2126 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. — ― des durchgehenden elektr. Betriebes erfolgte aur der erstgenannten Strecke am 31.5. 1910, auf der zweiten am 4./5. 1910. Der Güterverkehr wird mit Dampflokomotiven u. 1 Motor- güterwagen betrieben. Wagenpark: 2 Hagans'schen Tenderlokométiven von je 25 Tonnen Dienstgewicht, 18 zweiachsigen Motorwagen, 20 zweiachsigen Anhängewagen, 3 bedeckten Güterwagen, 4 offenen Güterwagen, 3 Bahnmeisterwagen u. 2 Turmwagen. Beförderte Personen 1910–1914; 1 295 432, 2 047 250, 2 144 529, 2 431 884, 2 385 922; Güter 1910–1914: 75 806, 77 319, 89 789, 95 369, 77 083 t. Konfessionen: Die Genehmig. der kgl. Regier. zu Wiesbaden ist für Heddernheim-Ober- ursel-Hohemark unterm 2./9. 1908, diejenige für Heddernheim-Homburg v. d. H. unterm 6./7. 1908 erteilt worden, während die hessische Konz.-Urkunde für letztere Linie v. 22./8. 1908 datiert. Die Konz.-Dauer für beide Linien erstreckt sich bis zum 20./1. 1998. Aus den Konz. u. hauptsächlichsten Verträgen ist als bemerkenswert hervorzuheben, dass die in Betracht kommenden Staatsregierungen Preussen u. Hessen und bezw. die Stadt Frank- furt a. M. berechtigt sind, die Bahnen nach Ablauf der Konz., event. auch vorher zu einem Preise zu übernehmen, welcher mindestens dem vollen Wert der Anlagen z. Z. des Erwerbs, bezw. einem aus dem Reingewinn einer gewissen Reihe von Jahren zu berechnenden Werte entspricht. Auch sind der Hessische Staat auf Grund u. nach Massgabe des von ihm ge- leisteten Zuschusses zum Bau der Bahn Heddernheim-Homburg u. der Bezirksverband des Reg.-Bezirks Wiesbaden für die Benützung der Bezirksstrasse am Reingewinn der Ges. über 4½ % des anteiligen Anlage-Kap. u. bezw. über 6 % Aktien-Div. beteiligt. Ausser mit dem Betrieb der obenerwähnten Bahnen befasst sich die Ges. auch mit der Erzeugung u. dem Vertrieb elektr. Energie. So wurde mit der Stadtgemeinde Oberursel ein Vertrag über die Stromversorgung dieser Gemeinde abgeschlossen, nach welchem der Ges. das ausschliessl. Recht zur Mitbenutzung städt. Strassen u. Wege u. zur Abgabe von elektr. Energie auf die Dauer von 30 Jahren zusteht. Nach Ablauf von 15 Jahren d. h. erstmalig am 25./7. 1925 steht der Stadtgemeinde das Recht zu, die zur Abgabe der elektr. Energie dienenden Einricht. u. Leitungsanlagen zu mindestens dem Buchwert zu erwerben. Die Ges. hat an die Stadtgemeinde eine Abgabe von 0,8 Pfg. für die Kilowattstunde ver- kauften Stromes zu bezahlen, mindestens aber jährlich M. 1000 vom 1.–5., M. 1500 vom 06.–10., M. 2500 vom 11.–15. u. M. 3000 vom 16.30. Betriebsjahre. Inzwischen sind mit folgenden Gemeinden Stromlieferungsverträge abgeschlossen worden; Anspach, Wehrheim, Obernhain, Wefterfeld, Rod a. Berg u. Hausen. Des Weiteren besteht mit der Stadtgemeinde Homburg v. d. H. ein Abkommen, wonach diese bei event. Übernahme der für die Herstell. u. den Vertrieb elektr. Energie dienenden Anlagen der Elektriz.-Werk A.