642 „ Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., 4 % Div., vom Ubrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von M. 5000 fester jährl. Vergüt.), Rest Super-Div. – Die Ges. kann durch Bildung einer Assekuranz-Res. die Selbst-Versich. der Schiffe event. auch teilweise übernehmen. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Kassa 2010, Bankguth. 276 879, Dampfer 9990000, Mobil. 1, Beteilig. an fremden Unternehm. 295 004, Debit. 840 946. – Passiva: A.-K. 5 500 000, Prior.-Anleihe 3 500 000, R.-F. 62 469 (Rückl. 21 321), Reparat. u. Ern.-F. 150 000 (Rückl. 50 000), Talonsteuer-Res. 26 000 (Rückl. 9000), Kredit. 1 117 772, schweb. Reisen 696 255, Div. 330 000, Tant. an A.-R. 12 020, Vortrag 10 324. (Sa. M. 11 404 842. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk., Steuern, Abgaben etc. 132 612, Zs. 44 223, Prior.-Anleihe-Zs. 159 512, zweites Fünftel der Prior.-Anleihe-Negoziierungskosten 29 977, Abschreib. 794 592, Gewinn 432 666. – Kredit: Vortrag 6232, Betriebsgewinn 1 587 352. Sa. M. 1 593 585. Kurs Ende 1912–1914: 111, 99, 97.50* %. Die Aktien wurden am 12./9. 1912 zu 116 % an der Bremer Börse eingeführt. Die Aktien der früheren Chinesischen Küstenfahrt-Ges. zu Hamburg wurden 1895–1904 in Berlin u. Hamburg notiert (s. hierüber die betreffenden früheren Jahrgänge dieses Buches). aenden 1838–1918: 10, 7, 0, 37 0, 0, 3, 7, 0, 0, 3, 4, 0, 0, 0, 0, 4, 5, 3, 0, 0, 0 0, 6, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Theod. Wilh. Kramer. Prokuristen: C. W. Kettler, Ad. Meyer. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Nordd. Lloyd-Dir. Phil. Heineken, Stellv. Bank-Dir. Dr. Aug. Strube, Dir. Carl Stapelfeldt, Gen.-Konsul Georg W. Wätjen, Bremen; Ed. Dreyer, Hamburg. Zahlstellen: Bremen: Eigene Kasse, Deutsche Nationalbank. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Auf Grund der Verordn. des Bundesrats v. 25./2. 1915 hat der Senat der freien Hanse- stadt Bremen dem Norddeutschen Lloyd Befreiung von der gesetzl. u. statutarisch vorge- schriebenen Vorlage der Jahresabschlüsse für die J. 1914 u. 1915 u. der Einberufung der ordentl. Gen.-Vers. erteilt. Der Nordd. Lloyd hat demzufolge von der Aufstellung von Bilanzen für 1914 u. 1915 sowie der Einberufung der Gen.-Vers. Abstand genommen. Gegründet: 20./2. 1857; eingetr. 13./2. 1860. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt u. allen damit in Verbindung stehenden Geschäften wie Errichtung u. Betrieb von Anstalten zur Erbauung u. Reparat. von Schiffen Fluss- u. Seeversich.-Geschäft etc., sowie Passagier- u. Schleppdienst auf der Weser. Der Lloyd unterhielt ausser den Reichspostdampferlinien (s, unten) bis zum Ausbruch des Krieges 1914 folgende regelmässige selbständige Linien: Bremen-New York (Schnell- u. Postdampfer- linien); Bremen-Baltimore; Bremen-Philadelphia; Bremen-Galveston; Bremen-Boston-New Orleans; Bremen-Kanada; Bremen-Brasilien; Bremen-La Plata; Bremen-Cuba; Bremen-Ost- asien (Frachtdampferlinie); Bremen-Australien (Frachtdampferlinie); Australien-Neuseeland; Genua-Neapel- New York; Marseille-Neapel-Alexandrien; Venedig-Alexandrien; Singapore- Bangkok: Singapore- Borneo; Singapore-Celebes-Molukken; Hongkong-Borneo; Bangkok- Swatow-Hongkong; Fahrten auf dem Yangtsekiang; verschiedene kleinere Zweiglinien in den ostindischen u. chinesischen Gewässern; vier europäische Linien nach den Nordsee- Bädern, Passagier- u. Schleppdampferverkehr auf der Unterweser u. nach Hamburg. Ver- gnügungsfahrten nach Westindien, Norwegen, Spitzbergen u. dem Mittelmeer. Ferner Be- förderung der Post von Deutschland, England, Frankreich u. Amerika, sowie nach Asien u. Australien. Seit Sept. 1913 Zweigniederlassung in Emden. Zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd sind in Gemässheit der Reichsgesetze v. 6./4. 1885 u. v. 20./3. 1893, am 3./4. Juli 1885 u. 10./15. Mai 1893 Verträge abgeschlossen worden, wonach dem Nordd. Lloyd auf eine Dauer von 15 Jahren ein jährl. Zuschuss aus Reichs- mitteln im Betrage von M. 4 090 000 geleistet wird. Der Nordd. Eloyd sollte dafür den Betrieb von Reichspostdampferlinien nach Ostasien u. Australien unterhalten, u. Zz war: 1. eine Linie von Bremen nach Shanghai, mit den Anschlusslinien von Hongkong nach Japan u. von Singapore nach Neu-Guinea, u. 2. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten auf den Linien sollten in Zeitabständen von 4 Wochen in jeder Richtung statt- finden. Ausgenommen sollte die Neu-Guinea-Linie sein, auf welcher die Fahrten in Zeit- abständen von je 8 Wochen ausgeführt werden sollten. Durch Gesetz v. 13./4. 1898 ist für die Errichtung einer 14tägigen Verbindung mit China eine weitere Beihilfe aus Reichs- mitteln im Betrage von jährl. M. 1 500 000 auf eine Dauer bis zu 15 Jahren bewilligt u. zugleich bestimmt worden, die vorerwähnten älteren Subventionsverträge nach ihrem Ab- laufe um weitere 15 Jahre zu verlängern. Die auf Grund des Gesetzes v. 13./4. 1898 ein- zurichtende I4tägige Verbindung mit China hat mit dem 4./10. 1899 begonnen. Der dies- bezügliche zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd abgeschlossene Erweiterungs- vertrag datiert v. 12./9. u. 30./10. 1898, u. sollte nach diesem Vertrage der Nordd. Lloyd nunmehr folg. Reichspostdampferlinien unterhalten: 1. eine Linie von Bremerhaven oder Hamburg nach Shanghai, 2. eine Linie von Bremerhaven oder Hamburg über Hongkong nach Vokohama mit einer Anschlusslinie nach Shanghai, 3. eine Anschlusslinie von Singa- pore nach Neu-Guinea, 4. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten der drei Hauptlinien sollten in Zeitabständen von je 4 Wochen in jeder Richtung stattfinden, u.