Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 295 dieser Transaktion wurde mit M. 445 000 zur Herabsetzung der Unterbilanz bis auf M. 86 610 verwendet. Das Jahr 1911 wies nach Abschreib. von M. 72 775, von denen M. 35 046 direkt vom Baugewinn abgesetzt sind, einen Gewinn von M. 92 275 auf. Dieser Gewinn wurde zur Deckung des noch verbliebenen Restes von M. 86 610 (siehe oben) ver- wendet u. M. 5664 als Gewinn für 1912 vorgetragen. Das A.-K. ist verloren. Dividenden: 1906: 8 % p. r. t.; 1907: 7 %. 1908–1915: 0 %. Direktion: Reg.-Baumeister a. D. Friedr. Bergbauer. Anfsichtsrat: Vors. Bankier Jul. Hirschler, David Gutmann, Berlin. 0 * Ö0― 7 Steglitzer Hypotheken- und Grundstücks-Akt.-Ges. in Berlin-Steglitz (Büro in Berlin W. 8, Französische Str. 17). Gegründet: 2. bezw. 16./1. 1912; eingetr. 18./1. 1912. Gründer s. Jahrg. 1914/15. Zweck: Erwerb u. Verwertung von Hypoth. u. Grundstücken, insbesondere in Steglitz. Die Ges. ist berechtigt, alle Geschäfte zu machen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung u. Förderung der Zwecke der Ges. angemessen erscheinen. Kapital: M. 200 000 in 200 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Hypotheken: M. 1 831 309. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Kassa 1963, Disconto-Ges. 95, Postscheckkto 277, Debit. 1 453 557, Hauskto 1 537 308, Niessbrauchkto 186 743, Hypoth.-Forder. 270 135, Debit. 870, Kontoreinricht. 1500. – Passiva: A.-K. 200 000, Kredit. 1 831 309, Kaut. 150, Hypoth. 1 420 991. Sa. M. 3 452 451. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 13 101, Abschreib. 228. – Kredit: Hausertrag 3633, Zs. 9696. Sa. M. 13329. 0 Dividenden 1912–1914: 0, 0, 0 %. Direktion: Hans Nowak, B.-Lichterfelde. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanw. Franz Landsberg, B.-Nikolassee; Gust. Mankiewitz, Charlottenburg; Dr. Ludw. Lippmann, B.-Schöneberg. Tempelhofer Feld Akt.-Ges. für Grundstücksverwertung in Berlin-Tempelhof u. Zweigniederlassung in Berlin, Charlottenstr. 60. Gegründet: 26./10. mit And. v. 26./10. u. 30./11. 1910; eingetr. 1./12. 1910 in Berlin-Mitte. Gründer: Deutsche Bank, Berlin; Dresdner Bank, Dresden-Berlin; Landgemeinde Tempelhof bei Berlin; Bank f. Handel u. Industrie Darmstadt-Berlin; Dir. F. Hartmann, Berlin. Diese Gründer haben alle durch die Errichtung der Ges., die Eintragung in das Handels- register u. die Ausgabe der Aktien entstehenden Stempel u. Kosten zu zahlen. Doch hat es die Ges. übernommen, an die Deutsche Bank, die von ihr im Interesse der Ges. als deren Geschäftsführerin aufgewandten Auslagen u. Kosten, nebst Zinsen in Höhe von M. 1 120 034 zu erstatten. In dieser Summe sind insbes. die Auslagen für die Verstempelung des zwischen der Gemeinde Tempelhof u. dem Reichs-(Wilitär-)Fiskus abgeschlossenen Vertrages vom 31./8. 1910 in Höhe von M. 863 336 sowie eine an die Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Ver- trages vom 8.//9. 1910 geleistete Zahlung in Höhe von M. 250 000 enthalten. Zweck: Übernahme der Rechte u. Pflichten aus einem von der Deutschen Bank in Er- wartung der Errichtung der Ges. für diese mit der Gemeinde Tempelhof getroffenen Ab- kommen (Verwertungsvertrag). Hiernach überträgt die Gemeinde der Deutschen Bank die ausschliessliche Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärffiskus vom 31./8. 1910 (Kaufvertrag) käuflich erworbenen, den westlichen Teil des Tempelhofer Feldes darstellenden Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandes u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen. aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Durch Kaufvyertrag v. 31./8. 1910 erwarb die Gemeinde Tempelhof vom Reichs-(Wilitär-) Fiskus den westlich von der Tempelhofer Chaussee ir den Gemarkungen Tempelhof und Schöneberg belegenen Teil des Tempelhofer Feldes. Der Kaufpreis wurde auf M. 72 000 000, zahlbar in 20 jährl. zinsfreien Raten, festgesetzt; nämlich: mit M. 2 500 000 am 1./4. 1911 1 000 000 1./5. 1912, 2 000 000 1./5. 1913, 4 000 000 1./5. 1914, 4 500 000 1./5. 1915, 5 000 006 1./5. 1916, 5 000 000 1./5. 1917, 4 000 000 1./5. 1918, 4 000 000 1./5. 1919, 5 000 000 1./5. 1920, 4 000 000 1./5. 1921, 4 000 000 1./5. 1922, 4 000 000 1./5. 1923, 3 500 000 1./5. 1924, 3 000 000 1./5. 1925, 3 000 000 1./5. 1926, 3 000 000 1./5. 1927, 3 000 000 1./5. 1928, 3 000 000 1.5. 1929, 4 500 000 1./5. 1930, zus. M. 72 000 000. Im Falle eines Krieges wird die Zahlung der noch ausstcehenden Kaufgeldraten vom Tage des deutschen Mobilmachungsbefehls bis zum 1.65. 3