7 2076 Elektrische „ Klein- und Pferdebahnen etc. 20 001––25 000) zu 106 %. die St.-Aktien (Nr. 25 001=–30 000) zu 102½ %, angeboten den alten Aktionären zu 110 % bezw. 106 %. Nochmal. Erhöh. lt. a. o. G.-V. v. 13./12. 1906 um M. 10 000 000, begeben unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre an Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. in-Berlin zu 110 %; vorerst mit 25 % u. dem Agio eingezahlt. Diese neue Aktien wurden erst ab 1./1. 1909 div.-ber. Agio mit M. 1 000 000 in R.-F. Diese seit 12./12. 1908 vollgez. St.-Aktien Nr. 30 001–40 000 wurden dann 1908 von der Deutschen Bank u. Konsort. unter Verzicht auf die Div. für 1909 mit der Verpflichtung übernommen, diese M. 10 000 000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910 den alten Aktionären zu 107.50 % anzubieten (geschehen 18./12. 1908–5./1. 1909). Weiter erhöht lt. G.-V. v. 12./12. 1908 um M. 10000 000 (auf M. 50000 000) in 10000 St.-Aktien Nr. 40 001–50000 mit Div.-Ber, ab 1./1. 1909, begeben mit einer Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektrische Licht- u. Kraft- anlagen A.-G., welche auch sämtl. Kosten der Kap.-Erhöh. übernommen hat. Der Erlös dieser neuen Aktien diente zur Deckung von Baukosten für Erweiterung des Bahnunter- nehmens. Eingez. von diesen Aktien Nr. 40 001 –50 000 bis Ende 1912 nur 25 % = M. 2 500 000. Die G.-V. v. 5./4. 1913 beschloss das A.-K. um weitere M. 10 000 000 (auf M. 60 000 000) in St.-Aktien Nr. 50 001–60 000, unter Ausschluss des gesetzl. Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Diese neuen Aktien, vorerst mit 25 % eingez., sind von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen Akt.-Ges. in Berlin gezeichnet worden mit der Verpflicht., dagegen die in ihrem Besitz befindl., auf Grund der G.-V. v. 12./12. 1908 ausgegebenen St.-Aktien Nr. 40 001–50 000 unter Verzicht der Div. für 1913 an ein Konsort. unter Führung der Deutschen Bank zu begeben, welches seinerseits diese nom. M. 10 000 000 Aktien nach Vollzahl. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 den Aktionären zum Kurse von 110 % mit der Massgabe anzubieten hatte, dasse auf je M. 4000 alte Aktien eine Aktie bezogen werden konnte. Die G.-V. v. 24./3. 1914 beschloss, das A.-K. weiter um M. 20 000 000 zu erhöhen. Diesem Beschlusse gemäss sind, nachdem die bisher mit 25 % eingezahlten M. 10 000 000 St.-Aktien vollgezahlt u. in 5 % ige Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 umgewandelt worden sind, M. 10000 000 Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20 000 u. M. 10 000 000 St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 zur Ausgabe gelangt. Diese M. 10 000 000 St.-Aktien sind mit einer Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. zu Berlin begeben worden. Ein von der Deutschen Bank geführtes Konsort. hat von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. die jetzt vollge- zahlten-Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 erworben sowie die neugeschaffenen Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 gezeichnet. Die durch die Ausgabe der Vorz.-Aktien Nr. 10001–20000 ent- stehenden Kosten gehen ganz, die durch die Vollzahl. der Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 sowie die Ausgabe der neuen mit 25 % eingezahlten St.-Aktien Nr. 50001–60 000 entstehenden Spesen gehen bis zum Betrage von M. 475 000 zu Lasten des Konsort. Der Erlös aus der Vollzahl. auf die Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 sowie aus der Ausgabe der neuen, mit 25 % eingez. M. 10 000 000 St.-Aktien dient zur teilweisen Beschaff. der Mittel, die zur Bezahl. der für den Bau der Strecken Wittenbergplatz–Kurfürstendamm, Wittenbergplatz –Nürnberger Platz u. der Strassenbahnverlängerung bis zum Wagnerplatz in Lichtenberg noch fällig werdenden Ausgaben u. zur Abdeckung der für den Bau dieser Linien im Jahre 1913 entstandenen Bankschuld erforderlich sind. Das auf die Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 eingezahlte Kapital soll zur teilweisen Beschaffung der Geldmittel für die Strecke Gleisdreieck– Wittenbergplatz dienen. Bis zur Eröffnung des Betriebes auf dieser Strecke, längstens bis 31./12. 1917, erhalten diese Vorz.-Aktien (Nr. 10001–20000) 5 % Bauzs. vom 1./4. 1914 ab. Hinsichtlich der in Vorz.-Aktien (Nr. 1–10000) umgewandelten Aktien ist mit dem Konsort. als deren Inhaber die Vereinbarung getroffen worden, dass die Stücke für das Geschäftsj. 1914 nur dreiviertel div.-ber. sind u. mit dieser Massgabe weiterbegeben werden sollen. Die neuen St.-Aktien Nr. 50001–60000 erhalten vom 1./1. 1914 ab Div. auf die jeweils erfolgte Einzahl. Für die Vorz.-Aktien gelten folg. Bestimmungen: Die Vorz.-Aktien erhalten jährl. eine Vorz.-Div. von 5 % u. zwar derart, dass, wenn für ein Geschäftsj. nicht volle 5 % verteilt werden, der fehlende Betrag aus dem Reingewinn der folg. Jahre vor Verteil. einer Div. auf die St.-Aktien nachgezahlt wird. Das Nachzahlungsrecht haftet an dem Div.-Schein des Jahres, aus dessen Gewinn die Nachzahl. bestritten wird. Reicht der zur Verf. stehende Betrag zur Zahlung der Rückstände u. einer 5 % igen Vorz.-Div. für das verflossene Geschäftsj. nicht aus, s80 gelangen zunächst die Div. für das zuletzt abgelaufene Geschäftsj., sodann die Rückstände. u. zwar zuerst die ältesten, zur Auszahl. Im Falle der Liquid. erhalten von dem nach Berichtig. der Schulden verbleibenden Vermögen zunächst die Inhaber der Vorz.-Aktien den Nennwert ihrer Aktien zuzügl. eines Aufschlages von 10 % u. die etwa aus den Vorfj. sich ergebenden Fehlbeträge an der Jahresdiv. von 5 % u. ferner 5 % Zs. vom Nennwert ihrer Aktien für den bis zur Auszahl. der Beträge bereits abgelaufenen Teil des Geschäftsj. Die Ges. ist auch berechtigt, die Vorz.-Aktien während der Dauer der Ges. im Wege der Cündig. mit 3 monatiger Frist oder der Auslos. oder des Ankaufs einzuziehen (zu amortisieren) u. z war bei Auslos. oder Kündig. zum Nennbetrag zuzügl. 10 % Aufgeld sowie zuzügl. der etwa aus den Vorj. rückständigen Div.-Beträge u. 5 % Zs. vom Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., über welches die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt. Die Vorz.- Aktionäre haben die Verpflicht. auf einer vom A.-R. der Ges. gefassten Beschluss hin ihre Aktien der Deutschen Treuhand-Ges. oder tiner anderen vom A.-R. der Ges. für elektr. Hoch- u. Untergrundbahnen in Berlin zu bestunmenden Stelle zum Kurse von 110 % zuzügl. etwa rückständiger Div.-Beträge auf 5 % Zs. auf den Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., für das die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt, bis zum Tage der Zahlung des