* 464 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Terrain-Ges. Gräfelfing (Akt.-Ges.) in Gräfelfing. Verwaltung in München, Weinstr. 7. Gegründet: 27./12. 1901; eingetr. 9./1. 1902. Gründer siehe Jahrg. 1902/03. Zweck: Durchführung von allen Arten geschäftl. Unternehm. in Immobil. für eigene oder fremde Rechnung vorzugsweise im Würmthale u. im Anschluss an die Entwickelung u. Förderung desselben. Die Ges. erwarb von der Heilmannschen Immobilien-Ges. in München deren Grundbesitz in Gräfelfing 362,41 Tgw. = 1 234 790 qm für M. 3 000 000, wovon M. 500 000 bar bezahlt wurden. Das erworbene Terrain ist grösstenteils bereits parzelliert u. mit Strassen durchzogen u. wird mit Villen u. Landhäusern bebaut. 1902–1904 u. 1907 gingen durch Verkauf und unentgeltliche Abtretung 21,82, 5, 01, 2,91, 2,76, 0,70 Tgw. = 74 336, 17 100, 9883, 9403, 2380 qm ab, verblieben Ende 1907 einschl. im J. 1907 hinzugekommener 1,04 Tgw. 333,38 Tgw. = 1 132 480 qam zum Buchwert von M. 3 046 216. Hierzu kamen 1908 infolge eines Tausches 3640 qm = 1, 07 Tęw. Dagegen gingen ab infolge Tausches 3750 qm = 1,10 Tgw. und durch Verkauf 21 168 qm = 6,21 Tgw., so dass Ende 1908 verblieben 1 111 202 326,14 Tgw. Im J. 1909 Grundabtretung von 5530 qm u. Verkauf von 1259 am, zus. 6789, 1910 Verkauf von 20 076 qm = 5,90 Tgw., 1911 Zugang durch Tausch zur Arrondierung 3000 am = 0,88 Tgw., Abgang durch Veräusserung 23 837 qm = 7 Tgw., durch Strassen- grundabtretung 3530 qm = 1,04 Tgw., somit Verbleib Ende 1911 von 1 059 970 d 311,09 Tgw. Hierzu 1912 durch Eintausch einer kleinen früheren Wegfläche 80 qm = 0,02 Tgw., dagegen Abgang durch Veräusserung 24 820 qm = 7,28 Tgw., Abgang durch Strassengrund- abtretung 5250 qm = 1,54 Tgw. Hierzu 1913 durch Tausch 180 qm = 0,05 Tgw., Abgang durch Verkauf und Tausch 8636 qm = 2,54 Tgw., Abgang durch Strassengrundabtretung 6720 qm = 1,97 Tgw., 1914 verkauft 990 qm, mithin Ausmass des Besitzes am 31./12. 1914 1 013 814 am = 297,54 Tgw. Die Ges. hat Ende 1908 den am 27./12. 1901 mit der Hleil- mannschen Immobilien-Ges. in München abgeschlossenen Kaufvertrag im Klagewege an- gefochten, wurde jedoch auch in letzter Instanz vom Reichsgericht am 28./6. 1910 mit ihren Ansprüchen abgewiesen. Kapital: M. 1 000 000 in 891 Vorz.-Aktien u. 109 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 3 000 000 mit 25 % Einzahl. Bis Ende 1904 wurden weitere 10 % Einzahl. auf 1634 Stück mit M. 163 400 geleistet; eingezahlt somit Ende 1904 in Sa. M. 913 400. Zur Sanierung der durch den Konkurs der Bankfirma Wörle & Wagner schwer betroffenen Ges. beschloss die G.-V. v. 31./1. 1905 die Ungiltigkeitserklärung von 1200 Interimsscheinen durch Einziehung von 309 Stück mit 35 % eingez. Aktien, die die Firma A. & B. Schuler ohne Entschädig. zur Verfüg. stellte; die Kaduzierung von 881 Stück mit 25 % eingez. Aktien der Firma Wörle & Wagner; die Einziehung von 10 Stück Aktien mit 35 % Einzahlung, aus der Konkursmasse Wörle & Wagner; die Zus. legung der dann noch verbliebenen 1800 Stück in 1500 Stück im Verhältnis 6: 5 (Frist 1./8. 1905). Auf die verbliebenen 1800 Interimsscheine wurden zum 14./2. 1905 weitere 23½ % = M. 233.33 einberufen. Die Heilmannsche Ges. gab ihre Zu- stimmung zur Ermässigung des Zinsfusses von 4 % auf 3 % für den Restkauf-Schilling der Heilmannschen Ges. für die Zeit vom 1./7. 1903 bis 31./12. 1906, ferner zu einer Stundung der Teilzahlungen der Jahre 1905/1906–1907/1908. Nach der erfolgten Einzahlung dieser 23 % = M. 420 000 verblieb für die wie 6: 5 zus.gelegten Interimsscheine noch die Verpflicht. zu einer Resteinzahl. von 30 % = M. 450 000. Die Zus. legung sowie die Sanierung wurden den Beschlüssen der G.-V. gemäss durchgeführt. Der Buchgewinn von M. 368 445 diente zur Herabminderung der Unterbilanz am 31./12. 1905 von M. 404 147 auf M. 35 701, die vor getragen wurden. Für den 16./12. 1907 wurden weitere 10 % des A.-K. M. 150 000 ein- gefordert, welche voll eingezahlt sind, nachdem fünf wegen Nichtzahlung kaduzierte Interims- scheine bezw. die hierfür neu ausgegebenen Stücke von den Rechtsvorgängern der aus- geschlossenen Aktionäre übernommen wurden. Die für den 10./3. 1909 eingeforderte weitere Einzahlung von 5 % ist auf alle Interimsscheine geleistet worden, weitere 2 % zum 4./5. 1910 einberufen u. geleistet; restl. 13 % am 24./9. 1910 eingezahlt. Zur Sanierung sowie zur Stärkung der finanziellen Lage der Ges. beschloss die a. o. G.-V. v. 16./12. 1910 folgendes: 1. Herabsetzung des A.-K. von M. 1 500 000 bis um höchstens M. 1 000 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von höchstens 3: 1. Falls der Ges. 500 Interimsscheine statt zur Zus. legung zur freien Verfüg. von den Aktionären überlassen werden, erfolgt die Herabsetzung des A.-K. statt auf M. 500 000 auf M. 1 000 000. Die Überlassung von 500 Interimsscheinen ist erfolgt. Die G.-V. ermächtigte deshalb den Vor- stand diese Interimsscheine der Heilmannschen Immobil.-Ges. (Akt.-Ges.) in München gegen Löschung von M. 500 000, an deren Buchhypoth. auf den Ges.-Besitz zu übereignen; 2. be- schloss die G.-V. v. 16./12. 1910 die Umwandlung der gültig gebliebenen Aktien (Interims- scheine) in Vorz.-Aktien nach Zuzahlung von je M. 300 auf jede gültig gebliebene Aktie. Die Vorz.-Aktien sollen eine Vorz.-Div. von bis zu 5 % mit unbedingtem Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien u. mit dem Anspruch auf vorzugsweise Nachzahlung der Div.-Rück- stände erhalten u. sollen an dem nach Zahlung u. Nachzahlung der Vorz.-Div. etwa noch weiter zur Verfügung stehenden Reingewinn –— vorbehaltlich der Bestimmungen in § 26 der Statuten – mit den St.-Aktien gleichmässig teilnehmen. Bis 31./12. 1916 ist die Aus- schüttung einer Div. an die St.-Aktien ausgeschlossen. Im Falle der Auflös. der Ges. oder der Herabsetzung des A.-K. durch Rückzahlung erhalten die Vorz.-Aktien ferner vor den St.-Aktien bei Kapitalsrückzahlungen 105 %. Dieser Betrag erhöht sich, falls bis dahin im