Gleichviel jedoch, ob die kameralistische Buchführung beibe- halten wird oder nicht, erblicken wir die zu lösende Aufgabe in der Hauptsache darin, daß Buchhaltung und Rechnungswesen einer soharfen Kritik durch Revisionen geschäfts- kundiger Kaufleute unterworfen wird, deren Blick und Denken an dem Prinzip des „Soll und Haben- geschult und ge- schärft ist. Im Verlaufe dieser Prüfungen, mit denen wir erforder- ichenfalls teohnische sachverständige Beratun- gen verbinden, ziehen wir, sofern an dem kameralistischen System festgehalten ist, aus dem nach unseren Anleitungen gegliederten Buchungsstoffe Bilanzen und Ertragsberechnungen. Hierdurch wird das wesentliche wirtschaftliche Ziel erreicht uncl die Gefahr vermieden, durch Aufgabe eines altgewohnten Systems in eine Verwirrung der Zustände zu geraten. Alle Maßnahmen zur Wahrung peinlichster Dis- kretio n sind in sorgfältigster Weise getroffen. Die Beamten sind vertraglich auf strengste Verschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere gelangen Mitteilungen über die Ergebnisse von uns ausgeführter Revisionen ausschließlich an den Auftraggeber. er alle weiteren Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten, wird Auskunft gern erteilt. 1