294 Hypotheken- und Kommunal-Banken. firma Max de Orignis in Neuburg a. D., am 1./4. 1908 des Bankgeschäfts Wilh. Frank in Gunzenhausen, am 16./4. 1908 des Geschäfts G. J. Gutmann in Ansbach, am 1./7. 1908 der Bankfirmen Haymann & Co. in Regensburg u. Rich. Kirchner in Würzburg u. Schweinfurt. Im Juni 1908 wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach die Creditbank Rosenheim per 1./1. 1909 an die Bayer. Handelsbank überging, welche für je 3 Rosenheimer Aktien 2 Stück ihrer Aktien von je M. 1000 mit Div. ab 1./1. 1909 u. 3 % Div. für 1908 gewährte. Per 1./1. 1910 erfolgte die Übernahme der Volksbank Traunstein e. G. m. b. H., per 1./7. 1910 des Bankge- schäftes Anton Storr in Donauwörth. In Selb wurde am 20./7. 1910, in Amberg am 1./11. 1910 eine Filiale neu errichtet. 1912 Übernahme der Bankfirmen Max Weinschenk & Co. in Deggendorf u. M. Grundner & Co. in Bad Reichenhall. Im Jan. 1913 Eröffn. der Fil. Kaufbeuren. Am 1./1. 1914 Eröffnung der Filiale Mühldorf am Inn. Am 1./5. 1914 Eröffnung der Filiale Lindau unter Übernahme der bankgeschäftl. Abteil. der Firma Jakob Egg. Im Juli 1914 Übernahme der Bankfirma Hugo Thalmessinger & Co. in Regensburg u. Cham. Kapital: M. 44 500 000 und zwar fl. 6 000 000 (M. 10 285 714.29) in 30 000 Aktien Em. 1 (Nr. 1–30 000) à fl. 200 u. M. 25 313 000 in 25 313 Aktien Em. II–VI (Nr. 30 001–55 313) à M. 1000, 1 Aktie Em. VI (Nr. 55 314) à M. 1285.71, 8900 Aktien Em. VII (Nr. 55 315–64 214) à M. 1000. Urspr. M. 10 285 714.29, erhöht 1889 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000 (begeben zu 125 %). Weiter erhöht lt. G.-V.-B. v. 30./11. 1895 von M. 15 285 714.29 auf M. 20 379 714.29 in 5094 Aktien à M. 1000 (begeben zu 152 %), einzuzahlen waren 102 % sofort, 25 % am 31./12. 1896 u. 25 % am 31./12. 1897. Die G.-V. v. 12./12. 1900 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 6 792 000 (auf M. 27 171 714.29) in 6792 Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 12.–29./12. 1900 zu 142 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld bei der Zeichnung, restl. 75 % bis 30./3. 1901; div.-ber. für 1901 mit 1e, ab 1902 voll div.-ber. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 24./3. 1906 um M. 6 792 000 (auf M. 33 963 714.29) in 6792 Aktien à M. 1000, übernommen von einem Konsort. und angeboten den alten Aktionären 2.–17./4. 1906 zu 145 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld 17./4. 1906, 25 % am 17./7. 1906, 50 % am 29./10. 1906, je ohne Stück- zinsenber.; auf je 4 alte Aktien zu M. 1000 oder auf je 11 alte Aktien à fl. 200 entfiel 1 neue, div.-ber. für 1906 bis zu 4 % Gewinnanteil, ab 1./1. 1907 voll div.-ber. Die a. o. G.-V. v. 4./9. 1908 beschloss weitere Erhöhung um M. 1 636 285.71 (auf M. 35 600 000) in 1635 Aktien à M. 1000 u. 1 Aktie zu M. 1285.71, wovon M. 666 000 gegen M. 999 000 Aktien der Credit- bank Rosenheim hingegeben und restl. M. 970 285.71 von einem Konsortium zum Kurs von 130 % übernommen wurden mit der Verpflichtung, einen Teilbetrag von M. 682 000 den Inhabern mehrerer von der Bank übernommener Bankgeschäfte nach Massgabe der Übernahme-Verträge zu überlassen. Ab 1./1. 1909 sind diese Aktien voll div.-ber. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1912 um M. 8 900 000 (auf M. 44 500 000) in 8900 Aktien à M. 1000, für 1912 nur zur Hälfte, ab 1./1. 1913 voll div.-ber., übernommen von einem Konsort., an- geboten den alten Aktionären vom 5.–20./2. 1912 zu 132 %, eingez. 50 % u. das Agio bis 10./4. 1912, restl. 50 % am 20./9. 1912 beglichen. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sie können auf Verlangen auf Namen gestellt, auch wieder in Inh.-Aktien umgewandelt werden. Pfandbriefe u. Kommunal-Schuldverschreibungen: Die Hypoth.-Abteil. mit gesonderter Rechnungsführung ist berechtigt: 1) Zur Gewährung von hypoth. Darlehen im Deutschen Reiche gegen erste Hypothek, ferner zum Erwerb, zur Veräusserung und zur Beleihung von Hypoth., zur Gewährung nicht-hypoth. Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch., zur Ge- währung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn. 2) Zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.-Pfandbr.) bis zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körpersch. gewährten Darlehen (Kommunal-Oblig), zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der gegen Verpfänd. der Bahn oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts an Kleinbahnunter- nehm. gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Hypoth.-Abteilung unterliegt ausser den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges. den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. festzu- setzen ist und der Genehmigung der königl. Staatsregierung bedarf. Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das kgl. bayer. Staatsminist. der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie samt den Kommunal- Oblig. vom kgl. bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Nov. 1899 sowie der Finanzen v. 13. u. 17./5. 1905 zur Anlegung von Kapitalien der Ge- meinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. Alle auf Namen um- geschriebenen Stücke werden, ohne dass es eines Antrags bedarf, in Bezug auf Verlos. und Künd. kostenfrei kontrolliert, die eingetr. Besitzer werden von jeder Verlos. oder Künd. schriftlich verständigt. Auf Antrag übernimmt die Bank die nämliche Kontrolle, gleichfalls kostenfrei, auch für andere Stücke. Auf den Betrag zahlbarer, nicht einkassierter Pfandbr. vergütet die Bank 1 % Deposital-Zs. Pfandbriefe: In Umlauf waren an Pfandbr. Ende 1915: M. 410 241 700 (gedeckt durch Hyp.-Darlehen M. 421 806 210), wovon M. 298 482 700 zu 4 % verzinslich (davon M. 226 967 800 unverlosbar); M. 111 759 000 zu 3½ % verzinslich (davon M. 14 953 400 unverlosbar).