460 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. zufolge der übernommenen Garantie der Oblig. geleisteten Zahlungen ist auf das Erbbau- recht eine Sicherungshypoth. bis zum Betrage von M. 700 000 einzutragen. Für die recht- zeitige Zahlung der Zs., sowie für Tilg. des Kap. haftet die Ges. mit ihrem Vermögen, so- wie mit allen ihren Einkünften. Die Stadt Frankfurt a. M. hat selbstschuldner. Haftung für Kapital und Zs. übernommen. Der Erlös der Anleihe dient zum Bau der 20 Häuser der Ges. Coup.-Verj.: 5 J. (F.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst.: Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Kurs Ende 1910–1914: 102, 102, 102, 92, –%. Eingef. in Frankf. a. M. im März 1910. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 4 % des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen c) an die Stadt- gemeinde Frankf. a. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver- bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unter Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen Vorschriften betr. der Div., die in keinem Falle 5 % des A.-K. überschreiten darf, sowie der zu bildenden Fonds. Die Stadt ist verpflichtet, den ihr von der Ges. überwiesenen Betrag von M. 2940 nebst Zs. zum Erwerb von Aktien der Ges. zu verwenden, und zwar zu einem Preise von 110 % des Nominalbetrags. Die Aktionäre sind hierbei verpflichtet, die Aktien, welche durch das Los bestimmt werden, der Stadt zu vorgenanntem Preise käuflich zu überlassen. Mit der Ablieferung u. Überschreibung der Aktien auf die Stadt werden diese Aktien Eigentum der Stadt, welche daher alle Rechte der Aktionäre mit Ausnahme des Div.-Bezuges ausüben darf. Die Stadt hat ausserdem das Recht, auf den 1. Jan. jeden Jahres sämtliche noch aus- stehenden Aktien zum Preis von 110 % zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Magistrat mind. 6 Monate vorher die entsprechende Mitteilung an die Ges. hat gelangen lassen. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Gebäude 760 508, Kassa 56, Frankfurter Bank 34 427, Mietrückstand 150, Mobil. 1, Stadthauptkasse 300, Effekten 2962, Debit. 659. – Passiva: A.-K. 150 000, Oblig. 612 000, Kredit. 16 334, Gebäudeern.-F. 9823. Talonsteuer-Res. 2280, R.-F. 2485, Aktienankaufs.-F. 300, Gewinn 5842. Sa. M. 799 065. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 1736, Betriebsunk. 11 811, Gebäude-Erneuer. 1200, Zahlung an die Stadt 2940, Zs. 24 122, Erbbauzs. 5627, Zs. für Kosten der Strassen- u. Trottoirherstell. 1720, Talonsteuer-Res. 456, R.-F. 485, Gewinn 5842. – Kredit: Vortrag 1204, Miete 54 736. Sa. M. 55 940. Dividenden: Höchstens 5 %. Bis 1./1. 1911 wurden 4 % Bau.-Zs. gewährt. Div. 1911 bis ........... Direktion: Dr. phil. Franz Braun, Franz Wetzlar, Assistent am Sozialen Museum E. V., Moritz Freih. von Bissing, Frankf. a. M. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Stadtrat Prof. Dr. Phil. Stein, Stellv. Prof. Dr. Heinr. Roessler, Dr. phil. Herm. Hölzer, Stadtrat Georg Hoffmann, Dir. Hubert Hesse jun., Frankf. a. M. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Frankf. Bank, Dreyfus & Co. Ö 3 3 0 * Terrain-Akt.-Ges. Holzhausenpark in Frankfurt a. M. Gegründet: 1./6. 1910; eingetr. 15./7. 1910. Gründer siehe Jahrg. 1913/14 dieses Handb. —– Freih. Adolf von Holzhausen u. Freifrau Auguste von Hammerstein-Loxten, geb. Freiin von Holzhausen, als Erben des verstorbenen Freiherrn Georg von Holzhausen haben in die Akt.-Ges. das unten näher bezeichnete Gelände (Holzhausenpark, 16 ha 62 a 72 qam) für M. 4 000 000 eingebracht. Für dieses Einbringen sind dem ersteren 1197 Aktien à M. 1250 u. der letzteren 399 Aktien à M. 1250 = M. 1 995 000, sowie eine Barsumme von M. 2 005 000, fällig 6 Wochen nach der Auflassung des in $§ 2 bezeichneten Geländes an die Ges. gewährt worden. Die übrigen Aktien haben die Gründer übernommen. Zweck: Erwerb sowie die Verwaltung und Verwertung des den Erben des Freih. Georg von Holzhausen gehörigen, in Frankf. a. M. belegenen als Holzhausenpark bezeichneten Grundstückskomplexes, welcher von den Strassen Oederweg, Holzhausenstr., Lersnerstr., Heinestrasse, Bornwiesenweg, sowie einer an der Eschersheimerlandstr. belegenen Gebäude- Hucht begrenzt wird. Auf Grund eines am 31./12. 1910 mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. abgeschlossenen Vertrages wurden von den 16 ha 62 a 72 qm an die Stadt 6 ha 7 a 66 am im Wege der Freilegung unentgeltlich u. ein Komplex von 1 ha 54 a entgeltlich abge- treten. Seitens der Stadtgemeinde wurden der Ges. hierfür M. 150 000 in bar gezahlt, während der Betrag der Währschaft (Umsatzsteuer) für den Erwerb des Geländes in Höhe von M. 312 000 gegen den Kaufpreis des städtischerseits erworbenen Geländes auf- gerechnet u. der Kostenaufwand für die gesamte Erstellung der Strassen im Gesell- schaftsgebiete von der Stadt übernommen wurde. Die weiteren, sämtlich von der Ges. getragenen Kosten der Gründung beliefen sich auf M. 154 493.95. Von den verbliebenen § ha S1 a 25 qm wurden seitens der Ges. verkauft im J, 1911 45 Baustellen im Umfang von 19.585 qm (Nutzen M. 653 481), 1912 19 Baustellen (Nutzen M. 322 173), 1913 13 Parzellen (Nutzen M. 178 588), 1914 10 Parzellen (Nutzen M. 155 548).