2104 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Landkreisen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen, Bochum und in einer Reihe anderer Gemeinden ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuch- tungszwecken eingeräumt. Die Stadt hat dieses Recht neuerdings abgelöst. gegenwärtig in Betrieb befindl. Bahnnetz (oberirdische Leitung) einschl. der von der Provinz Westfafen und dem Stadt- und Landkreise Bochum gepachteten Linie Bochum- Herne eine Länge von rot. 112 km und umfasst folg. Linien: 1) Bochum-Herne (6,8 km, Konc. bis 1927), 2) Bochum Wange (6,2 Kkm, Konc. bis 1929), 3) Bochum-Wattenscheid (6,2 km, Konc. bis 1929), 4) Bochum-Laer (4,5 km, Konc. bis 1931), 5) Laer-Witten (4 km, Konc. bis 1951), 6)/ Laer- Werne (5 Km, Konc. bis 1961), 7) Bochum-Weitmar (5 km, Konc. bis 1931), 8) Weitmar- Hattingen (7,3 km, Konc. bis 1951), 9) Linden-Dahlhausen (1,5 km, Konc. bis 1961), 10) Schalke Bahnhof-Wattenscheid (% kn, Kone bis 1929), 1) Gelsenkirchen-Wanne (5,6 km, Konc. bis 1929), 12) Gelsenkirchen-Steele-Spillenburg (10,4 km, Konc. bis 1929), 13) Steele-Königssteele (1 km, Konc. bis 1940), 14) Gelsenkirchen-Bismarck (3,5 km, Konc. bis 1929), 15) Bismarck-Buer-Horst (11,5 km, Konc. bis 1941). Bochum-Wiemelhausen (5,3 km), Spillenburg-Rellinghausen (2.57 km) u. Gelsenkirchen-Hessler (2,2 Kkm), Bahnhof Bochum Süd-Bahnhof Bochum Nord (1 km), Rechener Busch-Grumme (3,3 km), Gelsenkirchen H. B.- Flugplatz (2,4), Bochum-Eppendorf-Oberdahlhausen (5,6 km), Hessler-Horstermark (2,5 km), Altstadtlinien Bochum (1,2 km). Das Liniennetz beträgt jetzt 114 km, Gesamtgleislänge 146,18 km. Der Wagenpark besteht aus 196 Motor- u. 112 Anhängewagen. Kraftstationen in Bochum, Gelsenkirchen, Weitmar u. Buer. Fahrgelder-Einnahme 1903–1914: M. 1 776 830, 1 878 717, 1 999 747, 2 240 184, 2 536 012, 2 711 887, 2 683 439, 2 744 764, 2 970 580, 3 287 388, 3 783 469, 3 878 170. Personen-Beförder.: 11 279 913, 11 907 577, 12 629 399, 14 077 327, 16027 265, 17 235 733, 16 934 547, 17 481 108, 19 266 694, 21 714 985, 25 448 863, 25 415 168. Im Jahre 1914 Abschluss einer Betriebsgemeinschaft mit der Westfälischen Strassen- bahn-Ges. m. b. H. in Bochum. Diese Gemeinschaft sieht, unter Wahrung der Selbst- ständigkeit beider Unternehmungen, eine gemeinsame Betriebsführung vor. Verträge mit den Gemeinden: Der Ges. ist von dem Landkreise Bochum u. den beteiligten Gemeinden in demselben das Recht eingeräumt, den betr. Teil der Bahnlinien, welcher ein nicht unerhebl. Zwischenglied des Gesamtnetzes darstellt, nach Ablauf der Konc. auf weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bahn in Pacht zu nehmen. In den meisten Koncessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Koncessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konz. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der betr Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden (siehe auch unten). Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum und für eine kurze Strecke in der Stadt Gelsenkirchen ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linden- Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Ubernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Im Jahre 1911 sind Verhandlungen zur weiteren Ausräumung der noch bestehenden Heimfallrechte von Erfolg gewesen. Durch Vertrag mit der Stadt Bochum ist für das Gebiet von Gross-Bochum das Heimfallrecht jetzt ebenfalls endgültig beseitigt. Damit ist nunmehr auch für das Gebiet von Gross-Bochum das Hindernis weggefallen, dass der weiteren Verkehrsentwicklung für dieses Gebiet entgegen stand. Dementsprechend verstärkt die Ges. nunmehr auch im Bochumer Gebiet ihr Netz, dem Verkehrsbedürfnis folgend, teilweise durch Ausbau zweiter Gleise, teilweise durch Bau neuer rentabler Strecken. Ein vertragliches unentgeltliches Heimfallrecht besteht jetzt für das Netz nur noch für etwa 13 km Gleis. Auch zur Beseitigung dieser der zukünftigen Entwicklung hinderlichen Rechte sind Verhandlungen angebahnt. Mit dem Ablaufe des Jahres 1907 hat der bisher zwischen der Ges. u. der Siemens & Halske A.-G. bestehende Betriebs- u. Pachtvertrag (s. hierüber Jahrg. 1913/14 dieses Handbuches) durch gegenseitiges Übereinkommen sein Ende erreicht. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht 1899 um M. 5 000 000 begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle