Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. 551 Direktion: Gen.-Dir. Geh. Reg.-Rat R. Hackeloer-Köbbinghoff, Dir. Edm. Partzsch. Prokuristen: F. Marschner, P. Castner, W. Rudzko, G. Kaufmann. Aufsichtsrat: (5–7) Vors. Reg.-Assessor a. D. Dr. W. de Werth, Elberfeld; Stellv. Rentier Oskar Reschke, Berlin; Se. Durchl. Fürst Christian Kraft zu Hohenlohe-Oehringen u. Herzog von Ujest, Slawentzitz; Se. Durchlaucht Franz Prinz von Ratibor, Kieferstaedtel; Bank-Dir. Herm. Witscher, Geh. Justizrat Dr. Paul von Krause, Berlin; Eugen von Waldthausen, Joh. Piekenbrock, Essen; Landrat a. D. Woldemar Tenge, Rietberg; Komm.-Rat Dr. jur. Walther Böninger, Duisburg; Landgerichts-Präs. Geh. Ober-Justizrat Mathis, Frankfurt a. 0. Zahlstellen: B.-Schöneberg: Ges.-Kasse. Nordstern Lebens-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Berlin-Schöneberg, Nordsternplatz, Zweigniederlass. in Wien. Gegründet: Konz. 30./1. 1867; eingetr. 27./2. 1867. Zweck: Versicherung von Kapitalien und Renten mit Beziehung auf den Eintritt des Todes oder eines gewissen Lebensalters von Menschen oder den Ablauf einer Reihe von Jahren, sowie Gründung oder Verwaltung von Kranken-, Sterbe-, Pensions-, Aussteuer- und Versorgungs- kassen, auch Betreibung von Unfall- und Haffpflicht- oder sonst. Versich. unter voller Rück- versich., wenn und soweit die Ges. dazu durch Übernahme bestehender Versich. einer anderen Ges. veranlasst sein sollte. Versicherungsstand des Nordstern Ende 1914–1915: 136 542, 131 496, Versich. mit M. 627 422 656, 606 025 465 Kap. u. M. 2 791 174, 2 850 348 Rente. Die Ges. steht in nahen Beziehungen zu der Nordstern, Unfall- und Haftpflicht-Versich.-Act.-Ges. und der Nordstern Feuer-Versicherungs-Act.-Ges. in Berlin-Schöneberg. Kapital: M. 7 200 000 in 2400 Nam.-Aktien (Nr. 1–2400) à Thlr. 1000 = M. 3000, mit 25 % = M. 750 eingezahlt und 58 vollgezahlten Aktien. Urspr. A.-K. M. 3 750 000, eingezahlt mit 20 %. Die G.-V. vom 28. April 1898 beschloss Erhöhung des Kapitals um M. 1 200 000 zwecks Übernahme des Geschäftes der Schlesischen Lebensversicherungs-Act.-Ges. in Breslau, sowie Erhöhung der Einzahlung auf 25 %. Die Fusion wurde derart vorgenommen, dass für je 5 Aktien der Schles. Ges. im Nennwert von zus. M. 7500 eine neue mit 25 % eingezahlte Aktie des Nordstern gewährt wurde. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 15/41. 1906 um M. 2 250 000 (auf M. 7 200 000) in 750 Aktien à M. 3000 mit 25 %, div.-ber. ab 1./1. 1907. Die Erhöhung von 1906 erfolgte zwecks Übernahme, mit Wirkung ab 1./1 1906, des Geschäfts u. Vermögens der Vaterländ. Lebensversich.-Akt.-Ges. in Elberfeld mit einem A.-K. von M. 9 000 000 mit 20 %, also mit M. 1 800 000 Einzahl. Für je 4 mit 20 % eingezahlte Aktien à M. 3000 der Elberfelder Ges. mit Div.-Scheinen für 1907 fg. wurde eine neue, ab 1./1. 1907 div.-ber. Aktie des „Nordstern' mit 25 % Einzahlung gewährt. Der Div.-Schein der Elberfelder Ges. für 1906 war mit M. 36 einzulösen. — Die Ubertragung der Aktien erfordert die Genehmigung des A.-R.; niemand darf mehr als 100 Aktien besitzen. Eine Erhöhung des A.-K. kann vor Vollzahlung erfolgen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4 % Zs. für vollbez. Aktien u. 10 % an den Kap.-R.-F., bis derselbe die statutgemässe Höhe von M. 1 800 000 nach etwaiger Abminderung wieder er- reicht hat. Von dem Rest des Überschusses werden zunächst etwaige Sondergewinne aus Grundstücksveräusserungen abgezweigt. Ausserdem ist die G.-V. befugt, auf Vorschlag von Vorst. u. A.-R. bis zu 10 % des Restüberschusses der Vermögensverwalt.-Res. oder einer Res. für besondere Verluste zu überweisen. Alsdann werden für die Aktionäre bis zu 4 % des eingeforderten u. eingez. A.-K. sowie die Tant. für Dir. u. A.-R. abgesetzt. Von dem ver- bleibenden Reingewinn werden zunächst 95 % des Überschusses, welcher im Geschäftsjahr aus den seit dem 1./7. 1914 neugeschlossenen Lebensversich. mit Gewinnanteil erzielt worden ist, abgezweigt u. für diese verwendet. Von dem noch verbleibenden Reingewinn ist ferner zunächst der ratierlich auf die Prämieneinnahme aus dem Lebensversich.-Geschäft der Vaterländ.“ entfallende Anteil abzusetzen, dessen weitere Verwendung sich nach dem folgenden Absatze richtet. Hierauf können durch Beschluss der G.-V. auf Antrag von A.-R. u. Dir. bis zu 25 % vorweg den vor dem 1./7. 1914 beim Nordstern mit Gewinnanteil ab- geschlossenen Versich. überwiesen werden; den alsdann noch verbleibenden- Reingewinn erhalten zu %¾ ebenfalls die gewinnberecht. Versicherten, zu die Aktionäre; letztere in Abrundung derart, dass auf jede Aktie ein in Mark ohne Bruchteile auszudrückender Betrag entfällt; beträgt dies Viertel mehr wie M. 150 für jede Aktie, so kann der Mehrbetrag ganz teilweise nach G.-V.-B. den Versicherten überwiesen oder in die Gewinnreserve gelegt werden. An dem nach obiger Bestimmung auf das Lebensversich.-Geschäft der vormaligen Vater- ländischen Lebensversich.-Akt.-Ges. entfallenden Anteile partizipieren diejenigen Versich. dieser Ges., denen vertragsmässig eine Beteiligung am Gewinn des Gesamtgeschäfts der- selben zugestanden war. Die Ermittelung dieses Anteils erfolgt zunächst in der Weise, dass 18¾ % vorweg an eine lediglich die Aufbesserung der Gewinnanteile der beteiligten Versicherungen bezweckende besondere Gewinnreserve überwiesen werden, während weitere 75 % an die „Gewinnrücklage“ dieser Versicherten fallen und 6 % zur Verfüg. der G.-V. der Aktionäre verbleiben. Ist der danach an die Gewinnrücklage der Versicherten ent- fallende Teil unter die Versicherten verschiedener Gewinnpläne zu verteilen, so gelten dafür die früheren Grundsätze des Statuts der vormaligen Vaterländischen sowie alle sonstigen