646 Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. fahrungen in dieser Fahrt für ihre unbedingt erforderl. Ausgestalt. so erhebl. erhöhte Bei- hilfen des Reiches notwendig würden, dass ihre Bewilligung nicht erwartet werden kann. Lediglich für die Verbindungen, die mit den deutschen Besitzungen in der Südsee im Anschluss an die Hauptlinien von der Ges. bisher unterhalten sind, wird die Fortzahl. eines Reichszuschusses in Frage kommen. Zu der von der Reichsregierung gewünschten Ausdehnung der bisherigen Singapore-Neu Guinea-Linie nach den Samoa-Inseln hat sich die Ges. gegen entsprechende Vergüt. bereit erklärt. Ein Gesetzentwurf wegen des neuen Reichspostdampfer-Vertrages liegt zurzeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschluss- fassung vor. Der Lloyd war verpflichtet, die Dampfer für die asiatische Linie abwechselnd von Bremen bezw. Hamburg ausgehen zu lassen. Ende 1903 hat der Lloyd mit der Hamburg- Amerika-Linie ein Übereinkommen getroffen, wonach der Lloyd den ostasiat. Reichspost- dampferdienst wieder allein, die Hamburg-Amerika Linie dagegen den gesamten Fracht- dampferdienst nach Ostasien übernommen hat; doch ist 1913 die vertragl. Bindung fort- gefallen, die den Nordd. Lloyd von der Frachtdampferfahrt nach Ostasien ausschloss. Die ostindische Küstenfahrt ist seit 1903 weiter ausgebaut u. betreibt der Lloyd in den ost- asiatischen Gewässern z. Z. folg. Linien: Singapore-Bangkok, Bangkok-Hongkong, Singapore- Britisch Nord-Borneo u. Süd-Philippinen, Hongkong-Britisch Nord-Borneo, Singapore-Deli. Penang-Deli, Singapore-Paneh-Bila-Asahan-Penang, Singapore-Bali-Celebes-Molukken; ferner die oben genannte Austral-Japan-Linie, eine Linie zwischen Singapore-Neu-Guinea, sowie ein Inseldienst in den Häfen von Deutsch-Neu-Guinea. Die Yangtse-Flussschiffahrt wird seit 1901 mit der Hamburg-Amerika Linie gemeinsam betrieben. Im Hinblick auf die früher mit der „International Mercantile Marine Co.“ getroffene und inzwischen aufgehobene Interessengemeinschaft u. gleichzeitig zur Wahrung der in keiner Weise anzutastenden Selbständigkeit der deutschen Ges. beschloss die G.-V. v. 23./6. 1902 folg. Statutänd.: „Zu Vorst.- bezw. A.-R.-Mitgliedern können nur im Deutschen Reichs- gebiete wohnhafte Reichsangehörige erwählt werden. –— Über Abänderung der Statuten, Vergrösser. oder Herabsetz. bezw. teilweise Zurückzahl. des A.-K., Vereinig. der Ges. mit einer anderen, Aufnahme von Anleihen zu nicht blos vorübergehenden Zwecken, Auflös. der Ges., kann nur mit einer Mehrheit von ¾ des in einer G.-V. vertretenen A.-K. Beschluss gefasst werden. Ein die Auflösung der Ges. aussprechender oder ein die Abänderung der §§ 1, 2, 8 Abs. 3, 13, 14, 20, 22, 26 Abs. 1/3 u. 31 des Statuts betreffender Beschluss einer G.-V. bedarf zu seiner Giltigkeit der mit Stimmenmehrheit beschlossenen Genehmigung einer 2. G.-V., welche frühestens 6, spät. 8 Wochen nach der 1. G.-V. stattzufinden hat. Der nämlichen erschwerten doppelten Beschlussfassung unterliegen alle Statutänd., welche den Verlust oder die Einschränk, der Selbständigkeit der Ges. zur Folge haben würden. Der Nordd. Lloyd war im Verein mit der Hamburg-Amerika-Linie bei der Dampfschiff- fahrts-Ges. Austro-Americana in Triest beteiligt. Bei der Neuregelung der österreichischen Auswanderungsverhältnisse ist der Aktienbesitz beider Ges. an ein österreichisches Banken konsort. veräussert. 1905 beteiligte sich der Lloyd bei der Gründung der Roland-Linie, die eine Verbindung zwischen Bremen u. der Westküste von Süd-Amerika unterhält. Seit 1907 auch Beteilig. an der Hamburg-Bremer Afrika-Linie, welche mit der Woermann-Linie u. der Hamburg- Amerika-Linie Vereinbar. wegen des Dienstes nach den afrikan. Häfen getroffen hat. An der im Dez. 1909 gegründeten „Reederei-Vereinigung G. m. b. H. mit Sitz in Hamburg (Grundkap. M. 6 000 000) ist der Nordd. Lloyd mit M. 750 000 beteiligt, eingezahlt sind 50 %. Ausserdem ist eine zu pari rückzahlbare 4½ % Oblig.-Anleihe im Betrage von M. 5 000 000 ausgegeben worden, für die sämtliche der Reederei-Vereinig. angehörigen Schiffahrtsges. die Haftung übernommen haben. An Grundbesitz u. baul. Anlagen besitzt der Lloyd: Geschäftsgebäude, Proviantamt, Werkstätte, Waschanstalt, Gepäckschuppen, belegen an der Papenstrasse, Pelzerstrasse, Grosse Hundestrasse, Wegesende u. am Bahnhof in Bremen, Stationsgebäude, neue Warte- halle, Kantine, Schuppen, Dockanlage nebst Werkstätten, Maschinen etc., sowie Agentur- gebäude in Bremerhaven. Sanitäts-Kontrollstation an der deutsch-russischen Grenze. Die Werkstätten in Bremen wurden 1901 zur Fabrikation v. Schiffsausrüstungsgegenständen sowie von Hilfsmaschinen für Schiffe etc. umgestaltet u. wurde für dieselben eine eigene G. m. b. H. .Norddeutsche Maschinen- u. Armaturen-Fabrik' mit M. 5 000 000 Kapital gegründet; seit Okt. 1911 ist diese Ges. eine Akt.-Ges. unter der Firma: Atlas-Werke A.-G. (A.-K. M. 6 000 000). – Ferner hat der Lloyd, um sich für seinen immer grösser werdenden Kohlenbedarf unabhängig von fremden Lieferanten zu machen, eigene Grubenfelder an der Emscher-Lippe bei Datteln mit der Firma Krupp in Essen erworben; der Ausbau der Schachtanlagen wurde 1911 beendet u. konnte für 1911 die erste Ausbeute verteilt werden; jährl. Förderung vorerst ca. 800 000 t, auch Beteilig. an den Kohlen- u, Kokswerken Hansa G. m. b. H. in Bremerhaven. In Rabaul auf Neuguinea ist 1904 eine eigene Pier- u. Hafen- anlage nebst Kohlenstation hergestellt. Mit der Firma Stone & Co. Ltd. in London hat sich der Lloyd zwecks Ausnutzung des Patents Dörrscher Schottentürverschlüsse zu einem Syndikat vereinigt u. viele seiner Schiffe mit Feuerlösch- u. Desinflzier-Apparaten nach System Clayton, sowie mit Unterwasserglocken-Schallsignal-Apparaten versehen. 1907 Beteilig. bei den Metallwerken Unterweser, der Norddeutschen Hütte, sowie seit 1908 bei der Deutschen Südsee-Phosphat-Akt.-Ges. u. bei den Vereinigten Werkstätten für Kunst im Handwerk (Bremen).