oder eventuell dem verflossenen kürzeren Zeitraum auf die Genussscheine durchschnittlich entfallenen Gewinnanteils, mindestens aber mit M. 500 für jeden Genussschein einzulösen. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbjahr. Stimmrecht: Jede Aktie oder jeder Interimsschein = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., sodann bis zu 6 0% Div., vom verbleib. Betrage 7 % Tant. an A.-R., vom Rest 15 % an Genussscheine und zwar an einen jeden ooo dieses Gewinns, Überrest Super-Div. Dezw. nach G.-V.-B. zu Sonderrücklagen etc. Die event. vertragsm. Tant. an Vorst. und Beamte wird als Geschäftsunkosten verbucht. Bilanz am 30. Juni 1914: Aktiva: Telephonanlage Rio de Janeiro 5 508 302, Bankguth. in Berlin 770. – Passiva: A.-K. 5 000 000, R.-F. 78 511, Abschreib. Telephonanlage Rio de Janeiro 429 791, Rio de Janeiro Tramway, Light & Power Co., Toronto, Canada 770. Sa. M. 5 509 072. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. u. Steuern in Berlin M. 5532. – Kredit: Vergüt. der Rio de Janeiro Tramway, Light & Power Co., für Verwaltung M. 5532. Dividenden 1898/99–1913/14: Aktien: 4, 5, 75, 5, 5, 6, 7½, 0, 0, 0, 6, 0, 0, 0, 0,0 % Genussscheine 1904/05: Zus. M. 24 345. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Carl Bergmann. Aufsichtsrat: Vors. Eisenbahnpräs. William Mackenzie, Edw. R. Wood (Vizepräsident der Central Canada Loan & Savings Comp.), Rechtsanw. Zebulun A. Lash, Walter Gow, D. B. Hanna, Toronto (Canada). Deutsch-Ueberseeische Elektricitäts-Ges. in Berlin, W. 8., Mauerstrasse 34, Zweigniederlassungen in Buenos Aires u. Santiago de Chile. Gegründet: 4./1. 1898 mit Nachtrag v. 16./2. 1898; eingetr. 17./2. 1898. Zweck: Gegenstand des hauptsächlich in Amerika zu betreibenden Unternehmens ist der Bau und Betrieb elektrischer Anlagen aller Art, sowie der Erwerb und die Finanzierung von Unternehmungen auf dem Gebiete der angewandten Elektricität, insbesondere der Be- leuchtung u. des Transportwesens. Die Ges. befasst sich in erster Linie mit der Erzeugung u. dem Betrieb elektr. Energie in der ca. 1 400 000 Einwohner zählenden Stadt Buenos Aires und deren Vororten. Der Betrieb der Ges. erfolgt auf Grund eines mit der Stadtverwalt. von Buenos Aires abgeschlossenen Vertrags, der die definitive Genehmigung der Comision Municipal am 3./12. 1907 gefunden hat u. am 17./6. 1908 in eine öffentl. Urkunde verwandelt worden ist. Die wesentl. Bestimmungen sind die folgenden: Der Ges. wird das Recht ein- geräumt, zur Erzeug., Verteilung u. zum Verkauf elektr. Energie alle Strassen, Plätze u. Brücken im ges. Stadtgebiet in Buenos Aires zu benutzen. Diese Konzession wird auf 50 Jahre, d. i. bis zum 31. Dez. 1957 erteilt. An diesem Tage gehen die am 31./12. 1907 vorhandenen Gebäude u. Grundstücke, die maschin. Anlagen, das ges. Kabelnetz, die Unterstationen, sowie die sonst. im Betriebe befindl. Einrichtungen, soweit sie zur Versorg. des Stadtgebietes dienen, ohne jede Entschädigung in das Eigentum der Stadtverwaltung über. Die Ges. ist verpflichtet, Erweiterungen dem Konsumbedürfnis entsprechend vorzunehmen; solche Erweiterungen u. Ausdehnungen, sowie deren Kostenanschläge unterliegen der vorher. Genehmigung der Bürger- meisterei. Bei Ablauf der Konz. hat die Stadtverwaltung für diese Erweiterungen den Betrag der Kostenanschläge abzügl. 2 % für jedes Jahr, welches nach Beendigung des betreffenden Baues bis zum Ablauf der Konzessionsfrist verstrichen ist, zu zahlen. Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Zentralen, welcehe etwa ausserhalb des Stadtgebietes errichtet werden, insofern u. insoweit, als diese Zentralen zur Abgabe von Strom nach dem Stadtgebiete von Buenos Aires dienen. Die Ges. hat laut Vertrag einen ausreichenden Ern.-F. zu bilden, um die notwendigen Erneuer. u. Reparat. auszuführen, sowie alle Anlagen in tadellosem Zustande zu erhalten. Diesem Fonds, der bei der Argentin. Nationalbank für gemeinschaftl. Rechnung der Stadtverwaltung u. der Ges. hinterlegt wird, sind bis auf weiteres 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes zuzuführen. Bei Ablauf der Konz. geht ein etwa dann noch vorhandener Saldo aus diesem Fonds gleichfalls an die Stadtverwaltung über. Die Ges. hat als einzige städt. Abgabe 6 % der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes, mit Ausnahme der Eingänge aus Stromlieferung u. Bedienung der öffentl. Beleuchtung, an die Stadtverwaltung abzuführen. Die Konz. ist keine ausschliessliche. Die Ges. ist jedoch berechtigt, falls in Zukunft eine oder mehrere Konz. für die Erzeugung u. den Verkauf elektr. Energie zu günstigeren Bedingungen seitens der Stadtverwaltung erteilt werden sollten, die Bedingungen solcher neuen Konz. auch für sich in Anspruch zu nehmen. Im Laufe des Jahres 1912 ist seitens der Munizipalität der Compania Italo-Argentina de Electricidad eine der Konzession der Deutsch-Uberseeischen Elektricitäts-Ges. ähnliche Konzession erteilt worden; eine weitere Konzession hat die Compania Tranvias Lacroze de Buenos Aires Limitada bei der Munizgipalität beantragt. Dem Betrieb der Ges. dienen: 1. Die auf einem in der Calle Paraguay belegenen Grundstück von 4850 qam erbaute Zentralstation für Gleichstrom mit einer Masch.-Leistung von 4800 KW. 2. Die auf einem Paseo de Julio, Ecke Calle Montevideo belegenen Grundstück von 4670 qm erbaute Zentralstation für Drehstrom mit einer Masch.-Leistung von 4400 KW. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1915/1916. I. 139 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2209 3