= Telegraphen-Gesellschaften. 2299 24./4. 1902 die nachstehenden neuen Vereinbarungen getroffen worden: Die Konz. des Deutschen Reiches wird bis 31./12. 1944 verlängert. Das Reich kann die Nachtrags-Konz. für erloschen erklären, wenn die Haupt-Konz. erlischt oder wenn sich das 2. Kabel länger als ein Jahr ununterbrochen in nicht betriebsfähigem Zustande befindet, es sei denn, dass die Ges. für die Störung keine Schuld träfe. Wird die Nachtrags-Konz. aus einem der aufgeführten Gründe für erloschen erklärt, so verfalhen die Kaut., soweit sie noch nicht zurückgezahlt sind, ganz oder teilweise zu gunsten des Reiches. – Der neue Kabelbetriebsvertrag v. 25./26./4. 1902 enthält von den nachstehend erwähnten Terminen ab folgende Vereinbarungen: Für Benutzung der beiden Kabel zahlt das Reich der Ges. nach Fertigstell. der Strecke zwischen Borkum u. den Azoren ab 1./1. 1904 bis 31./12. 1904 eine feste Vergütung von M. 750 000; ab 1./1. 1905 bis Ende 1944 eine feste Vergüt. von jährl. M. 1 710 000. Von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Teilstrecke zwischen Borkum und den-Azoren betriebsfähig hergestellt ist, erhält das Reich für jedes im Verkehr zwischen Deutschland und dessen Hinterländern einerseits und Nordamerika und dessen Hinterländern ander- seits beförderte vollbezahlte Wort einen Gebührenanteil von 16 Pfg. von der Kabelrate. Die nach Abzug dieses Anteils verbleibende Einnahme aus den ersten vollbezahlten 3 750 000 Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) fliesst der Ges. zu, welche hieraus die sonstigen Abgaben zu decken hat. Von der Einnahme aus dem diese Wortzahl über- steigenden, vollbezahlten Verkehr erhält das Reich ausser dem Anteil von 16 Pfg. noch einen weiteren Anteil von 50 Pfg. für das Wort, bis die Zahl von 7 170 000 vollbezahlten Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) erreicht ist; darüber hinaus kommt der be- sondere Anteil des Reiches von 50 Pfg. wieder in Wegfall. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, so findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die. Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. DerKabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902 zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes übertragen worden. Die Kosten für die betriebsmässige Liefer. u. Verleg. einschl. der Lotungen, beliefen sich auf M. 20 084 000. – Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Das Kabel hat eine Gesamtlänge von 7913 km = 4266 Seemeilen. Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mittel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Für die Herstell. weiterer überseeischer Kabel wurde in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabelwerke A.-G. am 29./5. 1899 eine Ges. mit M. 6 000 000 Kap. gegründet, wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 übernommen hat. Die Nordd. Seekabelwerke haben 1900 mit der Fabrikat. von Kabeln begonnen (Div. 1904–1914: 8, 15, 5, 0, 4, 10, 10, 10, 10, 5, 4 %) u. auch das 2. Kabel nach New York verlegt. Infolge der Durchschneidung einiger Kabelstrecken bei Kriegsbeginn 1914 ruht der Tele- grammverkehr auf diesen Strecken u. kann wohl vor Beendigung des Krieges nicht wieder aufgenommen werden. Die Ges. hat ausser den Gebühren für Telegrammverkehr noch andere Einnahmequellen, welche durch die Kriegslage nicht oder nur wenig berührt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Abmachungen der Ges. mit der Deutschen Reichspostverwaltung ist jedoch damit zu rechnen, dass auch in Zukunft von der Ges. annehmbare Dividenden verteilt werden können, und zwar würden sie sich auf der un- gefähren Höhe der Div. für 1914 (also 6½ %) halten. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A– zu je 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 ein- gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien Du. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie F u. G6), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien à M. 1000 ausgegeben, den bisher. Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt u. seit 1./9. 1904 voll eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit z. Z. M. 24 000 000, voll eingezahlt. Die Aktien Serie Fnahmen an der Div. für 1904 bis 4 % für 7½ Mon., darüber hinaus voll teil, ab 1905 sind sie mit den übrigen Aktien ganz gleichberechtigt. Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000 000 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von ¹2 der bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, aufgenommen zur Legung des 2. Deutsch-Atlantischen Kabels (s. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) à M. 1000,