Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 645 Norddeutscher Lloyd in Bremen. Auf Grund der Verordn. des Bundesrats v. 25./2. 1915 hat der Senat der freien Hanse- stadt Bremen dem Norddeutschen Lloyd Befreiung von der gesetzl. u. statutarisch vorge- schriebenen Vorlage des Jahresabschlusses für das J. 1914 u. der Einberufung der ordentl. Gen.-Vers. erteilt. Der Nordd. Lloyd wird demzufolge von der Aufstellung einer Bilanz für 1914 sowie der Einberufung der Gen.-Vers. vorläufig Abstand nehmen. Gegründet: 20./2. 1857; eingetr. 13./2. 1860. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt u. allen damit in Verbindung stehenden Geschäften wie Errichtung u. Betrieb von Anstalten zur Erbauung u. Reparat. von Schiffen Fluss- u. Seeversich.-Geschäft etc., sowie Passagier- u. Schleppdienst auf der Weser. Der Lloyd unterhielt ausser den Reichspostdampferlinien (s. unten) bis zum Ausbruch des Krieges 1914 folgende regelmässige selbständige Linien: Bremen-New York (Schnell- u. Postdampfer- linien); Bremen-Baltimore; Bremen-Philadelphia; Bremen-Galveston; Bremen-Boston-New Orleans; Bremen-Kanada; Bremen-Brasilien; Bremen-La Plata; Bremen-Cuba; Bremen-Ost- asien (Frachtdampferlinie); Bremen-Australien (Frachtdampferlinie); Australien-Neuseeland; Genua-Neapel-New York; Marseille-Neapel-Alexandrien; Venedig-Alexandrien; Singapore- Bangkok; Singapore- Borneo; Singapore-Celebes-Molukken; Hongkong-Borneo; Bangkok- Swatow-Hongkong; Fahrten auf dem Yangtsekiang; verschiedene kleinere Zweiglinien in den ostindischen u. chinesischen Gewässern; vier europäische Linien nach den Nordsee- Bädern, Passagier- u. Schleppdampferverkehr auf der Unterweser u. nach Hamburg. Ver- gnügungsfahrten nach Westindien, Norwegen, Spitzbergen u. dem Mittelmeer. Ferner Be- förderung der Post von Deutschland, England, Frankreich u. Amerika, sowie nach Asien u. Australien. Seit Sept. 1913 Zweigniederlassung in Emden. Zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd sind in Gemässheit der Reichsgesetze v. 6./4. 1885 u. v. 20./3. 1893, am 3./4. Juli 1885 u. 10./15. Mai 1893 Verträge abgeschlossen worden, wonach dem Nordd. Lloyd auf eine Dauer von 15 Jahren ein jährl. Zuschuss aus Reichs- mitteln im Betrage von M. 4 090 000 geleistet wird. Der Nordd. Lloyd sollte dafür den Betrieb von Reichspostdampferlinien nach Ostasien u. Australien unterhalten, u. zwar: 1. eine Linie von Bremen nach Shanghai, mit den Anschlusslinien von Hongkong nach Japan u. von Singapore nach Neu-Guinea, u. 2. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten auf den Linien sollten in Zeitabständen von 4 Wochen in jeder Richtung statt- finden. Ausgenommen sollte die Neu-Guinea-Linie sein, auf welcher die Fahrten in Zeit- abständen von je 8 Wochen ausgeführt werden sollten. Durch Gesetz v. 13./4. 1898 ist für die Errichtung einer 14tägigen Verbindung mit China eine weitere Beihilfe aus Reichs- mitteln im Betrage von jährl. M. 1 500 000 auf eine Dauer bis zu 15 Jahren bewilligt u. zugleich bestimmt worden, die vorerwähnten älteren Subventionsverträge nach ihrem Ab- laufe um weitere 15 Jahre zu verlängern. Die auf Grund des Gesetzes v. 13./4. 1898 ein- zurichtende 14tägige Verbindung mit China hat mit dem 4./10. 1899 begonnen. Der dies- bezügliche zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd abgeschlossene Erweiterungs- vertrag datiert v. 12./9. u. 30./10. 1898, u. sollte nach diesem Vertrage der Nordd. Lloyd nunmehr folg. Reichspostdampferlinien unterhalten: 1. eine Linie von Bremerhaven oder Hamburg nach Shanghai, 2. eine Linie von Bremerhaven oder Hamburg über Hongkong nach Yokohama mit einer Anschlusslinie nach Shanghai, 3. eine Anschlusslinie von Singa- pore nach Neu-Guinea, 4. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten der drei Hauptlinien sollten in Zeitabständen von je 4 Wochen in jeder Richtung stattfinden, u. zwar so, dass durch die beiden ersten Linien eine regelmässige Verbindung mit China in 14tägigen Zwischenräumen hergestellt wird. Auf Grund einer besonderen Vereinbarung jedoch ist an die Stelle der beiden ersten Linien eine 14tägige Linie über Shanghai nach Japan getreten, die ihren Ausgang abwechselnd von Bremerhaven u. von Hamburg nimmt. Seit Oktober 1910 läuft diese Linie abwechselnd Tsingtau u. Nagasaki an. Die Fahrten der Reichspostdampferlinien nach Australien werden in regelmässigen vierwöchentlichen Ab- ständen ausgeführt. Seit Oktober 1904 unterhält der Nordd. Lloyd eine neue Anschlusslinie von Sydney über das Neu-Guinea-Gebiet, Vap u. Manila nach Hongkong u. Japan, der Dienst derselben ist vierwöchentlich u. seit April 1909 ist nach Erhöhung der Subvention um M. 500 000 (für beide Anschlusslinien) die Linie Singapore-Neu-Guinea wieder eingerichtet. Der Dienst ist zehnwöchentlich. Jährl. Subvention seit 1909 M. 6 090000. Die subventionierten Dampfer befördern die Post nebst den etwaigen Begleitern ohne besondere Bezahlung. Im Laufe des J. 1913 haben Verhandlungen mit der Reichsregierung wegen der zu- künftigen Gestalt. des mit dem 30./9. 1914 ablaufenden Reichspostdampfer-Vertrages mit folg. Ergebnis stattgefunden. Bezügl. der ostasiatischen Hauptlinie hat sich der Nordd. Lloyd der Reichsregierung gegenüber bereit erklärt, diesen Dienst in der bisherigen Weise ohne Zahlung einer Beihilfe fortzuführen. Dieser neue subventionslose Betrieb wird sich auf ein vertragsmässiges Verhältnis mit der Regierung, allerdings zu entsprechend freieren Beding., stützen. Ausserdem stellt diese neue Regelung nur einen Versuch dar, der auf die Dauer von 5 J. beschränkt ist. Innerhalb dieser Zeit wird sich ein sicheres Urteil darüber bilden lassen, ob ein den Interessen des Deutschen Reiches sowohl wie der Ges. entsprechender Dienst nach Ostasien sich in der Tat u. auf die Dauer ohne einen Reichszuschuss ausführen lässt. Dagegen dürfte die australische Hauptlinie, die unter dem bestehenden Vertrage dauernd mit grossem Verlust gearbeitet hat, ganz fortfallen, da nach den bisherigen Er-