BElektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2083 Nordöstliche Berliner Vorortbahn Akt.-Ges. in Berlin W. 9, Leipzigerplatz 14 u. Vossstr 23. Gegründet: 10./12. 1906 bezw. 26./1. 1907 mit Wirkung ab 1./1. 1906; eingetr. 31./1. 1907. Pirma bis dahin Neue Berliner Strassenbahnen Nordost mit Sitz in Hohenschönhausen. Gründer: Cont. Ges. für elektrische Unternehmungen, Nürnberg, Elektra, Akt.-Ges. in Dresden etc. Die Continentale Ges. für elektr. Unternehmungen zu Nürnberg legte in die Akt.-Ges. ein die sämtlichen Aktivwerte der ihr gehörigen Kleinbahn Berlin-Hohen- schönhausen (Länge 6616 m) nämlich: Konzession, Bahnanlage, umfassend: Grundstücke, Gebäude, Oberbau, Kontakt- u. Speiseleitungen, Wagenpark, Dampfmasch., Kessel- u. Rohr- leitungen, elektr. Masch. u. Apparate, Mobilien, Utensil. u. Uniformen, Betriebsmaterialien, Effekten (hinterlegte Kaut.), Debit., für den Gesamtpreis von M. 1 888 000, abzüglich des mit zu übernehmenden Ern.-F. M. 75 000, somit für M. 1 813 000. Der Kaufpreis von M. 1 813 000 wurde dadurch gewährt, dass die Continentale Ges. für elektrische Unternehmungen zu Nürnberg erhielt 1196 Aktien à M. 1000 = M. 1 196 000, bar M. 4000, M. 600 000 in einer 4½ % Anleihe (s. unten). Weiter übernahm die Akt.-Ges. Geschäftskredit. mit M. 13 000 zur eigenen Vertretung, zus. M. 1 813 000. Der Betrieb samt Nutzen u. Lasten geht ab 1./1. 1906 auf die Akt.-Ges. über u. für ihre Rechnung, jedoch fiel der Reingewinn des Jahres 1906 vollständig an die Cont. Ges. für elektr. Unternehmungen. Der gesamte Gründungs- aufwand ging zu Lasten der Cont. Ges. für elektr. Unternehmungen. Zweck: Einzutreten in diejenigen Rechte u. Pflichten, welche die Continentale Ges. für elektrische Unternehmungen, Nürnberg, zufolge der Genehmigung des Königl. Polizei- präsidenten von Berlin vom 10./6. 1900 nebst Nachtragsgenehmigungen sowie der mit der Stadt Berlin u. den an der Strecke der Kleinbahn Berlin-Hohenschönhausen gelegenen Gemeinden geschlossenen Verträge erworben hat. Erwerb, Bau u. Betrieb von Kleinbahnen, insbesondere in Berlin u. Umgebung, der Erwerb von Kleinbahnkonzessionen, die Ver- wertung solcher sowie die Verpachtung u. Pachtung von Kleinbahnen u. die Beteiligung an solchen. Erzeugung u. Verwert. elektr. Kraft in jeglicher Form sowie der Betrieb solcher Anlagen u. die Beteil. daran. Einnahmen 1908–1915: M. 300 441, 333 786, 363 524, 414 831, 441 267, 414 704, 363 827, 396.648, davon 1915 für Stromabgabe u. Installation M. 32 701. Be- förderte Personen 1908–1915: 2 595 234, 3 063 346, 3 479 000, 4 031 400, 4 220 000, 3 878 000, 3 444 000, 3 790 000. Die Kleinbahn (Strassenbahn Berlin [(Kurzestrasse]-Hohen- schönhausen) wurde seinerzeit von der Continentalen Ges. für elektrische Unternehm. erbaut u. befindet sich seit Okt. 1899 in Betrieb. Das Bahnnetz umfasst Ende 1915 11736 m. Der Ges. steht auf Grunde eines mit dieser abgeschloss. Vertrages das Mitbenutzungsrecht zu, wie umgekehrt der erstbenannten Firma auf eine Strecke, die im Eigentum der Ges. steht. das Benutzungsrecht eingeräumt ist. Die gegenseitig zugestandene Mitbenutz. ist auf die Dauer der erteilten Genehmig. gewährleistet. Der Betrieb ist elektr. u. erstreckt sich nur auf Personenverkehr. Er wird ausgeführt durch Motorwagen mit An- hängewagen. Der erforderl. Strom wird für die Vorortsstrecken aus der eigenen Zentrale in Hohenschönhausen, für die Strecke innerhalb des Weichbildes Berlin von den Berliner Elektrizitätswerken bezogen. Der Ausgangspunkt der Kleinbahn liegt in unmittelbarer Nähe des Alexanderplatzes. Die Stadt Berlin hat sich ein Rückkaufsrecht nach Ablauf der Zustimmungsdauer (1920) ausbedungen gegen Entricht. eines auf den 25fachen Reinertrag gegründeten Kaufpreises. Nach 1920 bis Ende der Konzession (1950) besteht ein Rück- kaufsrecht nicht mehr Auch nicht mit Ablauf der Konzession. Ebensowenig ein unentgeltl. Heimfall. Ausser dem Kleinbahnbetriebe hat die Kleinbahn die Abgabe von Licht u. Kraft in ihrem Interessengebiete mit gutem Erfolge aufgenommen. Der Wagenpark umfasst 14 Motorwagen, 18 Anhängewagen. Konz.: Die zum Betrieb der Bahn erford. Genehmig. des preuss. Staates ist durch Urkunde v. 16./6. 1900 nebst Nachträgen v. der zuständ. Behörde, dem Kgl. Polizeipräs. v. Berlin, erteilt u. erstreckt sich bis 31./12. 1949. Sie ist laut Nachtrag vom 20./3. 1907 auf die Ges. über- tragen worden. Mit den Gemeindeverwaltungen von Berlin, Lichtenberg und Hohen- schönhausen, deren Strassengebiet für den Betrieb der Bahn in Anspruch genommen wird, sind Verträge über die Benutzung der öffentlichen Strasse abgeschlossen, und zwar mit dem Magistrat zu Berlin unter dem 29./6., 8./7. 1898, mit der Gemeinde Hohenschönhausen unter dem 20./1., 29./1. 1896 und mit der Gemeinde Lichtenberg auf Grund des Ergänzungs- beschlusses des Kreisausschusses von Niederbarnim vom 17./1. 1895. Diese Verträge ge- währleisten der Ges. das Recht auf Benutzung der in dem betreffenden Gemeindegebiet gelegenen, für den Bahnbetrieb in Anspruch genommenen Strassen auf die in den Verträgen testgesetzte Zeit, welche bei Berlin mit dem 31./12. 1939, bei Hohenschönhausen mit dem 31./12. 1925 u. bei der Gemeinde Lichtenberg mit dem 31./12. 1925 abläuft. Zur endgültigen Beilegung der Unstimmigkeiten mit der Stadtgemeinde Berlin ist von der Ges. in derselben Weise wie mit der Grossen Berliner Strassenbahn am 18./8. 1911 ein Vergleich abgeschlossen worden. Nach diesen Verträgen hat die Ges. für ordnungsgemässe Instandhalt. der von ihr mit- benutzten Strassenzüge in der üblichen Form hinschtl. der Pflasterung zwischen den Gleisen u. der sogenannten Schutzstreifen zu sorgen, auch ist sie verpflichtet, auf Erfordern der be- treffenden Gemeinde nach Ablauf des Vertrages den früheren Zustand wieder herzustellen, wobei jedoch das hergestellte Pflaster kostenlos in das Eigentum der betreffenden Gemeinde 131*