* Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. .. Dividenden 1901–1914: 5, 6, 6, 6. 12, 18, 25, 20, 20, 20, 20, 20, 10, 5 %. Cp.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Max Körting, Reg.-Baumeister Rich. Fretzdorff, Bernh. Pfestroff, Dr. jur. M. E. Zimmermann. Aufsichtsrat: Vors. Wilh. Mathiesen, Leutzsch; Ing. Rob. Böker, Baumeister Jul. Korna gel, Leipzig. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Leipzig: A. Lieberoth. Elektrizitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Erricht., Betrieb u. Veräusser. elektrischer u. sonst. industrieller An- lagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Konzession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer àm 14./8. 1899 in Betrieb genommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konc. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Länge der 3 Strassen- bahnlinien 10,072 km. Frequenz 1905–1914: 852 753, 907 014, 949 473, 961 808, 1 005 983, 1 085 577, 1 168 730, 1 217 907, 1 465 313, 1 434 604 Personen; Fahreinnahmen: M. 82 082, 87 249, 91 539, 92 940, 97 329, 105 562, 113 635, 118 309, 142 611, 139 578. Angeschlossen waren Ende 1914 37 130 Glüh- u. 5900 Bogenlampen, 32 320 Motore, sowie 2780 Diverse. (Die Stromwerte der Bogenlampen, Motoren, Diverse sind in Glühlampen zu 50 Watt angegeben.) Gesamterzeug. der Kraftstation 1914: 2 462 800 Kwst.; nutzbar ab- gegeben wurden 583 435 Kwst. für- Licht u. 601 061 Kwst. für Kraft; eigener Verbrauch 44 272 Kwst. Zugänge auf Anlage-Kti 1909–1914: ca. M. 170 000, ca. 95 000, ca. 160 000, ca. 50 000, ca. 278 000, ca. 74 000. Im J. 1913 übernahm die Ges. auf Grund eines Bau.- u. Pachtvertrages die Elektrizitäts- versorg. des Landkreises Liegnitz; auch mit den Kreisen Steinau u. Wohlau sind inzwischen Bau- u. Pachtverträge auf gleicher Basis abgeschlossen worden. Um dem Bedarf an elektr. Energje genügen zu können, baute die Ges. ein neues Drehstrom-Kraftwerk in Liegnitz. Die Überlandzentrale wurde für Rechnung des Landkreises Liegnitz erbaut u. durch die Elektrizitätswerke für den Betrieb auf 25 Jahre unter Garantie der Verzinsung u. Amort. des investierten Kapitals zu 4 bezw. 1½ % gepachtet. Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtete und 1901–1906 je 4 % erhob; 1907–1912 wurden dann 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn u. des Licht- u. Kraftwerkes an die Stadt entrichtet; seit 1./1.1913 sind von der Bruttoeinnahme 10 %, aber mind. M. 20 000 zu entrichten. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33 0% (Statt 20 0%) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. 3 Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht. für'das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1,05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und ętwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen.