Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2045 Hecklingen; Reg.- u. Baurat a. D. Lohse, Bau-Insp. a. D. Johs. Mühlen, Wiesbaden; Bank- Dir. Dr. jur. Herm. Fischer, Cöln. Zahistellen: Karlsruhe: Gesellschaftskasse, Rhein. Creditbank; Berlin: Berl. Handels-Ges., S. Bleichröder, Bank f. Handel u. Ind., von der Heydt & Co., Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Mannheim: Rhein. Creditbank und deren Filialen; Cöln: Sal. Oppenheim jr. $& Co.; Stettin: Wm. Schlutow; Cöln, Düsseldorf: A. Schaaffh. Bankver. Stadt- u. Hafen-Bahn in Boizenburg a. E. Gegründet: 1890. Betriebseröffnung 1./9. 1890. Zweck: Bau und Betrieb einer Sekundäreisenbahn von der Berlin-Hamburger Strecke der Staatsbahn bis zur Stadt und zum Hafen Boizenburg; Länge 3 km, Spurweite 1,435 m; Betriebspächter Lenz & Co., Berlin (Abteilung Altona). Kapital: M. 124 000 in 124 Aktien à M. 1000. An Landeshilfe wurden M. 61 228 gewährt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz anr 31. Dez. 1914: Aktiva: Eisenbahnkto 194 228, Ern.-F.-Anlage 11 865, R.-F. 5322, Verlust 1206. – Passiva:, A.-K. 124 000, Landesbeihilfe 61 228, Guth. des Herrn Geheimrat Lenz 9000, Ern.-F. 11 865, R.-F. 5322, Betriebsverlust 1206. Sa. M. 212 622. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Fehlbetrag aus der Betriebsrechn. M. 1716. – Kredit: Vortrag 510, Verlust 1206. Sa. M. 1716. Dividenden: 1897–1902: Je M. 1140; 1903–1904: Je M. 1240 an die Stadt Boizenburg; 1905–1914: Nichts. Direktion: Vors. Bürgermeister Dr. Burmeister, Senator Carl Döbbecke, Reg.-Baumeister Walt. Radtke. Aufsichtsrat: Vors. Kaufm. B. Lechler, Stellv. Senator Karnatz, C. Garber, Schröder, Reg.-Baumeister Franck, Altona. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschyeig. Gegründet: 27./6. 1884. Betriebseröffn. ab 18./7. 1886 sukzessive: Braunschweig-Derne- burg, die Verbindungsbahn in der Stadt Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Grossrhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst, sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konz. für Braun- schweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen u. Braun- schweig v. 27. bezw. 30./6. 1884.) Die Konzessionäre, von Erlanger & Söhne u. Gebrüder Sulzbach in Frankf. a. M., hatten sich vertragsmässig verpflichtet, die Herstellung u. Aus- rüstung der Bahn für das von der Herzogl. Braunschw. Regier. festgestellte Anlagekapital von M. 7 300 000 (M. 3 650 000 in Aktien und M. 3 650 000 in Oblig.) und für die von der Braunschw. Reg. gewährte Subvention von M. 10 000 per Kilometer (= M. 850 000) durch- zuführen, ferner die Bau-Zs. innerhalb der festgesetzten Bauzeit zu tragen u. der Ges. zur Bildung eines R.-F. in bar oder Prior. der Ges. M. 500 000 zu überweisen. Zweck: Bau und Betrieb, sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung im Herzogtum Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst insbesondere folgender eingleisiger Bahnlinien: Braunschweig, bezw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ringbahn bei Braunschweig. Die Länge der Bahnlinie beträgt 82,08 km (davon 62,03 km auf braunschweigischem, 20,05 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengleise ca. 35 km, Spurweite 1, 435 m. Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Gliesmarode-Brunsrode-Flechtorf-Landesgrenze, der sog. Schunter- talbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konz. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bezw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./S. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (10,24 km) wurde die preussische Konzession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertig- stellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. 1904 Erwerb des Anschlussgleises Ehmen-Fallersleben. Zu dem Bau der Schuntertalbahn (Kosten ca. M. 2 250 000) leisteten an Zuschüssen M. 259 040 der Braunschw. Staat und M. 119 000 beteiligte Gemeinden. Im Betrieb jetzt zus. 108 km; 46 kleine Anschlusslinien. Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 Km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der 3 letzten Jahre mind. M. 12 000 für 1km betragen hat. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die kgl. preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später — nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher