* Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 415 allein für sich eine Beteilig. an der Rhein- u. See-Schiffahrts-Ges. in Cöln u. der Mannheimer Dampfschleppschiffahrts- Ges. in Mannheim gesichert. Von letzteren beiden Ges. besitzt der preussische Bergfiskus die Mehrheit. Gewerkschaft Tremonia zu Dortmund. Ende 1910 erwarb Deutsch-Lux. nahezu sämtliche Kuxe (995 ¾10 o00) dieser Gew., mit M. 4 485 898 zu Buch stehend. Die Berechtsame der Zeche umfasst 4 Geviertfelder = 5 921 000 qm. Es sind 3 Schächte vor- handen, davon der eine der Hauptförderschacht, während der andere hauptsächl. zum Berge- versatz dient, der dritte Schacht dient als Wetterschacht. Die Schachtanlage besitzt eine Separation, Wäsche u. Kokerei. Die Tages- u. Schachtanlagen sind seit 1911 vollständig um- gebaut. Ferner vorhanden 95 Regenerativ-Koksöfen mit Einricht. zur Gewinnung der Neben- produkte u. 1 Benzolfabrik. Interessengemeinschaft mit der Sociéte Anonyme des Hauts-Four- nmeaux et Aciéries de Rumelange-St. Ingbert in Rümelingen u. St. Ingbert. Die G.-V. v. 24./6. 1911 genehmigte den diesbezügl. Vertrag, gültig ab 1./7. 1911 auf 30 Jahre auf folgender Grundlage: Die beiden Werke arbeiten zus. unter Aufrechterhalt. ihrer Selbst- ständigkeit; jedes bleibt Eigentümer seines Vermögens. Der Verkauf von Eisenerz-Konz. oder Erzbergwerken oder von ganzen Werksanlagen, die für den Betrieb notwendig sind oder einen wesentlichen Bestandteil desselben ausmachen, bedarf des Einverständnisses von Rümelingen. Kohlenzechen oder Anteile daran können für Rechnung von Rümelingen ohne Einverständnis des V.-R. von Rümelingen nicht erworben werden. Die notwendigen Gelder werden Rümelingen von Deutsch-Lux. vorgeschossen. Ohne Zustimmung des V.-R. von Rümelingen sollen die von Deutsch-Lux. vorgeschossenen Beträge einschl. der fundierten Schulden frs. 20 000 000 nicht übersteigen. Deutsch-Lux. übernimmt die Verwalt. des Rüme- linger Unternehmens. Rümelingen erteilt eine während der Vertragsdauer unwiderrufliche Generalvollmacht zur Geschäftsführung u. Vertretung dergestalt, dass Deutsch-Lux. auch im Namen von Rümelingen mit sich selbst kontrahieren kann. Die Vertretung Rümelingens in allen Verbänden liegt bei Deutsch-Lux. Die jährl. Betriebsüberschüsse werden bei beiden Unternehm. getrennt festgestellt. Die Höhe der Abschreib. wird vom Administrationsrat Rümelingen im Einvernehmen mit Deutsch-Lux. vorgeschlagen. Die Verteil. der Überschüsse geschieht folgendermassen: Der Reinüberschuss von Rümelingen (A.-K. frs. 7 500 000) wird zugunsten oder zulasten des Reingewinns von Deutsch-Lux. so gekürzt oder ergänzt, dass Rümelingen nach Berücksichtig. der Abschreib. der Gen.-Unk. u. der Oblig.-Zs. eine Summe verbleibt, die der Div. entspricht, die für 12 000 Aktien à M. 1000 = M. 12 000 000 von Deutsch-Lux. zur Verteil. kommt. Wenn Rümelingen keine Betriebsüberschüsse erzielt oder die Überschüsse für Abschreib. etc. nicht ausreichen, so muss Deutsch-Lux. den Fehlbetrag ergänzen. Sollte die für Rümelingen zur freien Verfüg. stehende Summe in den ersten zehn Jahren nicht jährl. mind. frs. 80 = 16 % pro Aktie betragen, so ist die Summe von D. L. B. u. H. A. G. entspechend zu ergänzen. Die Verteil. der beiderseitigen Überschüsse fand erstmalig mit Ablauf des am 30./6. 