462 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., der event. Überschuss wird zu besonderen Rück- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Div. kommt nicht zur Ver- teilung. Aus den flüssigen Mitteln, die nach dem Ermessen des A.-R. nicht zum laufenden jeschäftsbetriebe erforderlich sind, sind den Inhabern der Aktien Lit. B, und zwar soweit Aktienurkunden ausgegeben sind, gegen Hinterlegung derselben, bis zur Höhe der über 25 % betragenden Einzahlung, zinslose jederzeit kündbare Vorschüsse zu gewähren. Die Ges. wird aufgelöst und tritt in Liquidation: a) auf Beschluss der G.-V. gemäss $§ 24 der Statuten; b) sobald nach Ermessen des A.-R. nach Berücksichtigung der laufenden Ge- schäftsbedürfnisse eine weitere Einzahlung auf etwa noch nicht voll eingezahlte Aktien oder Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse nicht mehr erforderlich ist. Auch in diesem Falle hat der Vorstand ohne Verzug eine G.-V. einzuberufen. Mit Eintritt der Ges. in die Liquidation erlischt, vorbehaltlich der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa noch bestehende Einzahlungspflicht der Aktionäre. Aus der Liquidationsmasse werden zunächst an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingezahlt sein sollten. Sind Vorschüsse nach § 30 gegeben, so sind sie auf die Rückzahlung zu verrechnen. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahlungen auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Von dem verbleibenden Überschuss erhält der A.-R. 5 %, und der noch verbleibende Rest ist auf alle Aktien gleich- anteilig auszuzahlen, jedoch mit der Massgabe, dass die Aktien Lit. B nur mit demjenigen Prozentsatz, welcher bei Beginn der Kapitalsrückzahlung auf dieselben eingezahlt ist, an dem Gewinn teilnehmen. Die Mitgl. des A.-R. erhalten ausser Ersatz ihrer Auslagen den oben bestimmten Anteil an der Liquidationsmasse. Derselbe wird unter die sämtl. Per- sonen, welche seit der Errichtung der Ges. dem A.-R. angehört haben u. falls eine derselben an diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben sein sollte, an deren Erben nach Verhältnis der Zeit ihrer Funktion verteilt, wobei jedoch die ersten 5 auf die Errichtung der Ges. folgenden Jahre doppelt gerechnet werden. Dem Vorsitzenden des A.-R. gebührt ein doppelter, dem stellv. Vors. ein 1½ facher Kopfteil. Diese Bestimmung tritt zu Gunsten der Mitgl. des ersten A.-R. nur dann in Kraft, wenn dies von derjenigen G.-V., welche den zweiten A.-R. wählt, beschlossen wird. Der A.-R. erhält ferner zu Lasten des Unk.-Kto eine Vergüt. von M. 5000 pro Jahr, deren Verteilung unter die einzelnen Mitgl. demselben überlassen bleibt. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Konto nicht einberufener Aktien-Einzahl. 525 000, Debit. 680 581, Kassa 2875, Grundstücke 4 164 455, Hypoth.-Schuldner 442 035, Kaut. 44 000, Mobil. 200, Verlust 344 043. – Passiva: A.-K. 4 500 000, Kredit. 40 191, Hypoth. 1 663 000. Sa. M. 6 203 191. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 295 057, Unk. 42 907, Hypoth.-Zs. 52 225, Kursdifferenz 2832. – Kredit: Zs. 33 641, Gewinn aus Grundstücksverkäufen 15 338, Verlustvortrag 344 043. Sa. M. 393 023. Dividende: Eine Div. wird nicht bezahlt (s. Gewinn-Verteil.) Direktion: Kgl. Baurat Carl Kölle, Ing. Rob. Behrends. Prokurist: Wilh. Demond. Aufsichtsrat: (3– 5) Vors. Baurat Herm. Ritter, Stellv. Bank-Dir. Rud. Wolfskehl. Bank-Dir. Ludwig Hahn, Reg.-Baumeister a. D. Heinr. Holzmann, Landmesser E. Zilg, Frankf. a. M. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Ges.-Kasse, Deutsche Vereinsbank, Deutsche Effecten- u. Wechselbank. Freiburger Gemeinnützige Baugesellschaft Akt.-Ges. in Freiburg i. Br. Gegründet: 1872. Zweck: Die Ges. befasst sich mit Herstellung, Vermietung und Verwertung billiger Wohnhäuser, sowie mit allen damit zus.hängenden Geschäften. Kapital: M. 169 200 in 987 Aktien à fl. 100 = M. 171.43. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Immobil. 477 456, Utensil. 1, Effekten 4308, Gewerbe- bank 6752, Sparkasse 12 050, Miete 3035, Kassa 1409. – Passiva: A.-K. 169 200, städt. Beurbarung-Kto 298 500, unerhob. Div. 93, R.-F. 16 920, Gewinn- u. Verlust-Res. 10 862, Gewinn 9437. Sa. M. 505 013. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Baukosten 4122, Unk. 8517, Abschreib. auf Immobil. 9744, Gewinn 9437. Sa. M. 31 821. – Kredit: Zs. M. 31 821. Dividenden 1903–1914: Je M. 8.50 pro Aktie. Direktion: Ph. Krauss, E. Pfeilsticker, Dr. E. Risler. Zahlstelle: Freiburg i. Br.: Freiburger Gewerbebank. Betonwerke Meyer & Lange, Akt.-Ges. in Gelsenkirchen. (In Konkurs.) Gegründet: 24./8. 1910 mit Wirkung ab 1./1. 1910; eingetr. 29./12. 1910. Gründer siehe Jahrg. 1913/14 dieses Handb. Die Gründer Joh. Meyer u. Eugen Lange brachten als Ein- lage das von ihnen bisher unter der Firma Meyer & Lange, Gelsenkirchener Betonwerke in Gelsenkirchen betriebene Geschäft mit Aktiven u. Passiven nach der Bilanz v. 31./12. 1909 zum Werte von M. 62 000 in die Akt.-Ges. ein. Die G.-V. v. 28./5. 1913 sollte über die