262 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Vorstand: Paul Böhnisch, Gerichts-Ass. Ferd. Scharmann, Frankf. a. VL. Prokurist: Kfm. Oskar Schütze. Aufsichtsrat: (5–9) Vors. Zentralkassen-Dir. Komm.-Rat Clemens Löweneck, München; Stellv. Verbands-Dir. Ph. Riehm, Karlsruhe; Gutsbesitzer u. Bürgermeister M. Diebolt, Ober- hausbergen b. Strassburg; Präsident der Preuss. Central-Genossenschafts-Kasse Wirkl. Geh. Oberfinanzrat Dr. Heiligenstadt, Berlin; Landesökonomierat Dr. Otto Rabe, Halle a. S.; Dir. F. Hildebrandt, Hannover. 3 Zahlstellen: Frankf. a. M.: Eigene Kasse; Berlin: Preuss. Central-Genossenschafts-Kasse. Deutsche ...... zu Gotha mit Zweigniederlassung in Berlin, W. 9 Vossstrasse 2. Gegründet: Am 24. März bezw. 24. Juni 1867, handelsger, eingetragen am 7. Aug. 1868 in Gotha und am 20. Dez. 1898 in Berlin. Herzogl. Sachsen- Coburg- Gothaische Landes- herrliche Bestätigung v. 24. Juni 1867, erneuert am 20. Nov. 1899. Das der Bank unter dem 24. Juni 1867 verliehene Privilegium zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bleibt nach Massgabe des in der Nr. 43 der Gesetzsammlung für das Herzogtum Gotha pro 1899 veröffentlichten Bankstatuts lt. Bekanntmachung des Herzogl. Sächs. Staatsministeriums d. d. Gotha den 21./8. 1900 auch nach dem 1./1. 1900 in Kraft. Zweck: Gegenstand des Unternehm. ist, Grundbesitz im Deutschen Reiche hypothek. zu beleihen u. auf Grund der erworbenen Hypoth. Schuldverschreib. auszugeben. Ausser- dem darf die Bank Geschäfte entsprechend dem Hypoth.-Bank-Gesetze v. 13./7. 1899 betreiben. Kapital: M. 18 000 000 in 25 000 Aktien Serie I u. II à M. 600 u. 2500 Aktien Serie III à M. 1200; Serie I (Nr. 1–12 500), Serie II (Nr. 12 501–25 000), Serie III (Nr. 25 001–27 500). Urspr. M. 15 000 000; erhöht lt. G.-V. v. 17./3. 1909 um M. 3 000 000 in 2500 Aktien à M. 1200 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910, hiervon angeboten den Gründern 833 Stück = M. 999 600 zu pari plus M. 24 Aktienstempel, restliche 1667 Stück = M. 2 000 400 wurden von einem Konsort. zu 127.50 % übernommen, angeboten den alten Aktionären v. 10.—–26./5. 1909 zu 130 %, eingezahlt sofort das Agio u. 25 % abz. 4 % Stück-Zs. bis 1./1. 1910, restliche 60 % am 1./7. u. 25 % am 1./10. 1909 eingezahlt. Agio mit M. 470 000 in R.-F. Das A.-K. kann auf Antrag des A.-R. durch Beschluss der G.-V. mit einfacher Stimmenmehrheit auf M. 30 000 000 erhöht werden. Eine weitergehende Erhöhung kann nur mit landesherrlicher Genehm. beschlossen werden. Gründerrechte: Bei neuen Serienausgaben haben die Gründer ein Vorrecht auf die neuen Aktien zum Nennbetrage in Höhe bis zu einem Dritteile je nach ihrer urspr. Zeichnung. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. darf den 20fachen Betrag des Grundkapitals von M. 15 000 000 nicht übersteigen, unbeschadet der gesetzl. zulässigen Erhöhung des Gesamtbetrages der Hypoth.-Pfandbr. und Schuld- verschreib. bei einer Vermehrung des Grundkapitals und bei Ausgabe von nicht hypoth. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber und werden in Abschnitten von nicht unter M. 100 ausgefertigt. Dieselben sind seitens der Inhaber unkündbar. Seitens der Bank kann die Kündbarkeit auf einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren ausgeschlossen werden. Die Hypoth.-Pfandbr. der Bank sind durch das Sachs.-Cob.-Goth. Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt worden; die Reichsbank beleiht die Pfandbr. in I. Klasse. Vom 1. Jan. 1885 ab wurde der Zinsfuss für alle damals im Umlauf befindlichen Pfandbr. gegen eine einmalige Zinsherabsetzungs-Entschädigung auf 3½ % ermässigt. Es wurden zugesichert den Besitzern ehemals 5 %iger Pfandbr. 6 % ehemals 4½ %iger 4 % und ehemals 4 %iger 2 % Entschädigung. Die Gesamtsumme dieser Entschädigung betrug M. 4 226 480; diese ist in den Jahren 1891–98 aus den Gewinnen, im Jahre 1899 teilweise auch aus den R.-F., durch Rückkauf und Ausl. der ausgegebenen Zins- entschädigungs- Scheine vollständig getilgt worden. Alle noch umlaufenden Zins- entschädigungs-Scheine werden von den Kassen der Ges. eingelöst. Die Zinsscheine werden bereits 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine eingelöst. Die halbj. Zs. der verlosten Pfandbr. werden bis zum mindestens 6 Mon. vorher bekannt- zumachenden Rückzahlungstermine bezahlt. Verj.: Coup. 5 Jahre, verloste Pfandbr. 30 Jahre nach Fälligkeit. Bezüglich der ab 1. Jan. 1900 neu auszugebenden Pfandbr. treten die Bestimmungen des bürgerl. Gesetzbuchs über Verjährung in Geltung. Die erworbenen Hypoth. betrugen Ende 1915 M. 349 152 246, davon waren M. 348 387 782 zur Bedeckung der umlaufenden Pfandbr. in das Hypoth.-Register eingetragen. Ende Dez. 1915 waren in Umlauf (einschl. im eigenen Besitz befindlichen M. 4 928 400) M. 325 064 000 Pfandbr., wovon M. 41 140 000 zu 3½ % u. M. 283 924 000 zu 4 %, welche sich verteilen: 3½ % (früher 5 %) Präm.-Pfandbr. Abt. I von 1869. Em. M. 18 000 000, 60 000 Pfandbr. in 3000 Serien à 20 St. In Umlauf Ende 1910: M. 927 000 unverl. Stücke à Tlr. 100. Sämt- lich im J. 1911 ausgelost (siehe Jahrg. 1911/12 dieses Buches). 3½ % (früher 5 %) Präm.-Pfandbr. Abt. II von 1871. Em. M. 30 000 000, 100 000 Pfand- briefe in 5000 Serien à 20 St. In Umlauf Ende 1915: M. 8 713 200 unverl. Stücke à Tlr. 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Serienzieh. 1./6., Gewinnzieh. 1./10., Auszahl. 30./12. Tilg. ab 1872–1923.