2342 Verschiedene Gesellschaften und Nachträge. Akt.-Ges. Mecklenburgische Kali-Salzwerke J essenitz in Bergwerk Jessenitz, Mecklenburg. Gegründet: 7./5. 1888; eingetr. 21./6. 1888. Zweck: Betrieb von Bergbau, insbes. auf Kali und Steinsalz im Bergwerk Jessenitz; Betrieb, Errichtung u. Erwerbung von dazu erforderl. Fabriken und Anlagen zur Herstellung und Verwertung der selbstgewonnenen oder erworbenen Mineralien und Fabrikate. Die Werke übernahmen sämtl. Rechte der früheren Schachtbau-Ges. Jessenitz, insbes. das der- selben lt. Vertrag v. 6./1. 1886 vom Gutsbes. Ch. Bessler übertragene Recht auf Ausbeutung des auf dem Gute Jessenitz befindl. Lagers von Steinsalz und anderen Salzen, sowie der Nebenprodukte; die durch ihre Mitgliedschaft an der Schutzbohr-Ges. erworbenen Anteile an Mutungen u. Beleihungen. Der Grundbesitz der Ges. beträgt insges. 121 ha 94a 04qm; er besteht aus der Erbpachtstelle Bergwerk Jessenitz (64 ha 55 a 83 qm gross) u. der Erbpachtstelle Trebs (29 ha 39 a 21 qm gross, 1902 zur Anlage einer Arb.-Kolonie erworben), welche erstere von dem Rittergute Jessenitz abgezweigt ist sowie aus einem Grundst. in Malliss (27,99 ha gross). Die Bergbau-Ber., welche zeitl. nicht begrenzt und durch Einschränkung oder Ab- gaben nicht belastet ist, umfasst das gesamte Areal des Rittergutes Jessenitz (einschl. der Erbpachtstelle Bergwerk Jessenitz) von rund 1000 ha; sie ist, da das mecklenburg. Recht ein selbständiges Bergwerkseigentum nicht kennt, als Grunddienstbarkeit (Servitut) im Grund- buche des Rittergutes Jessenitz zugunsten des jeweiligen Nutzeigentümers der Erbpacht- Stelle Bergwerk Jessenitz eingetragen und gewährt das ausschliessl. Recht, auf dem gesamten Gebiete dieses Gutes Steinsalz nebst den mit demselben zus. vorkommenden Salzen, nament- lich den Kali-, Magnesia- und Borsalzen, aufzusuchen und zu gewinnen, sonach an jedem von dem Nutzeigentümer des herrschenden Grundstücks bestimmten Orte des Gutes Jessenitz 3 oberirdisch Schürfplätze und Bergwerksanlagen sowie die geeigneten Zugänge zu solchen Anlagen einzurichten, ohne durch die dadurch bedingte Inanspruchnahme des oberirdischen Terrains zur Entschädigung an den Eigentümer des Gutes Jessenitz verpflichtet zu sein, undd, gleichfalls ohne Entschädigung, unter dem ganzen Gebiete des Gutes Jessenitz unter- irdisch Bergwerksarbeiten nach freier Bestimmung vorzunehmen. Vor der Wassereinbruch- Katastrophe Ende Juni 1912 war in Betrieb ein Hauptschacht von 600 m Tiefe; diesem schloss sich ein Hilfsschacht an, der die Lagerstätte um weitere 200 m bis zu 800 m Tiefe aufschloss; soweit aufgeschlossen, zeigte das Lager überall die gleiche, ungestörte Beschaffenheit der Kalisalze. Der durch den Schacht und die unterirdischen Grubenbaue zum Abbau bereitgestellte Teil der Lagerstätte enthielt nach bergmännischer Berechnung etwa 250 000 000 Ztr. Kalisalze. Die Ges. besitzt eine Chlorkalium- u. Sulfatfabrik mit einer Leistungsfähigkeit von tägl. 1000 Ctr. Chlorkalium u. Nebenprodukten und eine grosse Bitter- Galzfabrik sowie Chlormagnesiumfabrik, sowie eine Salzmühle, welche tägl. 10 000 Ctr. Rohsalz vermahlen kann. Die Ges. ist mit 27 Kuxen an dem Kaliwerke „Gew. Asse“ in Braunschweig beteiligt. Für den Absatz der Produkte gehörte Jessenitz dem Kali-Syndikat an; Beteilig.