Organiſation durch Gewinnung geeigneter, induſtriell erfahrener Kräfte Rechnung getragen, ſo daß wir in der Lage ſind, in weitgehendſter Weiſe den verſchiedenartigſten Unternehmungen als organifatoriſche Berater zur Seite zu ſtehen. Bon einer Prüfung der Sach- und Perſonenkonten und ihrer Grundbuchungen ausgehend, unterſuchen wir das Kalkulations- und Selbſtkoſtenweſen, das Beſtellweſen, die Behandlung der Waren-Ein- und -Ausgänge, die BVerbuchung und Kontrolle des Materialverbrauchs, das Lohnweſen; ferner das Ver- rechnungs- und Verbuchungsverfahren zwiſchen den einzelnen Betrieben desfelben Unternehmens, ſowie mit etwaigen Verbänden, die Organi- ſation der Kaſſenführung, die Handhabung des Belegweſens uſw. In Fällen von Zahlungseinſtellungen übernehmen wir die Aufſtellung eines Status, ſowie auch geeigneten Falles die weitergehende Tätigkeit der Durchführung von Liquidationen. Abteilung II Die beſonderen Vorteile, welche eine juriſtiſche Perſon als BVer- mögensverwalter, insbeſondere als Teſtamentsvollſtrecker bietet, liegen auf der Hand. Die juriſtiſche Perſon verreiſt nicht, ſie erfkrankt nicht, und vor allem, ſie ſtirbt nicht; ſie iſt in ihrem Beſtehen unabhangig von allen perfönlichen Zufällen und bietet damit ihren Auftraggebern die Gewähr einer Ausführung ihrer Intentionen in der von ihnen gewollten Art und Weiſe. Die Organiſation unſerer Gefellſchaft bürgt für forg- fältige Ausfuhrung aller uns zugewandten Aufträge. Wir weiſen ins- beſondere darauf hin, daß wir aus dem Kreiſe der von uns betriebenen Geſchäfte prinzipiell alles fernhalten, was geeignet iſt, ein pekuniäres Riſiko mit ſich zu bringen; die Bornahme von Banf- und Finanz- geſchäften für eigene Rechnung iſt für unſere Gefellſchaft durch das Statut ausgeſchloſſen. Ein weiteres Gebiet, bei welchem die Vorzüge des Zuſammenwirkens kaufmänniſchen und juriſtiſchen Könnens beſonders klar zutage treten, iſt die Mitarbeit an der Gründung von Gefellſchaften, ins- beſondere von Aktien-Geſellſchaften und Gefellſchaften mit beſchränkter Haftung. Unſere Tätigfkeit erſtreckt ſich auf Borbereitung des Gründungs- aktes nach jeder Richtung hin, Reviſion der Gründungsbilanz und ihrer Grundlagen, Behandlung der Stempel- und Steuerfragen, Ausarbeitung der Verträge uſw. Die weiterhin in Betracht kommenden Treuhandfunktionen ſind ſo zahlreich, daß ins einzelne gehende Ausführungen ſich verbieten. Es ſei nur darauf hingewieſen, daß auch hier die fachliche und perfönliche Organiſation unſerer Gefellſchaft uns zu Leiſtungen auf den verſchiedenſten Gebieten befähigt.