2076 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Die Konzession der Filderbahn ist auf die Dauer von 90 Jahren erteilt worden. Die Konzessionsdauer rechnet vom 1./1. 1906 ab und endet also am 31./12. 1995. Die Konzession der Strohgäubahn datiert vom 14./8. 1906 und läuft ab am 14./8. 1996. Nach Ablauf der Konzessionsdauer gehen die Bahnen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Im übrigen gelten für die Staatserwerbsrechte folg. Bestimmungen: Dem Staat bleibt vorbehalten, das Eigentum der Bahn mit allem Zubehör an beweglichen u. unbeweglichen Betriebsmitteln nach folgenden Grundsätzen zu erwerben: a) Die Abtretung kann nicht früher als nach Ab- lauf von 25 Jahren, von Beginn des Betriebes der vollendeten Bahn ab, gefordert werden; b) dem Unternehmer muss die auf die Übernahme gerichtete Absicht mindestens 1 Jahr vor dem Tage der Übernahme angekündigt werden; c) dem Kaufpreis wird, wenn der Ankauf vor dem Ablauf eines 50jährigen Betriebes erfolgt, der 25fache Betrag der durchschnittlichen Reineinnahme der dem Ankauf vorausgehenden 5jährigen Betriebsperiode zu Grunde gelegt, jedoch darf dieser Kaufpreis die vom Unternehmer aus eigenen Mitteln aufgewendeten An- lagekosten nebst einem Zuschlage von 10 % dieser Summe nicht übersteigen. Erfolgt der Ankauf nach Ablauf eines 50jährigen Betriebes oder ist der 25fache Betrag der durch- schnittlichen Reineinnahme der dem Ankaufstermine vorangehenden Ö5jährigen Betriebs- periode kleiner, als die vom Unternehmer aus eigenen Mitteln aufgewendeten Anlagekosten, so sollen diese als Kaufpreis vergütet werden Die Grösse des von dem Unternehmer aus eigenen Mitteln aufgewendeten Anlagekapitals wird alsbald nach Vollendung der Bahn er- mittelt. Als Reineinnahme ist die Summe anzunehmen, um welche die Betriebseinnahme die in dem betr. Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- u. Betriebe- kosten einschl. der vorgeschriebenen Rücklagen in den Ern.-F., jedoch ausschliesslich der aus diesem Fonds zu bestreitenden Ausgaben übersteigt. Mit Übergabe der Bahn ist auch der gesammelte Ern.-F. an den Staat abzuliefern. Statistik: 1909 1910 1911 1912 1913 1914 Gesamteinnahmen . . . M. 783 797 1 181 647 1 245 992 1 281 005 1 274 587 1 102 936 Gesamtausgaben . . „ 386 792 685 125 736 238 817 814 798 578 774 410 Gesamtüberschuss. . . „ 397 005 496 522 509 754 463 191 476 009 328 526 Beförderte Personen . . 2 693 344 3 526 496 3 820 196 4 012 039 4 050 629 3 624 215 Kapital: M. 6 550 000, und zwar M. 6 350 000 in 6350 Aktien (Nr. 401–6750) à M. 1000 u. M. 200 000 in 400 Aktien (Nr. 1–400) à M. 500. Lt. G.V. v. 30./12. 1904 ist ein Neudruck der Aktien mit einheitlicher Numerierung bewirkt; Umtausch der alten gegen die neuen Aktien kostenlos bei der Ges.-Kasse. Das A.-K. betrug bis 1901: M. 775 000 in 400 St.-Aktien von 1884 à M. 500; 100 St.-Aktien von 1888 à M. 1000; 100 Prior.-Aktien von 1892 à M. 1000 und 375 St.-Aktien von 1896 à M. 1000. Die Prior.-Aktien berechtigten bis zu 6 % Vorz.-Div. Die G.-V. v. 28./12. 1901 beschloss Umwandlung dieser 100 Prior.-Aktien in Vorz.-Aktien mit nur 5 % Vorz.-Div.: die nämliche G.-V. beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 1.725 000 (auf M. 2 500 000) durch Ausgabe von 1400 neuen 5 % igen Vorz.-Aktien à M. 1000 = M. 1 400 000 und von 325 neuen St.-Aktien à M. 1000 = M. 325 000. Die neuen Aktien wurden zu pari begeben und waren auf dieselben vorerst 25 % eingezahlt. Die G.-V. v. 30./12. 1902 beschloss: Es sollen bis zu 1000 Stück mit den bisherigen Vorz.-Akt. gleichberechtigte 5 % Vorz.-Aktien àa M. 1000 gegen Einlieferung und Vernichtung von bis zu M. 1 000 000 St.-Aktien ausgegeben werden, unter Zuzahlung von M. 125 bar für jede eingelieferte St.-Aktie à M. 1000 oder für 2 St.-Aktien à M. 500, zwecks angemessener Dotierung des Ern.-F. Die neuen 5 % Vorz.-Aktien sind v. 1./1. 1903 ab div.-ber.; die Div.-Scheine auf die St.-Aktien für das Jahr 1902 verblieben den Inhabern derselben. St.-Aktien à M. 1000 werden durch Zuzabl. von M. 125 u. St.-Aktien à M. 500 durch Zuzahl. von M. 625 in neue 5 % Vorz.-Aktien à M. 1000 umgewandelt. Frist zur Zuzahl. 31./3. 1903, welche mit M. 109 000 auf nom. M. 872 000 St.-Aktien erfolgte. Stand somit Anfang 1903: M. 1 500 000 alte Vorz.-Akt., M. 872 000 umgewandelte Vorz.-Akt. u. M. 128 000 St.-Akt. Die G.-V. v. 6./6. 1903 beschloss ferner: Sämtl. verblieb. M. 128 000 St.-Aktien werden unter der Voraussetzung, dass bis 31./7. 1903 auf die St.-Aktien eine Zuzahl. von M. 125 in bar für eingelieferte je nom. M. 1000 St.-Aktien geleistet worden ist, mit den Vorz.- Aktien gleichgestellt. Die Zuzahl. ist mit M. 26 000 bis 31./7. 1903 geleistet worden; es besteht somit das A.-K. bis ult. 1904 nur noch aus gleichber. Aktien in nom. Betrag von M. 2 500 000. Zur Abstossung der schwebenden Schuld und zur Vervollständigung der Ausrüstung der bestehenden Bahnanlagen beschloss die G.-V. v. 30./12. 1904 Erhöhung des A.-K. um M. 1 500 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1905, dann zur Beschaffung der Mittel fär Herstellung einer neuen Schienenverbindung zwischen Hohenheim auf eigenem Bahn- körper mit dreischienigem Ausbau weitere Erhöhung um M. 300 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1906, also insgesamt um M. 1 800 000 in 1800 Aktien à M. 1000, begeben unter Aus- schluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu pari plus M. 22.50 für Stempel etc. an die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. in Cöln. Die a. o. G.-V. v. 15./8. 1908 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000 zu pari plus Spesen, div.-ber. ab 1./1. 1909. Die G.-V. v. 6./6. 1910 beschloss über das Angebot der Badischen Lokaleisenbahnen A.-G. betr. käufliche Übernahme der Linien Reutlingen-Gönningen (16.60 km) u. der Härtsfeld- bahn (55.40 km) unter gleichzeitiger Lösung der mit der Westdeutschen Eisenbahnges. bestehen- den Pacht- u. Betriebsverträge betr. die Filderbahn u. die Strohgäubahn (s. oben). Zur Beschaff. der Mittel für den Ankauf der genannten Bahnen beschloss die gleiche G.-V. v. 6./6. 1910 die