2288 Telegraphen-Gesellschaften. Tedegraphen- Gesellschaften. Deutsch-Atlantische Telegraphen-Gesellschaft in Cöln. Gegründet: 21./2. 1899; handelsger. eingetr. 25./5. 1899. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. – Das Statut der Ges., sowie jede Anderung desselben unterliegt der Genehmigung des Reichs- postamts, dessen Staatsekretär berechtigt ist, zu den Sitzungen des A.-R. einen Vertreter mit beratender Stimme abzuordnen. Verträge mit anderen Regierungen oder Telegraphen- Unternehmungen sind vor Abschluss dem Reichspostamt zur Genehmigung vorzulegen. — Die Ges. unterhält eine Anzahl Agenturen u. hat Betriebsstellen in Horta auf den Azoren u. in Vigo, Spanien. Zzweck: Erwerbung von Konz. jeglicher Art für telegraphische u. telephonische Ver- bindungen, sowie Herstell., Unterhalt u. Betrieb solcher Verbindungen; ferner Beteilig. an ahnl. Unternehm.; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostamte; Erricht. von Unternehm. u. Beteilig. an Unternehm. für die Herstell. von elektr. Kabeln, namentlich von Seekabeln, u. für die Übernahme von Legungs- u. Reparatur-Arbeiten für solche Kabel. Die Ges. ist gegenwärtig in Besitz zweier Kabel von Emden über die Azoren nach New York, die hauptsächlich dem Verkehr Deutschlands und seiner Hinterländer nach u. von Nord- u. Mittelamerika dienen u. eines Kabels von Emden nach Vigo, das den Verkehr mit Spanien, Portugal, Südamerika, Afrika, Asien u. Australien vermittelt. Kabel nach Amerika. Das 1. Kabel Emden-Azoren-New York ist auf Grund von Landungskonzessionen der beteiligten Staaten im Jahre 1900 ausgelegt u. am 1./9. 1900 in Betrieb genommen worden? Es ist von der Telegraph Construction and Maintenance Comp. in London geliefert; Länge 7681 kRm, Herstell.- u. Verleg.-Kosten rund M. 19 000 000. Schon 1902 trat infolge der günstigen Entwickelung des Verkehrs das Bedürfnis zur Her- stellung eines zweiten Kabels nach Nordamerika hervor. Das Kabel ist von den Nord- deutschen Seekabelwerken in Nordenham 1903 u. 1904 hergestellt u. auf demselben Wege wie das erste Kabel verlegt. Es hat eine noch etwas grössere Leistungsfähigkeit als das erste. Inbetriebnahme der Teilstrecke Emden-Azoren OÖkt. 1903, der Teilstrecke Azoren- New York Juni 1904. Gesamtlänge des Kabels 7913 km, Preis rund M. 20 000 000. Das Verhältnis zum Deutschen Reich wird durch die Konz. des Reiches vom Okt. 1899 u. die aus Anlass der Herstell. des 2. Kabels erteilte Nachtragskonz. vom 24./4. 1902 sowie durch die Kabelbetriebsverträge mit dem Reichspostamt von 1899 u. 1902 bestimmt. Wesentliche Bestimm. sind folgende: Die Konz. für die Landung u. den Betrieb beider Kabel läuft bis zum 31./12. 1944, sie ist nur kündbar, wenn infolge Verschuldens der Ges. die Kabel länger als ein Jahr ausser Betrieb sind. Das Reich sichert den Anschluss der Ges.-Kabel an das Reichstelegraphennetz u. nimmt den Betrieb der Kabel in Emden wahr, während für den Betrieb auf den Azoren u. in Nordamerika die Ges. zu sorgen hat. Das Reich zahlt der Ges. für die Benutzung der beiden Kabel bis Ende 1944 eine jährliche feste Vergüt. von M. 1 710 000, wovon ein entsprechender Teil für die Zahl. der Zs. u. die Tilg. der Anleihe (s. unten) festgelegt ist. Das Reich erhält für jedes im Verkehr zwischen Deutschland u. dessen Hinterländern einerseits u. Nordamerika u. dessen Hinterländern anderseits beförderte vollbezahlte Wort einen Gebührenanteil von 16 Pfg. von der Kabel- rate. Die nach Abzug dieses Anteils verbleibende Einnahme aus den ersten vollbezahlten 3 750 000 Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) fliesst der Ges. zu, welche hieraus die sonst Abgaben zu decken hat. Von der Einnahme aus dem diese Wortzahl übersteigenden, vollbezahften Verkehr erhält das Reich ausser dem Anteil von 16 Pfg. noch einen weiteren Anteil von 50 Pfg. für das Wort, bis die Zahl von 7 170 000 vollbezahlten Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) erreicht ist; darüber hinaus kommt der besondere Anteil des Reiches von 50 Pfg. wieder in Wegfall. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, so findet eine verhältnismässige Erhöh. des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetz., falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgem. Tarifermässig. unter den Satz von M. 1 für das vollbez. Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Einnahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Kabel nach Vigo. Die Ges. hat gemäss Vereinbarung mit dem deutschen Reich mit Wirkung v. 1./1. 1905 das im Jahre 1896 für die Deutsche Seetelegraphenges. gelegte, 2080 km lange Kabel Emden-Vigo zum Preise von rund M. 2 900 000 erworben. Die Konz. für dieses Kabel läuft bis zum 30./9. 1940. Beteilig. an den Norddeutschen Kabelwerken A.-G. in Nordenham. Diese Werke sind vorzugsweise für die Fabrikation, Legung u. Instandsetzung von Seekabeln im Jahre 1899 mit einem Kapital von M. 6 000 000 gegründet worden, wovon die Deutsch-Atlantische Telegraphen-Ges. die Hälfte übernommen hat. Die Werke haben seit ihrer Gründung alle Seekabel für das Reich u. die deutschen Telegraphen-Ges. geliefert u. auch grosse Aufträge für ausländische Regierungen u. Ges. ausgeführt; sie besitzen zwei moderne Kabeldampfer (Stephan u. Grossherzog v. Oldenburg).