Abteilung III Die Abteilung für kaufmänniſche Kontrolle und Abrechnung ſtaatlicher und kommunaler Betriebe hat ſich die praktiſche Be friedigung eines theoretiſch viel erörterten Bedürfniſſes zur Aufgabe gemacht. Wir ſind der Auffaſſung, daß es bei dieſen Erörterungen oft an ſachkundiger Würdigung der ſowohl dem doppelten wie auch dem kameraliſtiſchen Buchhaltungsſyſtem neben ihren Schwächen anhaftenden beſonderen Borteile gefehlt hat, insbeſondere inſoweit ohne weiteres und ganz allgemein der Übergang zur kaufmänniſchen doppelten Buchführung empfohlen wird. Unferes Erachtens wird vielfach das Feſthalten an dem fameraliſtiſchen Buchführungsſyſtem wünſchenswert ſein, um ſo mehr als die durch dieſes Syſtem ermöglichte ſcharfe unausgeſetzte Kontrolle des „Iſt“ an dem „Soll“ für ſtaatliche und kommunale Betriebe un- bedingt erforderlich iſt. Gleichviel jedoch, ob die kameraliſtiſche Buchführung beibehalten wird oder nicht, erblicken wir die zu löſende Aufgabe in der Hauptſache darin, daß Buchhaltung und Rechnungsweſen einer ſcharfen Kritif durch Reviſionen geſchäftskundiger Kaufleute unterworfen wird, deren Blick und Denken an dem Prinzip des „Soll und Haben“ geſchult und geſchärft iſt. Im Verlaufe dieſer Prüfungen, mit denen wir erforderlichenfalls techniſche fachverſtändige Beratungen ver- binden, ziehen wir, ſofern an dem kameraliſtiſchen Syſtem feſtgehalten iſt, aus dem nach unſeren Anleitungen gegliederten Buchungsſtoffe Bilanzen und Ertragsberechnungen. Hierdurch wird das wefent- liche wirtſchaftliche Ziel erreicht und die Gefahr vermieden, durch Aufgabe eines altgewohnten Syſtems in eine Verwirrung der Zuſtände zu geraten. Alle Maßnahmen zur Wahrung peinlichſter Diskretion ſind in ſorgfältigſter Weiſe getroffen. Die Beamten ſind ver- traglich auf ſtrengſte Verſchwiegenheit verpflichtet. Insbeſondere gelangen Mitteilungen über die Ergebniſſe von uns ausgeführter Reviſionen ausſchließlich an den Auftraggeber. Über alle weiteren Einzelheiten, insbeſondere über die Höhe der durch unſere Tätigkeit entſtehenden Koſten, wird Auskunft gern erteilt. Gedruct bei Otto v. Holten, Berlin C.