Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. macheiner für dig einzelnen Fälle besonders geregelten Frist, zumeist nach 10 oder 15 Jahren, doch bleibt bei Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes die Verpflichtung zur Strom- abnahme bis zum Ablauf des Vertrages bestehen. Ferner bestehen Stromlieferungsverträge mit dem Hafen Ruhrort, mit der Königl. Eisenbahndirektion Essen. sowie mit der Industrie- Terrain-Ges. Reisholz bei Düsseldorf a. Rh. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahl von Zechen u. sonst. Werken der Grossindustrie auf Grund von festen Verträgen. Weiter besteht ein Vertrag mit dem Steinkohlenbergwerk Rheinpreussen, kraft dessen das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk aus den Lieferungen an die Städte Uerdingen, Krefeld u. Krefeld Hafen, an die Gemeinden Friemersheim u. Hochemmerich u. an eine Anzahl Bahnhöfe die Nutz- niessung hat u. die Übertragung dieser Verträge auf sich jederzeit verlangen kann. Zum Zwecke der Kabelführung in industrielle Werke sind ferner mit einer Reihe von Gemeinden Durchgangsverträge geschlossen, welche der Ges. gestatten, ihre Kabel durch das Gebiet der Gemeinde zu führen, u. zwar zwecks Stromversorgung von Interessenten ausserhalb der Gemeinde mit der Berechtig., innerh. der Gemeinde Strom an Grosskonsumenten abzugeben. Später wurden Verträge mit den Landkreisen Geldern, Cleve, Kempen, Mörs, Rees, Cöln, Düsseldorf, Mettmann, Rheinbach u.d den Gemeinden Altenessen u. Hermülheim ab- geschlossen. In dem Gebiet der zu erschliessenden oben genannten 5 niederrheinischen Kreise wurden mit fast sämtl. Städten u. Gemeinden dieser Kreise sowie auch mit mehreren industriellen Werken Stromlieferungsverträge getätigt, Für die Versorg. dieser Kreise wurde im J. 1911/12 ein Kraftwerk in Wesel erbaut. 1914 Übernahme des Elektrizitätswerkes der Stadt Neuss. 3 Im Jahre 1909 wurde ein Vertrag zwischen dem Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk u. dem Landkreis Solingen genehmigt, nach welchem der Landkreis dem Werke den Bau von normal- spurigen Strassenbahnen ähnlichen elektr. Kleinbahnen im unteren Kreise Solingen übertrug. Der Bau der Bahnen erfolgt auf Kosten des Kreises. Gleichzeitig wurde ein Pachtvertrag mit dem genannten Werke abgeschlossen; nach diesem Vertrage verpachtet der Landkreis „Solingen dem Werke von dem Augenblick der Inbetriebnahme also ab 1911 der vorerwähnten Bahnen deren ausschliessl. Betrieb auf die Dauer von 60 Jahren. Mit dem Landkreise Solingen ist 1911 ferner ein Vertrag getätigt, nach welchem das Rheinisch -Westfäl. Elektrizitätswerk die bisher von der Solinger Kleinbahn A.-G. betriebenen Strassenbahn- ltlinien in Pacht nahm: auch der Betrieb der Solinger Kreisbahn wurde übernommen. Ausser- dem ist die Ges. an den Bau u. Betrieb verschied. elektr. Strassenbahnen wie Langenfeld- Monheim-Hitdorf; im Kreise Rees (Wesel-Rees-Emmerich-Hüthum) Länge 44½ km nebst Reeser Anschlussbahn (Rees-Empel), sowie in der Stadt u. im Kreise Cleve etc. (Cleve- Emmerich) beteiligt. Die im Kreise Siegburg gelegene elektr. Kleinbahn Siegburg-Troisdorf- Zundorf befindet sich seit 1915/16 im Betrieb. Im März 1915 Inbetriebnahme der Strassen- bahn Moers-Camp-Rheinberg. Kapital: M. 50 000 000 in 50 000 Aktien à M. 1000. Ursprüngl. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V. v. 23./6. 1900 um M. 1 250 000, übernommen von der Deutschen Ges. für elektr. Unter- nehm. in Frankf. a. M. zu 105 %, lt. G.-V. v. 28./12. 1901 um M. 250 000, übernommen zu Pari von derselben Ges., lt. G.-V. v. 22./12. 1903 um M. 6 000 000, angeboten den Aktionären zu 103 %, sanderweitig begeben zu 130 %. Die G.-V. v. 14./3. 1906 erhöhte dann das Kap. um M. 20 000 000; von diesen neuen Aktien erhielt die Ges. für elektr. Unternehm. in Berlin als Gegenwert für M. 3 853 000 der Ges. überlassene Aktien der A.-G. Elektrizitätsw. Berg- geist in Brühl, M. 15 000 000 übernahm ein Konsort. zu pari und bot sie den Aktionären zu 102.25 % zum Bezuge an. 1908 erwarb die Stadt Essen M. 2 750 000 Aktien der Ges. zum Kurse von 135 %, auch die Stadt Mülheim-Ruhr kaufte weitere M. 500 000 Aktien, später die Landkreise Essen-Ruhr M. 750 000 Aktien, Ruhrort M. 650 000 Aktien und Solingen M. 750 000 Aktien, letztere zu 140–142 %; ebenso besitzt die Stadt Gelsenkirchen Aktien. Die G.-V. v. 24./9. 1910 beschloss weitere Erhöhung des A.-K. um M. 8 000 000 (auf M. 38 000 000) in 8000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910. Von diesen neuen Aktien erhielt die Gew. Rheinpreussen in Homberg 2000 Stück, wofür sie ihr gesamtes Leitungsnetz zur Stromversorg. auf der linken Rheinseite an das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk abtrat. Weitere 4500 neue Aktien wurden zu 150 % mit je 500 Stück von den Landkreisen Geldern, Cleve, Kempen, Mörs, Rees, Cöln, Mettmann u. Rheinbach u. mit je 250 Stück von den Gemeinden Altenessen u. Hermülheim (Rheinland) übernommen. Die restl. 1500 neuen Aktien über- nahm das Bankkonsort. zu pari mit der Verpflichtung sämtl. Kosten zu tragen u. den Be- sitzern alter Aktien die neuen Aktien zu pari u. 50 M. Bauschgebühr für Unk. derart an- zubieten, dass auf je 20 alte eine neue Aktie entfiel; geschehen v. 12–26./11. 1910. Agio mit M. 1 873 075 in R.-F. Die G.-V. v. 14./6. 1913 beschloss weitere Kap.-Erhöh. um M. 12 000 000 (auf M. 50 000 000) in 12 000 Aktien, für 1913/14 mit ¼ div.-ber., übernommen von einem Konsort., angeboten M. 9 500 000 den bisherigen Aktionären v. 1.–15./8. 1913 zu 100 % plus 7½ % für Spesen, zus. also M. 1075 pro Stück, eingez. 57½ % am 15./8. u. 50 % 5/11. 1913. Anleihen: I. M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib., aufgenommen 1905 zum weiteren Ausbau der Zentrale und des Kabelnetzes, rückzahlbar zu 102 %, Stücke (Nr. 1–10 000) à M. 1000, auf Namen der Deutschen Bank in Berlin oder deren Order. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1915 durch jährl. Auslos. von mind. M. 400 000 im Jan. auf 1./4. Verstärkte Tilg. oder gänzl. Kündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Die Anleihe hat kein dingliches Recht erhalten. Zahlst.: Essen: Ges.-Kasse, Essener Credit-Anstalt, Disconto-Ges.; Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank, Disconto-Ges. Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Bestimmungen.