1900 in den Betrieb der Ges. übernommen und ist verschiedentlich vergrössert. Die Zentrale an der Bille auf einem für ca. M. 240 000 erworb. Terrain von 16 143.8 qn: Grösse. Das Werk ging 1901 in den Besitz der Ges. über. 1907/08 bedeutend vergrössert. Der beabsichtigte Bau eines neuen fünften Drehstrom-Kraftwerkes, welches einen vollen Ausbau mit 8 Dampfturbinen von je 10 000 PS, zus. also 80 000 PS eingerichtet werden soll, veranlasste die Ges. 1910 ein in Barmbeck gelegenes Grundstück, mit Front- recht an vier Seiten, und zwar am Wiesendamm und Käthnerort, am Osterbeck- Kanal und an einem Stichkanal, von der Finanzdeputation zu erwerben. Dieses Grundstück besitzt eine Grösse von 42 6650 am u. ist zum Preise von M. 853 300 äbernommen worden. 5) Die Unterstation St. Pauli, auf eigenem Areal an der Sophienstrasse 22/24. 6) Die Unterstation St. Georg, auf eigenem Areal in der Böckmannstr. 43. 7) Die Unterstation in Uhlenhorst, auf eigenem Terrain an der Arndtstr. 26. 8) Die Unterstation Harvestehude auf eigenem Terrain. 9) Unterstation am Pferdemarkt 48, im eigenen Grundstück seit 1901 in Betrieb. Auf dem dieser Station vorgelagerten Grundstück ist ein Verwalt.-Gebäude errichtet. 10) Unterstation Grossneumarkt, Brunnenstr. 6, im eig. Grundstück. Seit 1903 in Betrieb 11) Die Unterstation Eilbeck an der Wandsbeker Chaussee 86, seit 1904 in Betrieb. 12) Die Unterstation in Eppendorf, seit 1905 in Betrieb; auf eigenem Grundstück ge- legen, Schrammsweg 11. 13) Die Unterstation im Freihafen, am Magdeburger Quai, auf einem vom Hamburg; Staat für M. 1530 jährlich gepachteten Grundstück, seit 1908 in Betrieb. 14) Die Unterstat. in Eimsbüttel an der Otter sbeckallee, welche im Nov. 1908 in Betrieb kam 15) Die Unterstat. im erworb. Grundstück Grosse Reichenstr. 35/43, seit Juli 1910 in Betrie b. Die Gesamtleistung der Dampfmasch. u. Dampfturbinen in den Kraftwerken beträg 41 800 PS.; diejenige der Dynamomasch. beläuft sich auf 28 450 Kw. u. die der Akkumulatore) auf 7429 Kw., beider zus. also auf 35 879 Kw. Ausserdem befinden sich in den Kraftwerke noch Umformer mit einer sekundären Leistung von 3710 Kw. Die Gesamtleistung der Akkumulatoren in den Unterwerken beträgt 10 220 Kw. u. diejenige der Umformer aussch. der Reserve 18 862 Kw. sekundär, beider zus. also 29 082 Kw. Das der Ges. eigentümlich gehörende Grundeigentum auf Hamburgischem Gebiet umfass- 87 412,7 qm, sämtlich in wertvollem bebauten Gebiete belegen. Für Neu-Einricht., für da- Kabelnetz, sowie Neuanschaff. von Zählern, Einricht. der öffentl. Beleucht., Ergänzunge n der Betriebsmittel verschied. schon länger im Betriebe befindl. Kraftwerke u. Unterstatione n usw. ist im Laufe des Geschäftsj. 1913/14 eine Kapitalsaufwendung von zus. M. 1 948 577 erforderl. geworden, u. zwar: Kraftwerke u. Unterstationen M. 735 822, Kabelnetz M. 594 95 2 Elektr.-Zähler M. 334 470, Einricht. f. öffentl. Beleucht. M. 10 310, Verschiedenes M. 60 65 0. im Bau befindl. Anlagen M. 212 370. Die Strassenbahn-Gesellschaften in Hamburg sind verpflichtet, für ihre Linien den elektr. Strom von den Hamburgischen Elektricitäts-Werken zu entnehmen. Vertrag mit dem Hamburgischen Staat: Der Hamburgische Staat hat seit 1./7. 1903 das Recht. von der Ges. Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage u. Abtretung de. Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen gegen entsprechende A b. findung zu verlangen. Für diese Abfindung sollen die folg. Bestimmungen gelten: a) Die Grundlage für die Abfindung bildet eine Abschätzung des bau- und maschinen- technischen Wertes der gesamten Anlagen, bei welcher dieselben als ein zusammen- hängendes betriebsfähiges Werk, jedoch ohne Berücksichtigung des Ertragswertes, zu taxieren sind, und welcher der Zeitpunkt der Übernahme durch den Hamburgischen Staat als derjenige der Wertschätzung zu Grunde zu legen ist. Die Taxation erfolg t durch zwei Sachverständige. b) Wenn die Ges. zur Zeit der Übernahme durch den Staat nur zehn Jahre im Betriebe des Unternehmens belassen war, werden dem Taxwert 50 % desselben hinzugerechnet. c) Wenn die Übernahme erst nach Ablauf einer mehr als zehnjährigen Betriebszeit erfolgt, so werden für jedes Jahr eines längeren Betriebes von der nach a) und b) be- rechneten Summe 2½ % des Taxwertes abgerechnet. d) Für den Bezirk I „Innere Stadt“ bleiben bei Aufstellung der Taxe im Fall der staatsseitigen Wiederübernahme der Zentralstation in der Poststrasse und was daran- schliesst, das von der Gesellschaft nur mietweise übernommene Grundstück und darau f stehende Gebäude ausser Ansatz und wird ferner von der der Ges. nach den Bestimmunge n unter a) bis c) zu leistenden Abfindung der sodann etwa noch rückständige Teil de s Kaufpreises für die Ausrüstung der Zentralstation u. was daran schliesst in Abzug gebrach t. Wenn der Hamburgische Staat von dem vorerwähnten Rechte Gebraugh mache n will, hat er dies der Gesellschaft mindestens ein Jahr vor der beabsichtigten Übernahm e mitzuteilen. In solchem Falle dürfen nach erfolgter bezüglicher Mitteilung der Hamburgischen Staatsbehörde Neuanlagen und Erweiterungen nur mit besonderer Genehmigung des Hamburgischen Staates hergestellt werden. Dem Hamburgischen Staat ist weiter die Befugnis eingeräumt, sofern die Hamburg- ischen Electricitäts-Werke den Vertrag gröblich verletzen – einfache Betriebsstörungen sollen darunter nicht verstanden sein –, binnen 8 Wochen nach erlangter Kenutni