188 „ Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. betriebe u. im eigenen Betriebe benützten Motoren u. Lampen angeschlossen: Glühlampen Bogenlampen Motore Anschlusswert KW. Statistik: An die Hamburg. Electricitäts-Werke waren ausser den im Strassenbahn- Am 30. Juni 1906: 355 671 6901 5 161 32 317 ....... 414 985 7919 6145 38 167 %. „ J1908 478 964 8632 7302 44 486 „ 540 901 8912 8 501 51 256 „ 610 837 9355 9722 58 164 0% 1 689 113 9827 11 046 66 341 „ 768 591 9654 12 19 „%. 868 839 9632 13 366 %„ % 997 160 9231 14 663 82 557 „30. „ 1915. 1 024 451 8395 14 823 89 434 ... 7 7 7 97178 Der Berechnung des Anschlusswertes wurde vom 30./6. 1913 ab für Glühlampen bis zu 50 Normalkerzen nur ein Stromverbrauch von 35 Watt gegen früher 50 Watt zu Grunde gelegt, um der Einführung der Metallfadenlampen Rechnung zu tragen. Die Anzahl der Stromabnehmer, die sich im Geschäftsj- 1914/15 auf 39 123 belief, stieg im Jahre 1915/16 auf 40 589; die Hausanschlüsse stiegen von 14 064 auf 14 406. Am 30./6. 1914 betrug der Anschlusswert an Glühlampen, Bogenlampen, Motoren etc. 82 557 K W., der- jenige der Strassenbahnen 25 785 K W. u. der eig. Anlagen 1065 KW., so dass der Gesamt- anschlusswert sich auf 109 407 KW. belief. Der Anschlusswert betrug am Ende des Geschäftsj. 1914/15: Glühlampen 36911 KW., Bogenlampen 3441 KW., Motoren 33011 KW., Sonst. Apparate 8584 KW., Licht u. Kraft für: Grossabnehmer 7487 K W., Strassenbahnen 25 785 KW., eigene Anlagen 1069 K W., insgesamt 116 288 K W., entsprechend einer Zunahme Vvon 6,3 % gegen 1913/14. Der Anschlusswert betrug am Ende des Geschäftsjahres 1915/16: Glühlampen 38 015 KW, Bogenlampen 3374 KW, Motoren 33 872 KW, sonstige Apparate 8578 KW, Licht und Kraft für; Grossabnehmer 12 270 KW, Strassenbahnen 25 785 KW, eigene 1069 KW, insgesamt 122 963 KW, entsprechend einer Zunahme von 5,7 % gegen 15. 0 Die Stromabgabe stieg von 43 453 644 KWSt. im Jahre 1914/15 auf 63 447 186 K WSt. im Jahre 1915/16, davon entfallen auf Lichtstrom 8 739919 KWst., auf Kraftstrom 7940770 K WSt., auf Licht- und Kraftstrom (Grossabnehmer) 26 361 297 K WSt., öffentliche Beleuchtung 417 146 KWt., Strassenbahnen 19 988 054 KWst. „... Das Hamburgische Kabelnetz umfasste Ende 1912/13–1915/16: 3261, 3375, 3502, 3449 Kkm. Infolge Materialmangels war es der Ges. 1914/15 nicht möglich, die ihr nach dem nenen Ver- trage mit dem Hamburg. Staate zugeschriebenen Vororte, Walddörfer, Vierlanden u. Marsch- lande mit elektr. Stromzuführungsleitungen im Anschluss an ihr Kabelnetz auszubauen. Kapital: M. 44 000 000, davon 22 000 St.-Aktien und 22 000 Vorz.-Aktien à M. 1000. M M. 6 000 000, Erhöh. lt. G.-V. v. 10./12. 1895 um M. 2 000 000 zu pari; lt. G.-V. v. 3./12. 1897 um M. 3 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 122.50 %, angeboten den Aktio- nären zu 125 %. Weitere Erhöh. It. G.-V. v. 10./11. 1899 um M. 4 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 111 %, angeboten 3666 Stück den Aktionären zu 113 %. Die G.-V. v. 17./9. 1903 beschloss zur Deckung von Betriebserweiter. das A.-K. um fernere M. 3 000 000 zu erhöhen, über- nommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den Aktionären zu 115 %. Die sonst. Em.- Kosten einschl. derer der Einführung der neuen Aktien an der Börse hat das Konsort. getragen. Agio mit M. 300 000 in den R.-F. Nochmals erhöht behufs umfangreicher Erweiterungen uu. Neubauten lt. G.-V. v. 8./10. 1908 um M. 4 000 000 (also auf M. 22 000 000) in 4000 Aktien, übernommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den alten Aktionären 9: 2 zu 115 %. Diese neuen Aktien sind ab 1./7. 1909 div.-ber.; sie erhielten vom Tage der Einzahl. bis 30./6. 1909 4 % Zs. Agio mit M. 400 000 in R.-F. ... (6G6.. 1915 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 22 000 000 in 22 000 Vorz.- Aktien à M. 1000, auf Namen lautend, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1915, übernommen von dem Hamburg. Staat zu 110 %, vorerst 25 % eingezahlt. Die Emiss.-Kosten trug der Hamburg. Staat. Die Übertrag. der Vorz.-Aktien ist an die Zustimmung des A.-R. gebunden. Die Vorz.-Aktien geniessen 5 % Vorz.-Div. (Näheres hierüber siehe bei Gewinn-Verteilung.) Im Falle der Auflös. der Ges. fällt der Teil des R.-F., der in Gemässheit des Nachtrags- vertrages v. 15./7. 1914 in Gestalt einer Schuldbuchforder. an den Hamburger Staat angelegt ist, insoweit an den Staat zurück, als er nicht von Gläubigern in Anspruch genommen ist; der Staat erhält ferner in Gemässheit der mit ihm abgeschlossenen Verträge die Anlagen der Ges. unter den sich aus den Verträgen ergebenden Bedingungen. Die Inhaber der St.-Aktien erhalten, wenn auf Grund der Beendigung des Vertrages mit dem Staate im J. 1938 oder auf Grund staatlicher Kündigung auf einen nach dem 1./7. 1923 liegenden Zeit- punkt die Auflös. der Ges. erfolgt, aus dem Ges.-Vermögen einschliesslich des Abschreib.-F. SGowviel, wie erforderlich ist, damit auf die Aktien 140 % des Nennwertes ausgekehrt werden Kkönnen. Für die Einlös. der St.-Aktien zu 140 % übernimmt der Staat die Gewähr. Für den Fall, dass das zu verteilende Vermögen eine solche Höhe erreicht, dass eine Einlös. der St.- Aktien zu einem höheren Betrag als 40 % möglich ist, sind aus dem die 140 % über- steigenden Betrage auf die Vorz.-Aktien bis zu 140 % des Nennwertes dieser Vorz.-Aktien zu zahlen. Der dann etwa noch verbleibende Rest ist auf sämtl. Aktien gleichmässig zu verteilen