Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 191 %% ...... M. 1 445 077.87 gegen M. 2 016 330.15 in 1913/14 hierzu vom Reingewinne 1914/15 „ 419 591.95 „ „1 095521.87 „ 1913/14 zus. M. 1 864 669.82 gegen M. 3 111 852.02 in 1913/14 sodass einschl. der Steuern u. sonst. Ab- gaben in Höhe von .%% „ 263 681.33 „ 1913/14 die Gesamtabgaben an den Hamburg. Staat M. 2 035 768.76 gegen M. 3 375 533.35 in 1913/14 Deträgt. Statistik: An die Hamburg. Electricitäts-Werke waren ausser den im Strassenbahn- betriebe u. im eigenen Betriebe benützten Motoren u. Lampen angeschlossen: Glühlampen Bogenlampen Motore Anschlusswert KW. 30 Am 30. Juni 1906: 355 671 901 5 161 32 317 „ 9. 1907 414 985 9 6 145 38 167 „ ..... 478 964 8632 7302 44 486 %%.... 540 901 8912 8501 51 256 „„„ 9 610 837 9355 9722 58 164 „ % 689 113 9827 11 046 66 341 „% 768 591 9654 12 219 73 648 „ 0% ... 868 839 9632 13 366 72 377 „........ 997 160 9231 14 663 82 557 30 1915: 2 7 83 622 70 7 Der Berechnung des Anschlusswertes wurde vom 30./6. 1913 ab für Glühlampen bis zu 50 Normalkerzen nur ein Stromverbrauch von 35 Watt gegen früher 50 Watt zu Grunde gelegt, um der Einführung der Metallfadenlampen Rechnung zu tragen. Die Anzahl der Stromabnehmer, die sich im Geschäftsj. 1913/14 auf 37 335 belief, stieg im Jahre 1914/15 auf 39 123; die Hausanschlüsse stiegen von 13 618 auf 14 064. Der Anschluss- wert der Glühlampen, Bogenlampen, Motoren usw. bei den Stromabnehmern, mit Ausnahme der Strassenbahnen u. der eigenen Licht- u. Motoren-Anlagen, belief sich am Ende des Geschäftsj. 1912/13 auf 72 377 K W., derjenige der Strassenbahnen auf 25 730 K W. u. der eig. Anlagen auf 924 K W., so dass der Gesamtanschlusswert 99 031 KW. betrug. Demgegen- über war am 30./6. 1914 der Anschlusswert an Glühlampen, Bogenlampen, Motoren etc. 82 557 K W., derjenige der Strassenbahnen 25 785 K W. u. der eig. Anlagen 1065 K W., so dass der Gesamtanschlusswert sich auf 109 407 K W. belief. Der Anschlusswert betrug am Ende des Geschäftsj. 1914/15: Glühlampen 36911 KW., Bogenlampen 3441 K W., Motoren 33 011 KW., sonst. Apparate 8584 K W., Licht u. Kraft für: Grossabnehmer 7487 K W., Strassenbahnen 25 785 K W., eigene Anlagen 1069 KW., insgesamt 116 288 KW., entsprechend einer Zunahme von 6,3 % gegen 1913/14. Die Stromabgabe fiel von 45 146 794 KWSt. im Jahre 1913/14 auf 43 453 644 KWSt. im Jahre 1914/15. Das Hamburgische Kabelnetz umfasste Ende 1912/13–1914/15: 3156, 3375, 3502 km. In- folge Materialmangels war es der Ges. 1914/15 nicht möglich, die ihr nach dem neuen Ver- trage mit dem Hamburg. Staate zugeschriebenen Vororte, Walddörfer, Vierlanden u. Marsch- lande mit elektr. Stromzuführungsleitungen im Anschluss an ihr Kabelnetz auszubauen. Kapital: M. 44 000 000 in 44 000 St.-Aktien u. 22 000 Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, Erhöh. lt. G.-V. v. 10./12. 1895 um M. 2 000 000 zu pari; ferner Erhöh. It. G.-V. v. 3./12. 1897 um M. 3 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 122.50 %, angeboten den Aktio- nären zu 125 %. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 10./11. 1899 um M. 4 000000, übernommen von einem Konsort. zu 111 %, angeboten 3666 Stück den Aktionären zu 113 %. Die G.-V. v. 17./9. 1903 beschloss zur Deckung von Betriebserweiter. das A.-K. um fernere M. 3 000 000 zu erhöhen, über- nommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den Aktionären zu 115 %. Die sonst. Em.- Kosten einschl. derer der Einführung der neuen Aktien an der Börse hat das Konsort. getragen. Agio mit M. 300 000 in den R.-F. Nochmals erhöht behufs umfangreicher Erweiterungen u. Neubauten lt. G.-V. v. 8./10. 1908 um M. 4 000 000 (also auf M. 22 000 000) in 4000 Aktien, übernommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den alten Aktionären 9: 2 zu 115 %. Diese neuen Aktien sind ab 1./7. 1909 div.-ber.; sie erhielten vom Tage der Einzahl. bis 30./6. 1909 4 % Zs. Agio mit M. 400 000 in R.-F. Die a. o. G.-V. v. 4./7. 1915 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 22 000 000 in 22 000 Vorz.- Aktien à M. 1000, auf Namen lautend, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1915, übernommen von dem Hamburg. Staat zu 110 %, vorerst 25 % eingezahlt. Die Emiss.-Kosten trug der Hamburg. Staat. Die Übertrag. der Vorz.-Aktien ist an die Zustimmung des A.-R. gebunden. Die Vorz.-Aktien geniessen 5 % Vorz.-Div. (Näheres hierüber siehe bei Gewinn-Verteilung.) Im Falle der Auflös. der Ges. fällt der Teil des R.-F., der in Gemässheit des Nachtrags- vertrages v. 15./7. 1914 in Gestalt einer Schuldbuchforder. an den Hamburger Staat angelegt ist, insoweit an den Staat zurück, als er nicht von Gläubigern in Anspruch genommen ist; der Staat erhält ferner in Gemässheit der mit ihm abgeschlossenen Verträge die Anlagen der Ges. unter den sich aus den Verträgen ergebenden Bedingungen. Die Inhaber der St.-Aktien erhalten, wenn auf Grund der Beendigung des Vertrages mit dem Staate im J. 1938 oder auf Grund staatlicher Kündigung auf einen nach dem 1./7. 1923 liegenden Zeit- punkt die Auflös. der Ges. erfolgt, aus dem Ges.-Vermögen einschliesslich des Abschreib.-F. soviel, wie erforderlich ist, damit auf die Aktien 140 % des Nennwertes ausgekehrt werden können. Für die Einlös. der St.-Aktien zu 140 % übernimmt der Staat die Gewähr. Für