1912 beendigten Geschäftsj. statt; Div. für Rümelingen 1911/12–1914/15: 22, 20, 16, 16 %. (für 1914/15 unter Zuhilfenahme eines auf Grund des Interessengemeinschaftsvertrages von „Deutsch-Luxemburg“': geleisteten Zuschusses von M. 815 682, der den Betrieben von Differdingen u. Dortmund belastet worden ist). Nach Ablauf des Vertrages nimmt Rümelingen sein alsdann vorhand. Vermögen nach dem Stande der Schlussbilanz wieder in seine Verwalt. zurück. Auch kann Deutsch-Lux. das gesamte Vermögen von Rümelingen übernehmen u. zahlt hierfür ausser den zu übernehmenden- Passiven insges. frs. 30 000 000. Will Rümelingen diese Offerte annehmen, so hat es frühestens zwei Jahre u. spätestens ein Jahr vor Ablauf dieses Vertrages die Annahme notariell zu er- klären. Deutsch-Lux. hat das Recht, jederzeit während der Vertragsdauer das Gesamtvermögen von Rümelingen für frs. 37 500 000 ausser den zu übernehmenden Passiven zu erwerben. Der Erwerbspreis wird unter die Aktionäre Rümelingens verteilt. Rümelingen darf während der Vertragsdauer ohne Zustimm. von Deutsch-Lux. weder das A.-K. erhöhen noch neue Anleihen aufnehmen u. neue Werke errichten oder Beteilig. nehmen. Kapital: M. 130 000 000 in 130 000 Inh.-Aktien à M. 1000, hiervon sind Nr. 1–15 222 abgest. Aktien und Nr. 15 223–19 000 Aktien von 1904 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1904 s. u.), Nr. 19 001–24 000 Aktien von 1905, Nr. 24 001–42 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1909, Nr. 42 001 bis 50 000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, Nr. 50 001–53 500 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910, Nr. 53 501 bis 63 500 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, Nr. 63 501–100 000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910, Nr. 100 001 bis 130 000, wovon M. 10 000 000 ab 1./7. 1912 voll div.-ber. u. M. 20 000 000 für 1912/13 nur halbe Div-Ber. genossen, seit 1./7. 1913 auch voll- div.-ber. sind. Das A.-K. betrug bei der Gründung M. 100 000 und bestand aus M. 50 000 Vorz.-Aktien u. M. 50 000 St.-Aktien. Zwecks Übernahme der gesamten Geschäftsaktiven der auf Grund des vom Luxemburger Gericht am 18./7. 1901 genehmigten Konkordates in Liquidation ge- tretenen A.-G. für Eisen- u. Kohlen-Industrie Differdingen-Dannenbaum (siehe dieses Jahrb. Ausgaben 1901–1904) ist das A.-K. durch G.-V. v. 19./12. 1901 um M. 24 075 000 und zwar durch Kreierung von 17 050 Vorz.-Aktien u. 7025 St.-Aktien über je M. 1000 begeben zu pari, erhöht worden, Das Recht auf ihren Bezug stand lediglich der A.-G. für Eisen- u. Kohlen- Industrie Differdingen-Dannenbaum in Liqu. zu. Das A.-K. betrug somit 1901–1904: M. 24 175 000, u. zwar M. 17 100 000 in 17 100 Vorz.- Aktien u. M. 7 075 000 in 7075 St.-Aktien à M. 1000. Anlässlich der Fusionierung mit der Zieche Friedlicher Nachbar beschloss die G.-V. v. 30./9. 1904 Herabsetzung des A.-K. von