207%00 Elektrische Strassenbalmen, Klein- und Pferdebahnen etc. Direktion: Emil/ von Pirch. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Dr. jur. Hans J ordan, Sehlos Mallinckrodt; Stellv. Komm.-Rat Ad. Friderichs, Dir. Max Berthold, Nürnberg; Bank-Dir. Georg Herrmann, Elberfeld; Beigeordneter Osw. Sehlbach, Barmen; Bank-Dir. Dr. jur. Alfred Wolff, München; Zahlstellen: Für Div.: Elberfeld: Ges.-Kasse, Berg. Märk. Bank Fil. d. Deutschen Bank; Berlin: Disconto-Ges, Nationalbank f. Deutschl., Deutsche Bank. –— Für Genussscheine: Elberfeld: Berg. Märk. Bank Filiale der Deutschen Bank; Brüssel: Banque de Bruxelles, Banque de Paris et des Pays-Bas; Berlin: Disconto-Ges., Nationalbank f. Deutschl., Deutsche Bank. — Für Anl.-Stücke u. Coup.: Elberfeld: Berg. Märk. Bank Filiale der Deutschen Bank; Brüssel: Wie oben. Berlin-Charlottenburger Strassenbahn in Berlin, w. 9, Leipziger Platz 14 u. Vossstrasse 23. Gegründet: 1865 als Berliner Pferde-Eisenbahn-Ges. J. Lestmann & Co., Kommandit-Ges. auf Aktien. Die G.-V. v. 26./9. 1894 beschloss Umwandlung in eine A.-G. unter der jetzigen Firma. Zweck: Herstellung, Erwerb u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güter- beförderung, sowie die Erlang. von Konz. für Strassenbahnen, ferner Herstell. von Anlagen für elektr. Beleucht. u. Kraftübertragung u. Betrieb aller diesbezügl. Geschäfte. Es sind 10 Linien in Betrieb. Länge des Bahnnetzes 87.71 km. Die Einnahmen sind 1912 um ca. M. 445 000 gestiegen, andererseits kam aber auch die ab 1./10. 1911 eingeführte allg. Lohnerhöh. voll zur Wirkung, so dass nur eine Div. von 1 % zur Ausschütt. kommen konnte; 1913 war die Entwickel. des Verkehrs nicht ungünstig u. brachte wiederum eine Steigerung der Einnahmen, doch wurden die Ausgaben durch erhebliches Anwachsen der vertragsm. an die Stadt Charlottenburg zu zahlenden Abgabe beeinträchtigt; Div. für 1913 nur ½ %; in den Kriegsjahren 1914 u. 1915 0 % Div. Auf der Hauptlinie Berlin-Charlottenburg wurde im Sommer 1897 der elektr. Betrieb eingeführt, der dann bis 1900 auf allen Linien zur Anwendung gekommen ist. Der elektr. Strom für die in Charlottenburg belegenen, sowie für einen Teil der in Berlin betriebenen Linien wird aus der eigenen Kraftstation der Ges. am Spreeufer in Charlottenburg bezogen. 1900 fand eine engere Angliederung des Unternehmens an die Grosse Berliner Strassen- bahn statt, wodurch ermöglicht wurde, mehrere Verkehrslinien im Anschlussbetrieb mit günstigem Erfolge einzurichten. Beförderte Personen 1905–1915: 19 567 000, 24 320 000, 24 870 000, 26 350 000, 27 415 000, 29 415 000, 32 270 000, 35 200 000, 36 770 000, 38 853 000, 40 730 000. Einnahmen aus Personen- beförderung 1905–1915: 1 978 014, 2 462 621, 2 517 937, 2 674 776, 2 749 452, 2 953 817, 3 326 675, 3 772 287, 3 785 240, 3 976 143, 4 125 228, Wagenpark: 106 Motorwagen, 80 Anhängewagen. Auf Grund des mit der Stadtgemeinde Berlin abgeschlossenen Vertrages wurde im Beginn des Jahres 1903 auf den durch den Tiergarten verkehrenden Linien der Einheits- tarlf zur Einführung gebracht. Die hierdurch sich ergebenden Einnahmeausfälle konnten bisher durch die eingetretene Verkehrsvermehrung keine volle Deckung finden. Die staatl. Konz. wurde 1900 auf 50 Jahre bis. 31./12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass die Ges. verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde die Verlängerung derjenigen kleinbahngesetzl. Zustimmungserklärungen der zur Unterhaltung der mit- benutzfen Strassen und Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die 2. Z. auf einen kürzeren Zeitraum lauten, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzl. Ergänzung rechtzeitig herbeizuführen. Konzessionsdauer nach dem neuen Vertrage von 1900 für das Weichbild Berlin bis 1919 bezw. mit dem Recht der gegenseitigen Mitbenutzung der Linien bis 1937; für die Hauptlinie Bahnhof Thiergarten-Sophie Chfarlottenstrasse bis 1. Okt. 1937, ebenso für die übrigen Linien im Weichbild Charlottenburg. Zur endgültigen Beilegung der Un- stimmigkeiten mit der Stadtgemeinde Berlin ist von der Ges. in derselben Weise wie von der Grossen Berliner Strassenbahn am 18./8. 1911 ein Vergleich abgeschlossen worden. Von der Barentschädigung, die die Grosse Berliner Strassenbahn in Höhe von M. 23 000 000 an die Stadtgemeinde Berlin gezahlt hat, ist von der Ges. der anteilige Betrag von M. 1 624 300 übernommen worden. Mit der Gemeinde Wilmersdorf wurde 1911 ein neuer Vertrag mit Gültigkeit bis 31./12. 1949 abgeschlossen. Laut Vertrag mit der Stadt Berlin hat die Ges. eine jährl. Abgabe von 8 % des Bruttogewinns zu zahlen. Bis zum 1. Okt. 1912 ist an die Stadtgemeinde Charlottenburg für die Benutzung der Strassen eine feste Abgabe von M. 2 bezw. M. 4 für das laufende Meter Doppel- gleis zu entrichten, während von dem genannten Zeitpunkt ab eine Abgabe von der Bruttoeinnahme zu zahlen ist, welche bis zum 1. Ckt. 19206 %, von da ab 8 % beträgt, mind. aber M. 6 für das laufende Meter Doppelgeleis. In der Gemeinde Wilmersdorf sind bis zum 31. März 1912 1 0%, vom 1. April 1912 bis 31. März 1920 3 %, mind. aber M. 3000, vom 1. April 1920 bis zum 1. Ökt. 1937 5 %, mind. aber M. 6000 von den auf das Wilmersdorfer Gebiet entfallenden Brutto- einnahmen zu leisten. Eine Beteiligung am Reingewinn findet in den Gemeinden Charlottenburg und Wilmersdorf dagegen überhaupt nicht statt. Die Ges. bleibt nach dem Vertrage mit der Stadt Berlin berechtigt, die Betriebskraft für die bisher betriebenen