2090 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. öffentlichen Strassen etc. von Treptow befindl. Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungs- anlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Treptow über. 3) Mit der Gemeinde Pankow unter dem 22. April 1893 nebst Nachtrag vom 1. bezw. 18. Mai 1894. Dauer 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung der Bahn, das ist bis zum 10. Sept. 1945. Die Pflasterunterhaltung fällt der Unternehmerin nicht zur Last, auch ist eine Abgabe von der Brutto-Einnahme oder vom Reingewinne nicht zu ent- richten. Bezüglich anderer Bahnen ist der Unternehmerin ein Vorrecht vor Dritten im Gemeindebezirk eingeräumt. Der Unternehmerin ist die Abgabe von elektrischem Strom zum Zwecke der Beleuchtung und Kraftübertragung an Dritte aus der Krafterzeugungs- stätte der Bahn und von letzterer selbst ab gestattet. Mit Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den Strassen etc. der Gemeinde Pankow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. Der Gemeinde steht das Recht zu, die elektrische Strassenbahn mit Zubehör, soweit sie auf Gemeindegebiet liegt, schon innerhalb der Genehmigungsdauer zu erwerben, jedoch nur zum 1. April nach Ablauf des 40. oder 45. Betriebsjahres gegen Vergütung des Wertes, welchen zur Zeit des Erwerbes die Bahn mit Zubehör haben wird. Die Gemeinde Pankow ist verpflichtet, dieses ihr zustehende Erwerbsrecht jederzeit auf Verlangen un- entgeltlich an die Stadtgemeinde Berlin abzutreten. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Wegen 5 % Div.-Garantie der A.-G. Siemens & Halske s. oben Betriebsvertrag. Fast das gesamte A.-K. (M. 5 834 000) ging Anfang 1901 zum Kurse von 166 % in den Besitz der Stadt Berlin über, welche somit Eigen- tümerin der Linien geworden ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., vom Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Der A.-R. erhält ab 1./1. 1903 keine Tant. mehr. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Bahnanlagen 5 681 581, Grundstücke 266 806, Bahn- anlage Franz.-Buchholz 85 188, Neuer Wagenschuppen Treptow 104 133, Erweiterung Graetz- strasse 79 136, Bau Rosenthal 17 058, Rosenthal-Betriebs-Kto 10 206, Betriebs-Kto 355 748, Interims-Kto 11 214, Kaut. 17 000, Effekten 48 317, Versich. 14 631, Kassa 5102, Debit. 627 888. =―Passiva: A.-K. 6 000 000, Hypoth. 10 000, Avale 7000, Interims-Kto 14 673, R.-F. 169 909, Ern.-F. 401 562, Tilg.-F. 494 131, Kredit. 278 464, Gewinn 68 271. Sa. M. 7 444 013. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1020, Effekten-Kursverlust 759, z. Ern.-F. 295 254, 2. Tilg.-F. 59 483, Reingewinn 68 271. – Kredit: Vortrag 7705, Zs. 6752, Betriebs-Uberschuss 410 332. Sa. M. 424 790. 0 Kurs Ende 1899–1905: 131.40, 159.10, –, –, –, –, – %. Zugelassen M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 zur Subskription aufgelegt am 7./10. 1899 zu 132 %. Aktien notierten in Berlin, aber Kursnotierung ab 2./1. 1906 eingestellt. Dividenden: 1899: 5 % Bau-Zs. v. 1./7. bezw. 31./7.–31./12. 1899; 1900–1914: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 3½, 1 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Geh. Baurat Paul Gottheiner, Ober-Ing. Herm. Kanold, Magistratsrat H. Seifert. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Geh. Baurat, Stadtbaurat F. Krause, Stadtverordn. Leop. Jacobi, Stadtverordn. L. Rosenow, Stadtrat B. Alberti, Stadtrat Prof. Dr. Preuss, Stadtverordn. B. Bruns, Stadtrat Dr. Franz, Kämmerer Stadtrat Dr. Böss; Komm.-Rat Dyhrenfurth. Zahlstelle: Berlin: S. L. Landsberger. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen (Hochbahngesellschaft) in Berlin, W. 9, Köthenerstrasse 12. Gegründet: 13./4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897; eingetr. 8./7. 1897. Staatl. Konz. für die Hoch- u. Untergrundbahn Warschauer-Brücke –Zoolog. Garten v. 15./3. 1896 bezw. 5./11. 1897 auf 90 J. ab 5./11. 1897, also bis 1987. Bis zu diesem Termin ist auch die staatl. Genehm. für die übrigen in Betrieb befindl. Linien erteilt. Die Zustimm. der Gemeinden gilt auf die- selbe Dauer. Die staatl. Genehm. für die Flachbahn Warschauerbrücke bis zur Frankfurter Chaussee in Lichtenberg läuft bis 5./11, 1987, die städtische ebenso lange. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn innerhalb des Weichbildes von Berlin, der Stadt Schöneberg u. der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbes. durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 u. dem königl. Eisenbahnfiskus am 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschl. Verträge bezw. die ihr hierdurch, sowie durch die allerh. Kabinetsordres v. 22./5. 1893, 23./8. 1895 u. 4./12. 1899 verliehene Erlaubnis zur Anleg. u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn in Berlin u. Umgebung eingeräumt worden sind; ferner übernahm die Ges. von der Firma Siemens & Halske die auf die Vorbereit. des Eisenbahnunternehmens aufgewendete geistige Arbeit. Hierfür wurden derselben 1250 von der Ges. ausgestellte Genussscheine überlassen (siehe dieselben unten). Über den Bau der Linien u. die Entwickelung des Unternehmens siehe 9 ahrg. 1913/14 ds. Buches. Die Ges. besitzt u. betreibt zurzeit folgende vollspurige, zweigleisige Hoch- u. Unter- grundbahnlinien: I. die Hoch- u. Untergrundbahn vom Wilhelmplatz in Charlottenburg bis zum Potsdamer Platz in Berlin mit der Anschlusslinie vom Gleisdreieck nach der Warschauer Brücke (Stammlinie), Länge 12,6 km; II. die Untergrundbahn vom Bahnhof Bismarckstr. der