-G. Homburg v. d. H. verpflichtet ist, den von der Lokalbahn an das genannte Werk abgegebenen Strom in dem Umfange, wie er im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Übernahme geliefert wurde, auf die Dauer von 25 Jahren zu näher vereinbarten Preisen von der Frankfurter Lokalbahn A.-G. weiter zu beziehen. Die Strassenbahn kann durch die Stadtgemeinde Homburg nicht übernommen werden. Das A.-K. der Elektrizitätswerk A.-G. Homburg v. d. H. im Betrag von M. 1 250 000 befindet sich vollständig im Besitz der Frankfurter Lokalbahn A.-G. (Div. 1906–1913: je 4 %.) Neuerdings bezieht die Frankfurter Lokalbahn A.-G. nicht nur den gesamten Strom- bedarf für die erwähnten Bahnbetriebe, sondern auch für das Elektrizitätswerk Homburg u. den ihr konzessionierten Überlandbezirk des Obertaunuskreises von den Main-Kraft- werken in Höchst. Die Zentrale des Elektrizitätswerks Homburg v. d. Höhe wurde hierbei stillgesetzt; sie dient bei event. Störungen oder Stromunterbrechungen den Main-Kraft- werken als Reserve. Das Stromversorgungsgebiet der Frankfurter Lokalbahn A.-G. umfasst zurzeit 8 Gemeinden mit 28 603 Einwohnern. Kapital: M. 3 500 000 in 3500 in Aktien à M. 1000. Urspr. M. 300 000, erhöht 1888 auf M. 350 000. Die G.-V. v. 15./11. 1900 bezw. 26./1. 1901 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 2 650 000 (auf M. 3 000 000) in 2650 Aktien à M. 1000 (mit Div.-Recht ab 1. 1. 1903), begeben zu 103 %. Die G.-V. v. 14./5. 1908 bezw. 24./4. 1909 beschlossen Erhöhung um M. 500 000, also auf M. 3 500000, in 500 neuen, ab 1./1. 1910 div.-ber. Aktien. Anleihe: M. 3 500 000 in 4½ % Schuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 16/5. 1911 rückzahlbar zu 103 %; Stücke: 500 Lit. A (Nr. 1–500) à M. 2000, 2000 Lit. B (Nr. 501–2500) à M. 1000, 1000 Lit. C (Nr. 2501–3500) à M. 500, lautend auf den Namen der Bank f. Handel u. Ind. in Darmstadt oder deren Order u. durch Blankogiro übertragbar. Zs. am 2./1. u. 1. 7. Tilg. lt. Plan ab 1917 binnen 53 Jahren durch jährl. Auslos. von mindestens M. 17 500 u. ersp. Zs. im März auf 1./7.; ab 1917 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Eine hypoth. Sicherheit wurde nicht bestellt, doch haftet die Ges. für die Zins- u. Kapitalrückzahl. mit ihrem gesamten bewegl. u. unbewegl. Vermögen und dessen Erträgnissen. Dieselbe hat sich verpflichtet, etwa zu kreierenden weiteren Oblig.-Anlehen keine besseren Rechte auf ihr derzeitiges Vermögen —– abgesehen von der Höhe des Zins- fusses — einzuräumen, als den Gläubigern der gegenwärtigen Anleihe. Aufgenommen zur Konsolidierung der für Bauausführungen in Anspruch genommenen Bankkredite und zur Durchführ. von Erweiter. u. Verbesserungen. Die gesamte Oblig.-Ausgabe darf nicht über die Höhe des jeweiligen A.K. hinausgehen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Zahlstellen in Darmstadt, Berlin u. Frankf. a. M.: Bank für Handel u. Ind.: Frankf. a. M.: Dresdner Bank. Kurs Ende 1911–1914: 100.50, 97.75, 96.50, 96.90* %. Eingef. in Frankf. A. M. am 4./9. 1911 zum ersten Kurs von 100.50 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 §..