-Ziffer für 1912: 10.10 Tausendstel. Absatz 1910–1912: 64 050, 60 628, 33 848 dz Reinkali in Fabrikaten; 34 141, 17 377, 10 003 dz Reinkali in Rohsalzen. Infolge des oben erwähnten vollständigen Ersaufens des Jessenitz Schachtes am 24./25. Juni 1912 wurde die Quote der Ges. vom Syndikat per 1./9. 1912 als erloschen erklärt. Durch das Er- löschen der Quote bezw. durch den Wassereinbruch waren folg. Werte verloren: Bergwerk Jessenitz M. 1 670 000, Schachttiefbau M. 2006552. Ferner sind die für Tiefbohrungen etc. aufgewandten Beträge von M. 119 376 als Verlust zu buchen, zus. also M. 3 795 928, welcher Betrag durch den Gewinn-Überschuss aus 1912 M. 426 390, ferner durch die vorhandenen Res. M. 520 023 u. endlich durch den Gewinnvortrag aus 1911 in Höhe von 102 204 mit zus. M. 1 058 618 auf M. 2 737 309 verringert wurde; 1913 stieg die Unterbilanz auf M. 3 007 459. Um die Obligationäre von M. 2 190 000 zu befriedigen, sind an sofort realisierbaren Aktiven vorhanden M. 1 500 000, so dass noch M. 690 000 durch die Verwert. der Anlageaktiven gedeckt werden müssten. Die Verwalt. ist bestrebt, unter Vermeid. einer sofortigen Liquidation die Anlageaktiven möglichst vorteilhaft zu verwerten. Die G.-V. v. 21./1. 1913 setzte speziell eine Prüfungskommission ein, welche über Verwertung der Ges. beraten sollte. Die Gew. Friedrich Franz hat gegen die Ges. Jessenitz eine Schadensersatzklage auf M. 135 000 angestrengt, der ihr durch Wassereinbruch entstanden sei. Die Ges. hat jedoch eine Widerklage in Höhe von M. 20 000 eingereicht. Dieser Rechtsstreit wurde 1913 durch einen Vergleich beendet, wobei Jessenitz M. 70 000 zahlte. Die Verwalt. bat dann im Jun 1913 in Gemeinschaft mit obengenannter Kommission mit einem Konsort. ein Abkommen dahin getroffen, dass die Kaliwerke Jessenitz die sämtl. Kuxe der Gew. Beberstedt erwerben sollten. Die G.-V. v. 5./7. 1913 sollte über die Annahme des Projektes beschliessen, doch zog die Gew. Beberstedt kurz vor der Gen.-Vers. von Jessenitz den Verkaufs-Antrag zurück. Die G.-V. v. 2./3. 1914 beschloss dann einen Zusammenschluss mit der Gew. Wendland in Lüneburg. Seitens eines Konsort. sind der Ges. Jessenitz minde- Stens 667 Kuxe dieser Gew. angeboten u. zwar je ein Kux gegen je 2 Jessenitz-Aktien, unter der Bedingung, dass in den Händen der alten Jessenitz-Aktionäre nicht mehr als M. 500 000 Aktien, jedoch nur mit Div.-Ber. ab 1./1. 1918, verbleiben dürfen, dass ferner der Gew. Wend- land ein mit 5 % verzinsliches, am 31./12. 1914 rückzahlbares Darlehn bis zu M. 1 000 000 gewährt wird. Das Darlehn soll sichergestellt werden durch eine hinter einer Hypothek von