1 Eräftserke Akt. . in belss am ain Gegründet: 16./8. 1910; eingetr. 28./9. 1910. Gründer: Felten-u. Guilleaume- Lahmeyerwerke Akt. Mülheim a. Rhein; Plektrisftäts- Akt.-Ges. vorm. W. Eahmeyer & Co., Frankf. a. M. etc. Zweck: Erzeugung elektr. Energie u. gewerbliche Ausnützung elektr. Ströme zur Be- leuchtung und Kraftabgabe sowie jede andotfe Art gewerblicher Erzeugung u. Verwendung elektr. Energie, Herstell. solcher Einrichtyfgen u. Anlagen für eigene Rechnung und für andere sowie Beschaffung u. Betrieb der $́u denselben gehörenden Apparate u. Gegenstände; Er werbung u. Veräusserung der zu solchen Zwecken erforderlichen Patente, Erfündungen u. Erfahrungen, Grundstücke u. anderen Immobilien. Die Main-Kraftwerke wurden in den Jahren 1910/1911 erbaut. Sie bezweckten zunächst die Stromlieferungen aus ihrem in Höchst a. M. erbauten Elektr.-Werk an die Stadt Höchst als 6%. an die Frank- furter Fabrik der Felten- & Guilleaume-Lahmeyerwerke, jetzt Allg. Elektrizitäts-Ges. Fabrik Frankf. a. M., an die Frankf. Lokalbahn A.-G. zum Betriebe der elektr. Kleinbahn Heddern- heim- Oberursel u. Heddernheim-Homburg, sowie die Versorgung der Gemeinden des Kreises Höchst, Landkreises Wiesbaden u. des Untertaunuskreises, soweit diese nicht schon eigene Werke hatten bezw. von anderer Seite mit Strom versorgt wurden; ausserdem waren Ver- träge abgeschlossen mit einzelnen Gemeinden des Obertaunuskreises und verschiedenen hessischen Gemeinden. Ursprünglich umfasste dieses Stromversorgungsgebiet 40 Gemeinden mit 44 000 Einwohnern. Der Vertrag mit der Frankfurter Lokalbahn A.-G. ist inzwischen dahin erweitert worden, dass diese Ges. sich verpflichtet hat, nicht nur den gesamten Strombedarf für die vorerwähnten Bahnbetriebe, sonder n auch für das von ihr kontrollierte Elektrizitätswerk Homburg u. den ihr konzessionierten Überlandbezirk des Obertaunuskreises bei den Main-Kraftwerken zu decken. Die Zentrale des Elektrizitätswerkes Homburg v. d. H. wurde KHierbei stillgesetzt. Das Stromversorgungsgebiet der Frankfurter Lokalbahn A.-G. umfasst zurzeit 13 Gemeinden. Mit Wirkung vom 1./1.1912 wurde das seither den Körtings- Elektrizitätswerken, A.-G., Berlin gehörige Taunus- Elektrizitätswerk in Soden seitens der Main-Kraftwerke erworben, welches 14 Gemeinden mit 19 069 Einwohnern des Kreises Höchst u. des Obertaunuskreises mit Strom versorgte. Die Stromerzeugungszentrale in Soden wurde ebenfalls stillgesetzt u. dient nur noch als Reserve, während das gesamte Str omversorgungsgebiet des früh. Taunus.-Elektrizitätswerkes nunmehr aus dem Leitungsnetz der Main-Kraftwerke gespeist wird. Auch sind Verträge abgeschlossen mit dem Kreise Limburg, dem Unterlahnkreis, den Kreisen St. Goarshausen u. St. Goar, während die Ver- handlungen mit dem Oberlahnkreis sich zurzeit noch in der Schwebe befinden. Ausserdem bestehen Konzessionsverträge mit den Städten Limburg, Ober- u. Niederlahnstein. Die G.-V. v. 21./12. 1912 beschloss das seither von der Elektrizitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. betriebene Elektrizitätswerk in Limburg a. L., das nur die Stadt Limburg mit Strom versorgte, mit Wirkung vom 1./4. 1913 zu welbeß Schliesslich genehmigte die G.-V. v. 21./12. 1912 den durch Vermittelung der Elektrizitäts-A.- G. vorm. W. Lahmeyer & Co. ge- tätigten Ankauf des bei Friedrichssegen a. L. belegenen Elektrizitätswerks der Bergbau- A.-G. Friedrichssegen. Des weiteren haben die Main-Kraftwerke verschiedene kleinere Werke bezw. Leitungsnetze käuflich erworben u. zwar in Niedernhausen, Weisskirchen, Erbach (Kreis Limburg), Kirberg, Neesbach, Heringen, Oberbrechen u. Altendiez. Das gesamte Stromabsatzgebiet der Main-Kraftwerke erstreckt sich somit vom Main bis zur Lahn bezw. über den „ u. umfasst zurzeit 274 Städteu. demeinden mit rund 250 000 Einwohnern. * Konzessionen: mit den „.... einzelnen Kreisen und Gemeinden abge- schlossenen Verträge geben den Main-Kraftwerken teils auf die Dauer von 25, teils auf 30 bezw. 37 bezw. 40 Jahren das ausschliessliche Recht zur Benutzung von öffentlichen Strassen, Wege, Brücken u. Plätzen zur Führung von ober- u. unterirdischen Leitungen, u. zwar sowohl zwecks Stromversorgung der betreffenden Kreise u. Gemeinden selbst, als auch zur Führung von Leitungen, die wegen des Anschlusses von Gemeinden u. Strom- abnehmern anderer Kreise u. Gemeinden erforderlich werden. Den Kreisen u. Gemeinden steht das Recht zu, die Ortsnetze einschl. Transformatorenstationen teils zum Taxwert teils zum Buchwert abzügl. fest vereinbarter Abschreibungssätze zu erwerben, wobei indessen im Falle der Erwerbung durch die Kreise und Gemeinden diese verpflichtet sind, noch auf 10 bezw. 12 bezw. 15 bezw. 20 Jahre Strom zu noch zu vereinbarenden Bedingungen von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Ebenso bleibt den Main-Kraftwerken in diesem Falle das Durchleitungsnetz bezw. die Versorgung der Grossindustrie noch auf eine bestimmte Reihe von Jahren gewahrt. Einzelnen Kreisen u. Gemeinden sind mässige Abgaben von ½ % bis 11½ % von den Bruttoeinnahmen aus der Stromlieferung in den betreffenden Krefsen u. Gemeinden zugestanden, während in den Städten Limburg, OÖber- u. Niederlahn- stein unter Berücksichtigung der grösseren Stromlieferung ent-prechend höhere Abgaben zu zahlen sind. Ausser mit den genannten Kreisen u. Gemeinden sind mit einer Reihe von Grossabnehmern Stromlieferungsverträge fest abgeschlossen, die eine Stromabnahme von 16 Mill. Kwst. zum Gegenstand haben. Die Zentrale in Höchst enthält 2 Dampfturbinen von je 2200 von etwa 5 000 Kilowatt- Leistung. Die zugehörige Kesselanlage besteht aus 4 Dampfkesseln von je 375 qm Heizfläche mit Überhitzern. Die Kohlenzufuhr erfol gt mittels Schiff auf dem Main. Das Elektrizitätswerk in Friedrichssegen a. L. nützt ein Gefälle der Lahn aus u. hat ausser der Wasserturbinen-