Hypotheken- und Kommunal-Banken. 305 Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Reglementgemäss werden die verlos- bparen Pfandbr. alle Jahre im Mai u. Nov. verlost u. die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag zum Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar u. rückzahlbar im Wege der Verl. nach Mass- gabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung u. Heimzahl. ihrer Pfandbr. haftet die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel- Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.- Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen u. Wertpapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamt- summe der umlaufenden Pfandbr. Die Einhalt. dieses Verhältnisses wird von dem von der kKgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.- Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist seitens des Inhabers. 2s. 1./1. u. 1./7, Ende 1914 in Umlauf: M. 1 500 000. Kurs Ende 1901–1914: 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75, 98.75, 98.50, 98, 98* %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie à fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welehe spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 5 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins u dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefdarlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss. bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach § 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 1 197 156 824, do. Zs.-Kto 17 197 149, Kassa 4 867 723, Giro-Kto 1 760 403, Wechsel 5 5 ombard 2 814 375, do. Zs.-Kto 27 327, dauernde Beteil. 11 087 520, Effekten- u. Konsortial-Kto 20926 749, Kontokorrent-Debit. 102 371 486 (worunter 14 395 548 Bankguth.), (Avale 3 721 872), Bankgeébätde u. Häuserbesitz a. d. Theatiner-, Promenaden- u. Leopoldstr. sowie Filial-Gebäude Landshut 5 600 000, Güter-Liquid.-Kto d. Hypoth.-Abteil. 817 932. – Passiva: A.-K. 65 000 000, Haupt-Res. 33 800 000, Pfandbr.-Spez.-Res. 26 900 505, R.-F. d. Güter-Liquid.- Geschäfts 2 735 031, Spez.-Res. d. kaufm. Abteil. 500 000, Pens.-Anstalt-R.-F. 2 300 000, Talonsteuer-Res. 300 000, Pfandbr.-Agio-Rückstell.-Kto 173 543, 4 % Pfandbr.-Umlauf 536 826 900, 3½ % do. 643 329 100, verloste Pfandbr. 848 900, Pfandbr.- Zs.-Kto 10 915 556, unerhob. Div. 5470, Einlagen 6 361 822, 3½ % Bank-Oblig. 1 500 000, schuld. Zs. 76 148, Kontokorrent-Kredit. 65 117 546, Guth. d. Rentenanstalt 1 468 346, (Avale 3 721 872), Akzepte 6 403 488, Tant. an A.-R. 127 644, Rückstell. für Spesen im Hypoth.-Dar- lehns- u. Pfandbr.-Geschäft 350 000, Div. 9 100 000, Vortrag 912 771. Sa. M. 1 415 052 776. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Regiespesen: Gehälter 2 141 594, do. Mobil., Material. etc. 504 382, Steuern u. Umlage 1 589 280, Pfandbr.-Zs. 43 686 633, Beitrag z. Pfandbr.-Spez.-R.-F. 286 037, z. Pens.-Kasse 258 601, Zs. im Geldübernahmegeschäfte 284 468, Gewinn 10 490 416. – Kredit: Vortrag 1 158 176, Hypoth.-Erträgnisse aus baren Darlehen 740 698, do. Pfandbr.- Darlehen 49 407 376, Disagio-Gewinn auf Pfandbriefkäufe 190 800. freigewordene Quoten aus Pfandbr.-Agio-Rückstell. 30 736, Abschluss- u. Prolong.-Provis. im Hypoth.-Geschäfte 230 042, Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1915/1916. 1. 20